DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ für die Periode 2014 – 2020, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2017 06 01

 

 

                                    Ana Blatnik                                                               Sonja Ledl-Rossmann

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates