134/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 17. März 2016

betreffend Verlängerung des Mandats für den UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufge­fordert,

1.      sich aktiv für die Mandatsverlängerung des UN-Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage im Iran für das Jahr 2016 und darüber hinaus einzusetzen,

2.      an die iranische Regierung zu appellieren, die Ermittlungen des UN Sonderberichterstatters nicht zu behindern und dessen Einreise zuzulassen.