149/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. Mai 2016

betreffend Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern weltweit verstärken

Die Bundesregierung wird ersucht:

1.     gemeinsam mit den EU-Partnern alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um sich gegen die zu­nehmende Einschränkung zivilgesellschaftlicher Spielräume in vielen Staaten einzusetzen sowie ge­gen die Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen und friedlichen Menschenrechtsver­teidigerInnen;

2.     die Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen zu fördern und sich regelmäßig mit Menschenrechtsorganisationen über einen besseren Schutz von Menschen­rechtsverteidigerInnen auszutauschen und zugunsten von Einzelfällen eng miteinander zu kooperie­ren;

3.     Staaten, die nicht willens oder fähig sind, MenschenrechtsverteidigerInnen zu schützen, auf die einstimmig verabschiedete VN-Erklärung zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen sowie auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem VN-Zivilpakt und -Sozialpakt hinzuweisen;

4.     die Arbeit des VN-Sonderberichterstatters für MenschenrechtsverteidigerInnen weiterhin zu unter­stützen und international dafür zu werben, dass er von den Regierungen zu einem Besuch eingeladen wird;

5.     sich innerhalb der OSZE, insbesondere während des österreichischen OSZE-Vorsitzes 2017 für die Umsetzung der OSZE-„Guidelines on the Protection of Human Rights Defenders“ stark zu machen;

6.     weiterhin gemeinsam mit den EU-Partnern in betroffenen Ländern Justizreformen anzumahnen und zu unterstützen, damit die Straflosigkeit beendet wird und die Opfer entschädigt werden;

7.     gemeinsam mit den Partnern in der EU für eine konsequente Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen einzutreten, insbesondere auf wirksame Maßnahmen zur Bekanntmachung der Leitlinien unter MenschenrechtsverteidigerInnen, auch in ländlichen Re­gionen und durch Übersetzung in lokale Sprachen die Sensibilisierung des diplomatischen Personals für die Bedeutung und Umsetzung der EU-Leitlinien, die Benennung von überwiegend oder aus­schließlich für Menschenrechtsfragen zuständigen Verbindungsbeamten in den EU-Delegationen und eine benutzerfreundliche Veröffentlichung der Kontaktdaten auf der Website zu drängen;

8.     soweit möglich eine systematische Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen bzw. von Bedrohungen von MenschenrechtsverteidigerInnen und Angriffen auf sie und ihre Familien, die Erarbeitung von weiteren praxisorientierten lokalen Strategien zur Unterstützung von Menschen­rechtsverteidigerInnen unter Berücksichtigung besonders gefährdeter Gruppen, eine verstärkte öffentliche Unterstützung von MenschenrechtsverteidigerInnen, u. a. durch jährliche Treffen mit DiplomatInnen, Einladungen zu Veranstaltungen, Erklärungen und Prozessbeobachtungen zu ver­langen;

9.     über die EU-Ratsarbeitsgruppe für Menschenrechte COHOM die Umsetzung der Leitlinien und der auf MenschenrechtsverteidigerInnen und Zivilgesellschaft bezogenen Punkte des EU-Aktionsplans sicherzustellen.