1035 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über die Bürgerinitiative Nr. 7/BI: „Österreichische Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler“

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 7/BI wurde dem Nationalrat am 29. Oktober 2013 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

„Der Bevölkerung von Süd-Tirol wurde gegen deren Willen die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen.

Viele europäische Staaten ermöglichen ihren im Ausland lebenden Minderheiten den zusätzlichen Erwerb der eigenen Staatsbürgerschaft.

Es entspricht dem sehnlichen Wunsch vieler Süd-Tiroler, die Staatsbürgerschaft ihres Vaterlandes Österreich zu erlangen.

Die Republik Österreich gewährt auch der im brasilianischen Dreizehnlinden lebenden ehemals österreichischen Bevölkerung, sowie deren Nachkommen die österreichische Staatsbürgerschaft.“

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 17. Dezember 2013 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 25. März 2014 einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Außenpolitische Ausschuss zuzuweisen. Die Präsidentin des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 7/BI erstmals in seiner Sitzung am 09. April 2014 in Verhandlung genommen.

 

In der Folge beschloss der Ausschuss zur weiteren Behandlung der Materie einen Unterausschuss einzusetzen, dem seitens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Walter Bacher, Hermann Krist (Obmannstellvertreter), Elmar Mayer, Mag. Maximilian Unterrainer und Mag.a Gisela Wurm, seitens der Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Hermann Gahr (Obmann), Mag. Josef Lettenbichler, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (Schriftführerin) und Mag. Johannes Rauch, seitens des Freiheitlichen Parlamentsklubs die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Mag. Gerald Hauser, Werner Neubauer (Obmannstellvertreter) und Peter Wurm, seitens des Grünen Klubs die Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan und Georg Willi (Obmannstellvertreter), seitens NEOS der Abgeordnete Mag. Christoph Vavrik (Schriftführer) sowie seitens Team Stronach der Abgeordnete Christoph Hagen.

Der Unterausschuss beschäftigte sich in seinen Arbeitssitzungen am 09. April 2014, 03. Juli 2014, 09. Juni 2015 und 28. Jänner 2016 mit der gegenständlichen Materie.

 

In der Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses am 09. März 2016 berichtete Abgeordnete Andreas Ottenschläger über das Ergebnis der Beratungen im Unterausschuss. Ein Einvernehmen konnte nicht erzielt werden.

 

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Georg Willi, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Gisela Wurm, Dr. Johannes Hübner und Christoph Hagen sowie der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Johannes Hübner, Georg Willi, Mag. Christoph Vavrik einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Schutzfunktion Österreichs für Südtirol eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die im Pariser Vertrag von 1946 verankerte Schutzfunktion Österreichs für Südtirol ist seit Jahrzehnten wichtiger und bewährter Bestandteil der österreichischen Außenpolitik. Österreich übt diese Schutzfunktion auf Basis des Völkerrechts und in starker Verbundenheit mit Südtirol gewissenhaft aus.

Im Zuge der Verfassungsreform in Italien, die nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens voraussichtlich im Oktober 2016 einem Referendum unterzogen wird, sowie im Zusammenhang mit der geplanten damit verbundenen Überarbeitung des Autonomiestatuts war bzw. ist besonders auf die Wahrung der Interessen und Aufrechterhaltung der Kompetenzen Südtirols zu achten. Die im Zuge der Verfassungsreform ausverhandelte Schutzklausel gegen Verschlechterungen für autonome Regionen und Provinzen (worunter auch Südtirol fällt), nach der die Verfassungsreform für diese Regionen und Provinzen erst nach einvernehmlicher Überarbeitung ihrer Autonomiestatuten gilt, ist zu begrüßen. Ebenso soll eine Dynamisierungsklausel zur Übertragung neuer Kompetenzen vom Staat an die autonomen Regionen und Provinzen zur Aufrechterhaltung und erfolgreichen Weiterentwicklung der Autonomie Südtirols beitragen. Die nun auch im Südtiroler Autonomiekonvent anstehende Überarbeitung des Südtiroler Autonomiestatuts soll eine Anpassung an die geänderten gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen und wird unter breiter Beteiligung von VertreterInnen der Landesregierung, Abgeordneten, ExpertInnen, Zivilgesellschaft und Sozialpartnern erfolgen. BürgerInnen sollen sich auch per Internet daran beteiligen können.

Die Südtiroler Bemühungen im Rahmen der italienischen Verfassungsreform und der Überarbeitung des Autonomiestatuts haben die Unterstützung Österreichs.“

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 03 09

                          Andreas Ottenschläger                                                             Dr. Josef Cap

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann