1039 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1027 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Durch den vorliegenden Entwurf soll normiert werden, dass in bestimmten Fällen, in denen die Pensionsversicherungsfreiheit des Dienstverhältnisses endet, ohne dass die betroffenen DienstnehmerInnen aus dem (vormals pensionsversicherungsfreien) Dienstverhältnis ausgeschieden sind, ein Überweisungsbetrag zu leisten ist. Die Höhe dieses Überweisungsbetrages soll sich am derzeitigen Beitragsniveau in der Pensionsversicherung orientieren.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Gerald Loacker, August Wöginger, Mag. Judith Schwentner, Ing. Mag. Werner Groiß, Ing. Waltraud Dietrich und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G, dagegen: F,N,T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1027 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 03 10

                                   Dietmar Keck                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann