1041 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1016/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versicherungsmathematisch korrekte Zu- und Abschläge bei Pensionen

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Geltende Zu- und Abschlagsregelungen bei der Pensionsberechnung haben unweigerlich einen Einfluss auf die Anreize die gesetzt werden früher oder später die Pension anzutreten. Je geringer die Zu- bzw. Abschläge sind, desto geringer ist der Anreiz auch länger in Beschäftigung zu bleiben. Die Höhe der Zu- und Abschläge ist dementsprechend einerseits bestimmend um Anreize für längere Erwerbstätigkeit zu setzen. Andererseits ergibt sich, durch die Festsetzung entsprechend Zu- und Abschläge, auch die Möglichkeit, dass das Pensionssystem durch vorzeitige Pensionsantritte nicht belastet wird.

Wesentlich bei der Betrachtung von Anreizen für eine Verlängerung der Erwerbstätigkeit ist dabei der Barwert künftiger Pensionsansprüche. Wenn dieser Barwert mit längerer Erwerbstätigkeit sinkt, stellt dies einen wesentlichen Anreiz für eine vorzeitigen Pensionsantritt dar. Für Österreich haben schon Hofer und Koman (2006) festgestellt, dass dieser Barwert der Pensionsansprüche mit längerer Erwerbstätigkeit sinkt. Demensprechend gibt es einen hohen Anreiz für einen vorzeitigen Pensionsantritt.

An diesen hohen Anreizen für einen vorzeitigen Pensionsantritt hat sich auch durch die Reformen der letzten Jahre wenig geändert. Aus diesem Grund ist es nötig, dass eine längere Erwerbstätigkeit einen viel positiveren Effekt auf die Pensionshöhe hat bzw. im Umkehrschluss ein frühzeitiger Antritt durch entsprechend höherer Abschläge, unattraktiver gemacht werden muss. Die Höhe der Abschläge sollte dabei zumindest versicherungsmathematisch korrekt gestaltet sein, denn damit hätte ein vorzeitiger Pensionsantritt keine Auswirkungen für die Pensionsversicherung, da die Lebenspensionssumme gleich bleiben würde, da diese über einen längeren Zeitraum - bei früherem Pensionsantritt - aufgeteilt werden müsste.

Wie eine für Österreich erstellte Studie über versicherungsmathematische korrekte Pensionsabschläge von Brunner und Hoffmann (2010) aufzeigt, liegen für die Altersgruppe der 60-65 Jährigen die versicherungsmathematisch korrekte Abschlagshöhe bei Angestellten bei durchschnittlich 6%, bei Arbeitern sogar bei 6,74%. Besonders hoch sind diese Werte 2-3 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter. Auch bei Frauen liegt drei Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter der versicherungsmathematisch korrekte Abschlag bei Angestellten bei 5,13% bei Arbeiterinnen sogar 6,13%. Da durch die letzten Pensionsreformen vor allem die letzten drei Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter für frühzeitige Pensionsantritte relevant sind und auch das Frauenpensionsantrittsalter (viel zu spät) an jenes der Männer angeglichen wird, zeigt sich, dass die gegenwärtigen Abschläge und Deckelungen viel zu niedrig sind. Durch die geltenden Abschläge ergibt sich, dass es für die Pensionsversicherung und damit für die derzeitigen Beitragszahler, nicht ausgeglichen in Bezug auf die Ausgaben ist. Zudem sind die Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit viel zu niedrig. Zusätzlich muss beachtet werden, dass versicherungsmathematische Zu- und Abschläge natürlich auch immer in Bezug auf die Lebenserwartung betrachtet werden müssen.

Betrachtet man die Zuschläge die bei einer Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus an, zeigt sich auch, dass dort festgelegten Zuschläge viel zu niedrig sind. Sie sind keinesfalls versicherungsmathematisch korrekt, genauso wenig stellen sie einen wesentlichen Anreiz für eine längere Erwerbstätigkeit dar. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass im Ministerialentwurf zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2014 noch eine Erhöhung des Zuschlages von 4,2% auf 5,1% jährlich geplant war. Aber selbst dieser Zuschlag scheint angesichts der genannten Studie zu niedrig zu sein, um tatsächlich einen entsprechenden Anreiz für eine Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus, zu fördern.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Judith Schwentner, August Wöginger, Ing. Markus Vogl, Dietmar Keck und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, N, T, dagegen: S, V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 03 10

                                   Dietmar Keck                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann