114 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 137/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für blinde und sehbehinderte Menschen ist der Blindenführhund ein wertvolles Hilfsmittel zur Förderung der Mobilität und damit für die Führung eines selbstbestimmten Lebens.

Die Kosten für einen Blindenführhund liegen im Bereich von € 22.000. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln werden in den einzelnen Bundesländern in sehr unterschiedlicher Höhe gewährt, in jedem Fall bleibt jedoch ein großer Eigenanteil, der für viele blinde Menschen ein großes Problem darstellt.

In § 1 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes­Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) heißt es: ‚Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen‘.

Um diesem gesetzlichen Auftrag auch nach einer Erblindung bzw. bei erheblicher Sehbeeinträchtigung nachkommen zu können, sind Blindenführhunde, Mobilitäts-, Orientierungs- und Low Vision-Trainings eine unabdingbare Voraussetzung und unverzichtbar, da diese Menschen häufig in ihrer Mobilität sehr eingeschränkt sind. Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) fordern daher, dass der Blindenführhund als Rehabilitationsmaßnahme anerkannt wird. Ebenso sollte das Mobilitäts- und Orientierungstraining, sowie das Unterweisen in den lebenspraktischen Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision Training ebenfalls als medizinische Maßnahme anerkannt werden.

Diese Maßnahmen waren im Entwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN­Behindertenrechtskonvention noch enthalten, ist aber leider in der beschlossenen Endfassung nicht zu finden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. April 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Helene Jarmer die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Gabriel Obernosterer, Dietmar Keck, Dr. Franz-Joseph Huainigg und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des von den Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Mag. Gerald Loacker eingebrachten gesamtändernden Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,T,N dagegen: S,V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Gabriel Obernosterer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 04 09

                            Gabriel Obernosterer                                                Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau