1173 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (1115 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird

Mit dieser Novelle des Vermessungsgesetzes sollen die Effizienz und die Parteienfreundlichkeit bei einigen Katasterverfahren gesteigert und die Rechtssicherheit des Katasters erhöht werden.

Dies soll unter anderem durch die Neuregelung des Umwandlungsverfahrens in jenen Fällen, in denen der Planverfasser nicht sämtliche erforderlichen Zustimmungserklärungen der Eigentümer zum Grenzverlauf erlangen konnte, erreicht werden. Durch die Umwandlung von Grundstücken in den Grenzkataster im Zuge von Agrarverfahren mit Verordnung und die Schaffung der Möglichkeit, auch in Teilen einer Katastralgemeinde ein allgemeines Neuanlegungsverfahren einzuleiten, sollen diese Verfahren ebenfalls effizienter gestaltet werden.

Für Vermessungen und Verfahren in Gebieten mit Bodenbewegungen werden neue Regelungen geschaffen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Weiters soll die Möglichkeit, Trennstücke aus dem Grenzkataster abzuschreiben, den Liegenschaftsverkehr erleichtern.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich die Berichterstatterin Abgeordnete Cornelia Ecker.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1115 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 06 07

                                 Cornelia Ecker                                                                   Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann