1224 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 488/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des nichtpfändbaren Grundbetrages von 857 Euro“

Die Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich sind immer mehr Menschen von existenzieller Armut betroffen. Nicht nur Alleinerziehende, sondern auch immer mehr Pensionisten, Jungfamilien, teilzeit- und sogar vollzeitbeschäftigte Menschen können ihren Lebensunterhalt nicht mehr ausreichend finanzieren.

Laut Statistik Austria gab es nach Definition der Europa 2020-Strategie im Jahr 2012 rund 1,5 Millionen armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen. Das entspricht 18,5% der Gesamtbevölkerung. 14,4% der Bevölkerung waren im Jahr 2012 armutsgefährdet, 4% der Gesamtbevölkerung waren erheblich materiell depriviert und 7,6% (nur Personen unter 60 Jahren) lebten in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität. Da diese Merkmale in Kombination auftreten können, ist die Zahl der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten geringer als die Summe der drei Einzelindikatoren.

Beim Existenzminimum handelt es sich um jenen Betrag, der bei Exekution auf beschränkt pfändbare Forderungen unpfändbar ist und somit dem Schuldner oder der Schuldnerin mindestens verbleiben muss.

Aus diesem Grund wäre es daher auch angemessen, den allgemeinen Grundbetrag, der derzeit 857 Euro monatlich beträgt, zu erhöhen, denn damit ist in Österreich keine Existenz mehr bestreitbar! Als Richtwert kann die Höhe des bundesdeutschen Betrags gelten, wobei zu berücksichtigen ist, dass Lebensmittel dort billiger sind.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 6. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, August Wöginger, Herbert Kickl, Mag. Gerald Loacker, Mag. Judith Schwentner, Josef Muchitsch, Ing. Markus Vogl, Mag. Gertrude Aubauer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Gabriel Obernosterer, Mag. Helene Jarmer, Erwin Spindelberger, Mag. Michael Hammer und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 12. Februar 2015 wieder aufgenommen und es meldeten sich die Abgeordneten Werner Neubauer, Mag. Judith Schwentner, Peter Wurm, Martina Diesner-Wais, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich und Mag. Birgit Schatz sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer zu Wort. Die Verhandlungen wurden wiederum vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag abermals in seiner Sitzung am 15. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dietmar Keck, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Judith Schwentner, Mag. Gerald Loacker, Mag. Helene Jarmer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Werner Neubauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 8. Oktober 2015 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Peter Wurm, Ing. Mag. Werner Groiß, Mag. Michael Hammer, Mag. Judith Schwentner, Angela Fichtinger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Markus Vogl und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer das Wort. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Am 28. Juni 2016 nahm der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Verhandlungen zum gegenständlichen Entschließungsantrag erneut auf. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Judith Schwentner, Erwin Spindelberger, Peter Wurm, Ulrike Königsberger-Ludwig, August Wöginger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Markus Vogl, Karl Öllinger und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T dagegen: S, V, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Markus Vogl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 06 28

                               Ing. Markus Vogl                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann