1282 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 1228/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In § 38 Abs. 2 wird die Höhe des Beitrages von ordentlichen Mitgliedern der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft festgelegt. Solange Studierende gesetzlich verpflichtet werden, Mitglieder der ‚Zwangskammer ÖH‘ zu sein, soll der Studierendenbeitrag insofern deutlich abgesenkt werden, als sich der Beitrag am Interesse der Mitglieder an ihrer Vertretung orientiert. Da nur etwa ein Viertel der Zwangsmitglieder ein Interesse an ihrer Vertretung hat – ablesbar an der Wahlbeteiligung zur ÖH-Wahl –, soll der Beitrag auf 25% des aktuell gültigen abgesenkt werden.

§ 38 Abs. 3 sieht vor, dass sich der Studierendenbeitrag jährlich um die gültige Steigerungsrate des Verbraucherpreisindexes erhöht. Da für die diversen Studienförderungen eine solche Indexierung auch nicht vorgesehen ist, soll diese automatische Anpassung bei den Beiträgen für die ‚Zwangskammer ÖH‘ gestrichen werden.“

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2015 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriff im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, der Abgeordnete Elmar Mayer das Wort.

Auf Antrag des Abgeordneten Elmar Mayer beschloss der Wissenschaftsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,T,N), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

In seiner Sitzung am 5. Oktober 2016 hat der Wissenschaftsausschuss die Verhandlung über den gegenständlichen Initiativantrag wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Karlheinz Töchterle, Sigrid Maurer, Mag. Elisabeth Grossmann, Ulrike Weigerstorfer, Philip Kucher und Dr. Ruperta Lichtenecker sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (dafür: F,T, dagegen: S,V,G,N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 10 05

                           Mag. Dr. Beatrix Karl                                                   Dr. Andreas F. Karlsböck

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann