1308 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1295 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Rechtspflegergesetz geändert wird

 

Das Rechtspflegergesetz regelt die Verteilung der funktionellen Zuständigkeiten zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen. Soweit sich diese Zuständigkeitsverteilung an Wertgrenzen festmacht, entsprechen diese auf Grund der laufenden Geldentwertung nicht mehr der Ausgangslage. Änderungen des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts haben weitere Aspekte der Zuständigkeitsverteilung überholt. In manchen Punkten zeigen Erfahrungen der Praxis, dass die Abgrenzungen der Zuständigkeiten anders gewählt werden sollten, um etwa Mehrfachzuständigkeiten für einen Akt zu vermeiden oder Sachthemen zu bündeln.

 

Es wird daher wird eine der Geldentwertung entsprechende Anpassung der Wertgrenzen, eine der Rechtsentwicklung folgende Verteilung von Zuständigkeiten und eine Abgrenzung der Zuständigkeiten von RichterInnen und RechtspflegerInnen angestrebt, die inhaltliche Schwerpunkte und Arbeitsabläufe besser berücksichtigt.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Oktober 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer die Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Mag. Elisabeth Grossmann, Mag. Harald Stefan, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Johannes Jarolim und Dr. Nikolaus Scherak sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1295 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 10 19

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                               Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau