1314 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Antrag 1537/A(E) der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012

Die Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zuge der Debatte zum Tätigkeitsbericht in der 25. Sitzung des Rechnungshofausschusses am 11.02.2016 wurde seitens des Rechnungshofes erneut darauf hingewiesen, dass die Aufgaben nach dem Parteiengesetz 2012 für den Rechnungshof einen „enormen Verwaltungsaufwand ohne erkennbaren Gewinn an Transparenz“ (Parlamentskorrespondenz Nr. 114 vom 11.02.2016) darstellen. Der Rechnungshof hat insbesondere im Bericht 2015/10 zu den Sonderaufgaben nach dem Parteiengesetz 2012 umfassenden Handlungsbedarf festgestellt und auch klare Empfehlungen diesbezüglich abgegeben. Ebenso weist der Politikwissenschaftler DDr. Hubert Sickinger immer wieder an verschiedener Stelle auf die Mängel der Gesetzeslage hin, die eine effektive Kontrolle und Transparenz der Parteienfinanzierung verhindern und schlägt konkrete Gesetzesänderungen vor.

 

Die drei gravierendsten Mängel, die behoben werden müssen, lauten wie folgt:

-       Um den Rechnungshof nicht nur mit administrativen Aufgaben zu belasten, sondern seine Kontrollkompetenz sinnvoll nutzen zu können, müssen dem Rechnungshof originäre Einschau- und Prüfungsrechte eingeräumt werden.

-       In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollen auch Klubs und Parteiakademien auf allen Gebietskörperschaftsebenen erfasst werden, um sowohl verbotene Querfinanzierung als auch Umgehungen des Spendenannahmeverbotes aufdecken zu können.

-       Die Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz sind systematisch zu überarbeiten und auszuweiten. Dabei soll insbesondere die Nicht-Übermittelung von Rechenschaftsberichten sanktioniert werden.

Es sollte im Interesse aller Parteien sein, sich für mehr Transparenz und Sorgfalt im Umgang mit öffentlichen Mitteln einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Gelder, die an die Parteien selbst ausgezahlt werden. Daher sollte das Ziel sein, einen gemeinsamen Antrag aller Parteien zur Behebung dieser Mängel im Parteiengesetz 2012 zu erreichen.“

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU), der Abgeordnete Elmar Mayer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, T, dagegen: S, V).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Ruth Becher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 10 20

                               Mag. Ruth Becher                                                            Dr. Gabriela Moser

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau