1322 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1695/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begleitforschung zur De-Institutionalisierung und selbstbestimmtem Wohnen von Menschen mit Behinderungen

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft. Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, zu wählen, wo und mit wem sie leben. Sie dürfen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben.

Im Herbst 2013 wurde Österreich von der UNO einer Staatenprüfung betreffend die Umsetzung der UN­Behindertenrechtskonvention unterzogen. Einer der Hauptkritikpunkte war die mangelnde De­Institutionalisierung in Österreich.

Das UN-Komitee richtete an Österreich folgende Handlungsempfehlung:

Das Komitee empfiehlt dem Vertragsstaat sicherzustellen, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen größere Anstrengungen für die De-Institutionalisierung unternehmen und es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, zu wählen, wo sie leben wollen.

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, der Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Kapitel 6 ‚Selbstbestimmtes Leben‘ als Zielsetzung u.a. enthalten:

Im Bereich des Wohnens ist ein umfassendes Programm der De-Institutionalisierung in allen neun Bundesländern notwendig. Dabei müssen Großeinrichtungen abgebaut und gleichzeitig Unterstützungsleistungen geschaffen werden, die auch für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen. Grundsatz muss dabei sein, dass die betroffenen Menschen die für sie passende Wohnform und die für sie notwendigen Unterstützungsleistungen auswählen können.

Leider fehlen zu den Zielen konkrete Maßnahmen mit Zeitplan und Zuständigkeit.

International gibt es bereits gute Beispiele für inklusives wohnen, wie zum Beispiel Wohngemeinschaften von nichtbehinderten StudentInnnen und Menschen mit Behinderungen im Raum München. Ein Unterstützungsmix durch externe BetreuuerInnen einerseits und der Hilfestellung durch die nichtbehinderten MitbewohnerInnen andererseits erweitert die Wahlmöglichkeiten für Menschen, die üblicherweise auf stationäre Unterbringung angewiesen sein würden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Helene Jarmer die Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig,
Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Helene Jarmer, Mag. Gerald Loacker einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend De-Institutionalisierung im Bereich des Wohnens eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft. Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, zu wählen, wo und mit wem sie leben. Sie dürfen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben.

Im Herbst 2013 wurde Österreich vom UN-Behindertenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) in Genf (CRPD-Komitee) einer Staatenprüfung betreffend Umsetzung der UN-BRK unterzogen. Einer der Hauptkritikpunkte war die mangelnde De-Institutionalisierung in Österreich.

Das CRPD-Komitee richtete dazu an Österreich folgende Handlungsempfehlung:

Das Komitee empfiehlt dem Vertragsstaat sicherzustellen, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen größere Anstrengungen für die De-Institutionalisierung unternehmen und es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, zu wählen, wo sie leben wollen.

Im NAP Behinderung 2012-2020, der Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK, ist im Kapitel 6 ‚Selbstbestimmtes Leben‘ als Zielsetzung u.a. enthalten:

Im Bereich des Wohnens ist ein umfassendes Programm der De-Institutionalisierung in allen neun Bundesländern notwendig. Dabei müssen Großeinrichtungen abgebaut und gleichzeitig Unterstützungsleistungen geschaffen werden, die auch für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen. Grundsatz muss dabei sein, dass die betroffenen Menschen die für sie passende Wohnform und die für sie notwendigen Unterstützungsleistungen auswählen können.

Die Bereitstellung von Sachleistungen für Menschen mit Behinderung, auch von Angeboten zum selbstbestimmten Wohnen, fällt als Teil der Sozial- bzw. Behindertenhilfe in den Kompetenzbereich der Länder. Da es nicht nur international und in Deutschland, sondern ebenso in Österreich bereits vorbildliche alternative Wohnkonzepte im Behindertenbereich gibt, sollte in einem ersten Schritt die Aufforderung an die Länder gerichtet werden, einen gegenseitigen Abgleich dieser zeitgemäßen Wohnformen in den Bundesländern zu machen. Dies würde ein ‚Lernen von den Besten‘ begünstigen.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1695/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen ist damit miterledigt.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 10 20

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann