Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Aufrechterhaltung der Kaufkraft der Senior/inn/en

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Einmalzahlung 2016

 

Wesentliche Auswirkungen

Die Auszahlung einer Einmalzahlung führt 2016 einmalig zu Mehraufwendungen in der Pensionsversicherung, die den Bund/UG 22 (Ausfallhaftung) in gleicher Höhe belasten.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Auszahlung einer Einmalzahlung an Senior/inn/en bewirkt eine Kaufkraftstärkung für diesen Personenkreis.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

‑179.100

0

0

0

0

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einmalzahlung

 

Einbringende Stelle:

BMASK

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Eine Einmalzahlung soll die Kaufkraft der Senior/inn/en sichern.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Es wird keine Einmalzahlung ausbezahlt.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2017

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die interne Evaluierung erfolgt aufgrund der vorliegenden Berichte und Daten.

 

Ziele

 

Ziel 1: Aufrechterhaltung der Kaufkraft der Senior/inn/en

 

Beschreibung des Ziels:

Im Jahr 2016 kommt eine Einmalzahlung an Senior/inn/en zur Auszahlung.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

2016 kommt keine Einmalzahlung an Senior/inn/en zur Auszahlung.

2016 kommt eine Einmalzahlung an Senior/inn/en zur Auszahlung.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Einmalzahlung 2016

Beschreibung der Maßnahme:

Senior/inn/en mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Dezember 2016 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen haben, gebührt eine Einmalzahlung in Höhe von 100 €, die mit der (höchsten) Dezember-Pension ausgezahlt wird.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Transferaufwand

179.100

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

179.100

0

0

0

0

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

179.100

 

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

gem. BFRG/BFG

22.

 

179.100

 

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Mehraufwendungen in der Pensionsversicherung belasten den Bund (UG 22/Ausfallshaftung) in gleicher Höhe.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

179.100.000,00

 

 

 

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Einmalzahlung 2016

Bund

1.791.000

100,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Senior/inn/en mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Dezember 2016 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen haben, gebührt eine Einmalzahlung. Sie wird zusammen mit der (höchsten) Dezember-Pension ausgezahlt. Geschätzte 743.000 Männer und 1.048.000 Frauen (insgesamt 1.791.000 Bezieher/Bezieherinnen einer oder mehrerer Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung) erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 €.

 

Die Mehraufwendungen der Pensionsversicherung für die Einmalzahlung belasten den Bund/UG 22 (Ausfallshaftung) in gleicher Höhe.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 388636060).