18. FSG-Novelle und Verordnung über das Alternative Bewährungssystem

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMVIT

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Schwarzfahrten trotz entzogener Lenkberechtigung sind eine Problem für die Verkehrssicherheit. Darüber hinaus birgt die Entziehung der Lenkberechtigung die soziale und gesellschaftliche Problematik des Verlustes des Arbeitsplatzes in sich. Weiters besteht nach wie vor das Fahranfängerrisiko gepaart mit dem Problembereich Ablenkung und eine anhaltend schlechte Unfallstatistik im Bereich Moped.

 

Ziel(e)

Vermeidung von Schwarzfahrten und Schaffung der Möglichkeit den Arbeitsplatz auch nach der Begehung eines Alkoholdeliktes zu erhalten. Einführung von Maßnahmen zur Beseitigung der Fahranfängerproblematik.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Schaffung einer Alternative zu einem Teil des Entzuges der Lenkberechtigung bei Alkoholisierungen ab 1,2 Promille (entspricht einer Entzugszeit von mindestens vier Monaten) in Form der Verwendung von Alkolocks (Starten des Fahrzeuges nur nach Abgabe einer Atemluftprobe möglich).

- Anhebung der Probezeit von zwei auf drei Jahre

- Einfügen des Verbotes der Benützung von Mobiltelefonen in den Katalog der Probeführerscheindelikte

- Risikokompetenz findet Eingang in die Mopedausbildung und –prüfung

- Anhebung des Mindestalters für den Beginn der Mopedausbildung

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

1. Alkolock:

Die Auswirkungen für die Bürger sind insofern nicht wesentlich, als es sich um eine rein freiwillige Maßnahme handelt. D.h. die Kosten für die Teilnahme an dem System sind vom Teilnehmer zu tragen, aber niemand ist gezwungen an dem Bewährungssystem teilzunehmen. Wird nicht teilgenommen, so ändert sich für den Betreffenden gar nichts – es wird der Entzug der Lenkberechtigung wie bisher verfügt!

 

Als Kosten für die freiwillige Teilnahme sind anzuführen:

Einmalkosten:

- Ein- und Ausbau des Gerätes: ca. 300 Euro

- 1x Ausstellen eines neuen Führerscheines ca. 50 Euro (das 2. Mal ist optional)

Zeitabhängige Kosten:

- 7 Euro Mietkosten für das Alkolockgerät/Tag = 2555 Euro pro Jahr

- 50 Euro für 1 Mentoringgespräch (sind in Abständen von 2 Monaten durchzuführen) = 300 Euro pro Jahr

 

Für die Behörden ist der Zusatzaufwand relativ gering: Es ist von ca. 25.000 Entziehungen bundesweit wegen Alkoholdelikten pro Jahr auszugehen. Davon entfällt etwas mehr als 1/3 auf Fälle über 1,2 Promille, die von der Maßnahme betroffen sind, weshalb von etwa 8.500 potentiellen Anwendungsfällen bundesweit/Jahr auszugehen ist. Wenn grob geschätzt 20% dieser Personen in das Bewährungssystem einsteigen, so sind dies etwa 1.700 Fälle pro Jahr.

Der behördliche Aufwand beim Einstieg in das ABS beträgt pro Fall etwa 15 Minuten für einen Bediensteten B/a2 und 15 Minuten für einen Bediensteten D/a4. Bei der regulären Beendigung beträgt der Aufwand pro Fall etwa 20 Minuten für einen Bediensteten B/a2. Als bundesweiten Aufwand pro Jahr ergeben sich somit insgesamt 35 Minuten für einen Bediensteten B/a2 x 1700 = 59.500 Minuten für einen Bediensteten B/a2 und 25.500 Minuten für einen Bediensteten D/a4. Bei Kosten von 0,51 Euro/Minute für einen Bediensteten B/a2 ergibt das 30.345 Euro und bei Kosten von 0,35 Euro für einen Bediensteten D/a4 8.925 Euro, somit 39.270 Euro an bundesweiten jährlichen zusätzlichen Kosten.

Zusätzlich wird sich Verwaltungsaufwand wegen Unregelmäßigkeiten (d.h. wegen Begehung von Verstößen) bei grob geschätzten 20% der Fälle an den am ABS teilnehmenden Personen ergeben, das sind bundesweit/jährlich 340 Fälle. Bei diesen ist mit einem behördlichen Aufwand von 30 Minuten für einen Bediensteten B/a2 und 15 Minuten für einen Bediensteten D/a4 zu rechnen. Das sind insgesamt 10.200 Minuten für einen Bediensteten B/a2 und 5.100 Minuten für einen Bediensteten D/a4. Legt man die oa. Kostenansätze zugrunde, so bedeutet dies eine Mehraufwand von 5.202 Euro für einen Bediensteten B/a2 und 1.785 Euro für einen Bediensteten D/a4, gesamt somit insgesamt 6.990 Euro.

An gesamten behördlichen Mehraufwand für das gesamte ABS sind somit 69.700 Minuten für einen Bediensteten B/a2 und 30.600 Minuten für einen Bediensteten D/a4 jährlich zu verzeichnen. Dies bedeutet Gesamtkosten von 35.547 Euro für einen Bediensteten B/a2 und10.710 Euro für einen Bediensteten D/a4. Die insgesamten bundesweiten Mehrkosten für die Administration des ABS belaufen sich somit auf 46.257 Euro jährlich.

Davon entfallen infolge der teilweisen Vollziehung des Führerscheinrechtes durch die Landespolizeidirektionen ca. ein Drittel, somit 15.419 Euro jährlich auf den Bund.

Die eigentliche Administration des Bewährungssystems erfolgt durch die vertraglich zu bestellende ABS-Institution. Diese Stelle erhält aber keine öffentlichen Mittel (weder vom Bund noch von den Länder, sondern finanziert sich durch die Kostentragung durch die Teilnehmer.

 

2. sonstige Verkehrssicherheitsrelevante Maßnahmen:

Die sonstigen Maßnahmen betreffend Verkehrssicherheit (Probezeit und Mopedausbildung) haben keine finanziellen Auswirkungen.

 

Die finanzielle Bedeckung ist im DB 41020402 gegeben.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Unionsrecht wird nicht tangiert

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 58095727).