Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Umsetzung des sog. EU-Verkehrssicherheitspaketes,
-- Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern
 -- Richtlinie 2014/46/EU zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge
 -- Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen

-       Vereinheitlichung der Administration im Fahrschulbereich, insbesondere der Fahrschulinspektionen

-       Nutzung von Beweisfotos zur Verfolgung anderer Delikte

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Anpassung der kraftfahrrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung des sog. EU-Verkehrssicherheitspaketes

-       Errichtung einer Fahrschuldatenbank

-       Änderung der Strafbestimmungen betr. Handyverbot bzw. Verstoß gegen die Gurt- oder Helmpflicht

 

Wesentliche Auswirkungen

Die Errichtung und der Betrieb der Fahrschuldatenbank (§ 114a und § 114b KFG) führt zu finanziellen Aufwendungen für den Bund. Die Errichtung wird 500.000 Euro kosten. Für den laufenden Betrieb ist mit 250.000 Euro jährlich zu rechnen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Schaffung einer Fahrschuldatenbank ist mit finanziellen Aufwendungen verbunden (500.000 Euro für die Errichtung und 250.000 Euro für den laufenden Betrieb).

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

0

‑500

‑250

‑250

‑250

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Das Vorhaben dient [unter anderem] der Umsetzung der Richtlinie[n]

-- 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG

-- 2014/46/EU zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge

-- 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/30/EG

-- (EU) 2015/719 zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüber-schreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr.

 

Weiters enthält das Vorhaben die erforderlichen flankierenden Regelungen zu Verordnungen der Europäischen Union. So werden Anpassungen an die aktuellen EU-Verordnungen vorgenommen und insbesondere werden Verweise auf die aktuellen Verordnungen (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen aufgenommen und die bisherigen Verweise auf die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr durch Verweise auf die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr ersetzt.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

34. KFG-Novelle

 

Einbringende Stelle:

bmvit

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Verkehrssicherheit" der Untergliederung 41 Verkehr, Innovation und Technologie im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Es sind EU-Richtlinien umzusetzen.

Mit der vorliegenden KFG-Novelle sollen im Wesentlichen die erforderlichen Anpassungen zur Umsetzung des sog. EU-Verkehrssicherheitspaketes,

-- Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG

-- Richtlinie 2014/46/EU zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge

-- Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/30/EG

im KFG vorgenommen werden.

 

Im Bereich der Fahrausbildung und des Fahrschulwesens wird eine möglichst bundeseinheitliche Administration, insbesondere der Fahrschulinspektionen zur Qualitätssicherung angestrebt.

 

Derzeit dürfen Beweisfotos zB aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung, aus denen eindeutig erkennbar ist, dass unzulässigerweise mit einem Mobiltelefon telefoniert wird, kein Sicherheitsgurt verwendet oder kein Sturzhelm getragen wird, nicht zur Verfolgung dieser Delikte verwendet werden, da in der Strafbestimmung des KFG vorgesehen ist, dass es sich nur dann um eine Übertretung handelt, wenn das bei einer Anhaltung festgestellt wird.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Wenn die Richtlinien nicht umgesetzt werden, so droht ein Vertragsverletzungsverfahren.

 

Eine einheitliche Vollzugspraxis insbesondere im Bereich der Fahrschulinspektionen wird ohne Datenbank kaum möglich sein.

 

Es wäre unverständlich und der Verkehrssicherheit letztendlich nicht zuträglich, wenn Beweisfotos wegen anderer Verkehrsübertretungen, auf denen eindeutig ein Verstoß gegen das Handyverbot oder gegen die Gurt- oder Helmpflicht erkennbar ist, nicht zum Zwecke der Verfolgung auch dieser von Verstöße verwendet werden dürfte.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022

Evaluierungsunterlagen und -methode: Im Hinblick auf die EU-Richtlinien über die regelmäßige technische Überwachung und die technische Unterwegskontrolle werden Daten gesammelt um die Entwicklung der mangelhaften Fahrzeuge vergleichen zu können.

 

Auch im Hinblick auf die Fahrschulinspektion wird ein Vergleich, wie sich diese nach Schaffung der Datenbank entwickelt durchgeführt.

 

Bei der Verfolgung der Verstöße gegen das Handyverbot oder gegen die Gurt- oder Helmpflicht wird man einerseits die Zahl der Übertretungen/Beanstandungen vergleichen können aber auch Veränderungen der Gurt bzw. Helmverwendungsquote.

 

Ziele

 

Ziel 1: Umsetzung des sog. EU-Verkehrssicherheitspaketes,

-- Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern

-- Richtlinie 2014/46/EU zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge

-- Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen

 

Beschreibung des Ziels:

Die genannten Richtlinien sollen im KFG umgesetzt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der bei den Begutachtungen festgestellten Mängel bzw. im Zuge der technischen Unterwegskontrollen festgestellten Fahrzeuge mit schweren Mängeln oder Mängeln mit Gefahr im Verzug

Beibehaltung des hohen Niveaus der Begutachtung bzw. der technischen Unterwegskontrolle.

Bei gleicher oder steigender Kontrollintensität sollte die Anzahl der mangelhaften Fahrzeuge (mit schweren Mängeln oder Mängeln mit Gefahr im Verzug) zurückgehen.

 

Ziel 2: Vereinheitlichung der Administration im Fahrschulbereich, insbesondere der Fahrschulinspektionen

 

Beschreibung des Ziels:

Um die Administration des Fahrschulbereiches und insbesondere Fahrschulinspektionen zu erleichtern wird die Grundlage für eine Fahrschuldatenbank geschaffen. Dadurch soll auch die Qualitätssicherung in diesem Bereich erleichtert werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

unterschiedliche Vorgangsweisen bezüglich Anzahl, Ausmaß und Inhalten einer Fahrschulinspektion

Effizienzsteigerung in Dokumentation und Nachweisbarkeit; damit verbunden einheitliche, nachvollziehbare und vergleichbare Fahrschulinspektion.

 

Ziel 3: Nutzung von Beweisfotos zur Verfolgung anderer Delikte

 

Beschreibung des Ziels:

Beweisfotos wegen anderen Verkehrsübertretungen (zB Radarfoto nach Geschwindigkeitsübertretung) sollen auch zur Verfolgung von Verstößen gegen das sog. Handyverbot oder gegen die Gurt- oder Sturzhelmpflicht herangezogen werden können

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Verfolgung von Verstößen gegen das sog. Handyverbot oder gegen die Gurt- oder Sturzhelmpflicht nur bei einer Anhaltung möglich;

Kennzahlen:

Zahl der Beanstandungen

Zahl der Unfälle, die auf Ablenkung durch Handybenutzung zurückzuführen sind

Verfolgung von Verstößen gegen das sog. Handyverbot oder gegen die Gurt- oder Sturzhelmpflicht nicht nur bei einer Anhaltung möglich, sondern auch anhand eines Beweisfotos.

Dadurch leichtere Überwachungsmöglichkeit, die einerseits zu mehr Beanstandungen führen könnte, andererseits aber auch zu einer höheren Befolgungsdichte, die sich wiederum positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken sollte.

 

Kennzahlen:

Zahl der Beanstandungen

Zahl der Unfälle, die auf Ablenkung durch Handybenutzung zurückzuführen sind

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Anpassung der kraftfahrrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung des sog. EU-Verkehrssicherheitspaketes

Beschreibung der Maßnahme:

Im 4. (Zulassung) und 5. (Überprüfung und Begutachtung) Abschnitt des KFG werden die erforderlichen Anpassungen an die Vorgaben der Richtlinien 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung, Richtlinie 2014/46/EU zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG über Zulassungsdokumente und 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle vorgenommen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der bei den Begutachtungen festgestellten Mängel bzw. im Zuge der technischen Unterwegskontrollen festgestellten Fahrzeuge mit schweren Mängeln oder Mängeln mit Gefahr im Verzug

Beibehaltung des hohen Niveaus der Begutachtung bzw. der technischen Unterwegskontrolle.

Bei gleicher oder steigender Kontrollintensität sollte die Anzahl der mangelhaften Fahrzeuge (mit schweren Mängeln oder Mängeln mit Gefahr im Verzug) zurückgehen.

 

Maßnahme 2: Errichtung einer Fahrschuldatenbank

Beschreibung der Maßnahme:

Um die Administration des Fahrschulbereiches und insbesondere Fahrschulinspektionen zu erleichtern wird die Grundlage für eine Fahrschuldatenbank in den §§ 114a und 114b geschaffen. Dadurch soll auch die Qualitätssicherung in diesem Bereich erleichtert werden.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

unterschiedliche Vorgangsweisen bezüglich Anzahl, Ausmaß und Inhalten einer Fahrschulinspektion

Effizienzsteigerung in Dokumentation und Nachweisbarkeit; damit verbunden einheitliche, nachvollziehbare und vergleichbare Fahrschulinspektion.

Dadurch sollen mehr Inspektionen mit weniger Aufwand durchgeführt werden können.

 

Maßnahme 3: Änderung der Strafbestimmungen betr. Handyverbot bzw. Verstoß gegen die Gurt- oder Helmpflicht

Beschreibung der Maßnahme:

Durch Änderung des § 134 Abs. 3c und 3d soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Verstöße gegen das sog. Handyverbot oder gegen die Gurt- oder Sturzhelmpflichtz nicht nur bei einer Anhaltung geahndet werden können, sondern auch, wenn das aus einem Beweisfoto wegen einer anderen Verkehrsübertretung (zB Radarfoto nach Geschwindigkeitsübertretung) eindeutig erkennbar ist.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Kennzahlen:

Zahl der Beanstandungen

Zahl der Unfälle, die auf Ablenkung durch Handybenutzung zurückzuführen sind

Verfolgung von Verstößen gegen das sog. Handyverbot oder gegen die Gurt- oder Sturzhelmpflicht nicht nur bei einer Anhaltung möglich, sondern auch anhand eines Beweisfotos.

Dadurch leichtere Überwachungsmöglichkeit, die einerseits zu mehr Beanstandungen führen könnte, andererseits aber auch zu einer höheren Befolgungsdichte, die sich wiederum positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken sollte.

 

Kennzahlen:

Zahl der Beanstandungen

Zahl der Unfälle, die auf Ablenkung durch Handybenutzung zurückzuführen sind

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Werkleistungen

0

500

250

250

250

Aufwendungen gesamt

0

500

250

250

250

 

Für die Errichtung der Fahrschuldatenbank sind nach den Berechnungen/Schätzungen des BRZ 500.000 Euro zu veranschlagen. Für den laufenden Betrieb wird mit ca. 250.000 Euro jährlich zu rechnen sein.

Angesichts des Umfanges und der Funktionalitäten und der Komplexität der technischen Vorgaben erscheinen die Anschaffungskosten durchaus als finanziell angemessen. Wie in § 114a und § 114b KFG vorgesehen, sollen die Fahrschulverfahren (Erteilung, Entziehung, Leiterbestellung, Standortverlegungen) sowie das Lehrpersonal (Fahrlehrer und Fahrschullehrer) über die Datenbank abgewickelt werden. Das gilt auch für die Durchführung der Fahrschulinspektionen. Um diese zu erleichtern, sollen Checklisten, Formulare, interaktive Anleitungen und Hilfetools über die Datenbank zur Verfügung gestellt werden.

Die Kosten für den laufenden Betrieb ergeben sich durch die hohe Anzahl an Nutzern, Zugriffen und hoher Datenvolumina und entsprechen einer Hochrechnung der technischen sowie personellen Kosten durch das BRZ selbst. Es sollen bundesweit ca. 400 Fahrschulen mit insgesamt ca. 1.200 Lehrpersonen von den ca. 100 Kraftfahrbehörden über die Fahrschuldatenbank verwaltet werden. Dazu kommen noch die in jeder Behörde mit den Aufgaben der Fahrschulinspektion betrauten Personen, denen interaktive Anleitungstools, Checklisten, usw. über die Datenbank zur Verfügung gestellt werden.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

500

250

250

250

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

Durch Entnahme von Rücklagen

41.02.04 Straße

 

 

500

250

250

250

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Finanzierung erfolgt aus den Budgetmitteln des bmvit.

 

Projekt – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

 

500.000,00

250.000,00

250.000,00

250.000,00

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Errichtung Fahrschuldatenbank

Bund

 

 

1

500.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Bund

 

 

 

 

1

250.000,00

1

250.000,00

1

250.000,00

 

Für die Errichtung der Fahrschuldatenbank ist mit Kosten von 500.000 Euro zu rechnen. Das betrifft die Projektumsetzung und den Programmieraufwand im BRZ.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 542538610).