1363 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland, BMVIT-631.540/0423-III/FBW/2016, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz

 

Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland ersucht mit Schreiben vom 25. Oktober 2016, BMVIT-631.540/0423-III/FBW/2016, eingelangt am 28. Oktober 2016, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz wegen des Verdachtes der Begehung von Verwaltungsübertretungen gemäß §§ 107 Abs. 2, 109 Abs. 3 Z 20 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 22. November 2016 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz besteht, und einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz nicht zuzustimmen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland, BMVIT-631.540/0423-III/FBW/2016, um Zustimmung zur Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz wegen des Verdachtes der Begehung von Verwaltungsübertretungen gemäß §§ 107 Abs. 2 und 109 Abs. 3 Z 20 Telekommunikationsgesetz 2003 wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz wird nicht zugestimmt.

Wien, 2016 11 22

                                  Johann Singer                                                             Mag. Dr. Beatrix Karl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau