1378 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (1336 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden
Problem und Ziel:
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 8. Oktober 2015, G 20/2015-13, G 281/2015-8, Wortfolgen in § 67 GTG und in § 11a Abs.1 VersVG mit der Begründung als verfassungswidrig aufgehoben, dass das in § 67 GTG normierte Verbot der Erhebung und Verwendung von Ergebnissen genetischer Analysen des Typs 1 nicht sachlich gerechtfertigt sei, weil sich solche Untersuchungsergebnisse nicht wesentlich von jenen aus „konventionellen“, d.h. nicht mit gentechnischen Methoden durchgeführten Untersuchungen unterscheiden. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 in Kraft.
Dieses Bundesgesetz dient als Ersatzgesetzgebung der Herstellung der verfassungskonformen Rechtslage nach Aufhebung der Wortfolgen „und Versicherern“ und „oder Versicherungsnehmern oder Versicherungswerbern“ in § 67 GTG, BGBl. Nr. 510/1994, idF BGBl. I Nr. 127/2005, sowie des letzten Satzes in § 11a Abs. 1 VersVG, BGBl. 2/1959, idF BGBl. I Nr. 34/2012 durch den Verfassungsgerichtshof.
Wesentliche Inhalte des Gesetzesvorhabens:
Die geplanten gesetzlichen Änderungen stellen entsprechend dem Erkenntnis des VfGH sicher, dass die Weitergabe von Daten aus genetischen Analysen nach Ablauf der vom VfGH gesetzten Übergangsfrist mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2017 verfassungskonform geregelt wird.
Kompetenzgrundlage:
Der vorliegende Entwurf gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG (Vertragsversicherungswesen) und Art. 10 Abs. 1 Z 12 (Gesundheitswesen).
Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche
Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. November 2016 in Verhandlung
genommen. Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der
Gesundheitsausschuss einstimmig, Abgeordneten Dr. Marcus Franz zur
Teilnahme an der Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen. An der Debatte
beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten
Martina Diesner-Wais die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer und
Ing. Markus Vogl sowie die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage
enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1336 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2016 11 30
Martina Diesner-Wais Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Berichterstatterin Obfrau