1402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (1326 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird

Im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der Bundesregierung sollen die bestehende Steuerungs- und Aufsichtsarchitektur sowie die finanziellen Rahmenbedingungen für die österreichische Normungsinfrastruktur im Bereich der Elektrotechnik an die bestehenden Gegebenheiten angepasst werden. Mit dieser Regierungsvorlage soll eine Novellierung des Elektrotechnikgesetzes 1992 mit folgenden Schwerpunkten geschehen:

-       Präzisierung der Aufsichtsregelungen

-       Neuausrichtung der Finanzstruktur der elektrotechnischen Normung

-       Erleichterter Zugang zu elektrotechnischen Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMU

-       weitere Anpassungen im Elektrotechnikgesetz 1992, die insbesondere aus den Bestimmungen über die elektrotechnische Normung abzuleiten sind

Das Vorhaben umfasst vor allem die Festlegung des Anwendungsbereiches für die elektrotechnische Normungsorganisation, die Festlegung der Rechte und Pflichten der elektrotechnischen Normungsorganisation und die Festlegung der Anforderungen an die Erteilung der Befugnis. Schließlich soll auch eine gesetzlich verankerte Schlichtungsstelle eingeführt werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. November 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Brigitte Jank die Abgeordneten Josef Schellhorn, Franz Kirchgatterer, Dr. Ruperta Lichtenecker und Mag. Christiane Brunner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer und der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Haubner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, dagegen: G, T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1326 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 11 30

                                   Brigitte Jank                                                                    Peter Haubner

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann