1416 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

betreffend Elfter Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-316 der Beilagen und Zu III-316 der Beilagen)

Der Elfte Umweltkontrollbericht wurde dem Nationalrat am 11. November 2016 vorgelegt und dem Umweltausschuss zugewiesen. Mit dem Umweltkontrollbericht 2016 präsentiert das Umweltbundesamt damit zum elften Mal das Standardwerk zur Umweltsituation in Österreich. Der Bericht richtet sich in erster Linie an EntscheidungsträgerInnen, insbesondere auf Bundes und Landesebene, sowie InteressenvertreterInnen und bietet aktuelle Grundlagen für deren Arbeit. Dazu fokussiert er auf die wichtigsten Herausforderungen der Umweltthemen und berücksichtigt vor allem jene Aspekte, in denen in den nächsten Jahren wichtige Entscheidungen zu treffen sind. Gegliedert nach den einzelnen Bereichen der Umwelt in Österreich kann der Bericht wie folgt zusammengefasst werden:

1 ENERGIE

Die Verfügbarkeit verlässlicher Energiedienstleistungen ist unverzichtbar für unsere moderne Gesellschaft. Zur Eindämmung des Klimawandels ist es notwendig, in den Industrieländern auf die Nutzung fossiler Energieträger bis Mitte des Jahrhunderts weitestgehend zu verzichten und den Energieverbrauch signifikant zu verringern. Dazu ist eine Transformation des Energiesystems erforderlich.

Der Bruttoinlandsverbrauch und der energetische Endverbrauch sind in Österreich von 1990 bis 2010 gestiegen und seitdem leicht gesunken. Die absoluten und relativen Beiträge erneuerbarer Energieträger zum nationalen Verbrauch sind gestiegen. Der energetische Endverbrauch von 1.063 PJ im Jahr 2014 liegt noch über dem Zielwert für das Jahr 2020 von 1.050 PJ.

Zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Forcierung erneuerbarer Energieträger und zur Reduktion des Verbrauchs sind zahlreiche anreizbildende, ordnungsrechtliche und fiskalische Maßnahmen notwendig. Gesellschaftliche Folgekosten fossiler Energieträger sollten schrittweise internalisiert und Steuerbefreiungen für fossile Energie abgeschafft werden.

Im Strommarkt ist eine Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch – etwa durch Stromspeicher einschließlich neuer Speichertechnologien und, falls erforderlich, den Ausbau des Stromübertragungsnetzes – notwendig.

Um eine mit dem Energiefahrplan 2050 der Europäischen Union kompatible Entwicklung des Energiesystems einzuleiten, sollten national verbindliche Ziele für 2030 hinsichtlich Energieeffizienz und Anteil erneuerbarer Energieträger festgelegt werden.

2 INDUSTRIELLE ANLAGEN

Österreich hat einen leistungsfähigen industriellen Sektor, der im EU-Vergleich überdurchschnittlich zu Wertschöpfung und Beschäftigung beiträgt. Dies betrifft auch energie- und rohstoffintensive Produktionsprozesse. Die gesellschaftspolitische Herausforderung für diesen Sektor besteht darin, die EU-Strategie zur Reindustrialisierung Europas in einer energieeffizienten, kohlenstoffarmen, emissionsarmen und ressourcenschonenden Weise umzusetzen und gleichzeitig Wertschöpfung und Beschäftigung zu erhalten.

Dabei kommt dem Einsatz von Umwelttechnologien und der Anwendung des Standes der Technik, wie dies im Zuge der Umsetzung der Richtlinien zu Industrieemissionen und Emissionshöchstmengen erforderlich ist, besondere Bedeutung zu. Um die europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele zu erreichen, sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen auch beim Emissionshandelssystem notwendig.

Zur Schonung der Umwelt und zur Verringerung der Importabhängigkeit von stofflichen Ressourcen ist eine Steigerung der Ressourceneffizienz erforderlich.

3 MOBILITÄT

Mobilität hat eine hohe soziale und wirtschaftliche Bedeutung. Das damit verbundene Verkehrsgeschehen verursacht erhebliche Umweltauswirkungen. Trotz Verbesserungen im vergangenen Jahrzehnt zählt der Verkehr bei Lärm, Treibhausgas- und Luftschadstoff-Emissionen (Partikel und Stickstoffoxid) nach wie vor zu den Hauptverursachern. Sowohl auf europäischer als auch auf österreichischer Ebene ist es deshalb zentrales Ziel, eine Mobilitätswende einzuleiten, um insbesondere eine Dekarbonisierung des Verkehrs zu erreichen. Deutliche Anpassungen der Infrastrukturen sowie anreizbildende, ordnungsrechtliche und fiskalische Maßnahmen sind notwendig, um die Attraktivität insbesondere des öffentlichen Verkehrs zu steigern.

Parallel dazu sind die Forcierung von emissionsarmen Antriebs- und Kraftstofftechnologien – insbesondere der Elektromobilität – sowie Verschärfungen der Abgasgrenzwerte und der CO2-Zielwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge unerlässlich, um die Emissionen der Fahrzeuge nachhaltig zu verringern.

In Gebieten mit starker Lärm- und Luftschadstoffbelastung sind Maßnahmen wie z. B. die Einführung von Tempolimits, oder Umweltzonen erforderlich.

4 LANDWIRTSCHAFT UND WALD

Die Landwirtschaft mit über 30 % und die Forstwirtschaft mit knapp 50 % der österreichischen Landesfläche sind prägend für das österreichische Landschaftsbild und stehen mit der Umwelt in starker Wechselwirkung. Land- und Forstwirtschaft liefern verschiedene Rohstoffe, u. a. für die Bereitstellung von Lebens- und Futtermitteln sowie Energieträgern und Grundstoffen zur industriellen Verarbeitung und erfüllen eine Reihe von weiteren Leistungen.

Um diese Multifunktionalität der Landnutzung in Österreich zu erhalten und weiter auszubauen, ist eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich. Auf europäischer Ebene sollte eine weitere Ökologisierung der gemeinsamen Agrarpolitik der EU durch gezielten Einsatz der Fördermittel als Steuerungsinstrument im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erfolgen.

Die biologische Landwirtschaft trägt unter anderem zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz der Biodiversität in der Kulturlandschaft bei. Der Anteil in Österreich ist im Europa-Vergleich hoch und sollte weiter gesteigert werden.

Für den Erhalt des Bodens als Kohlenstoffspeicher sind bereits wirkungsvolle Maßnahmen aus dem ÖPUL im Einsatz. Der Humusgehalt auf landwirtschaftlichen Flächen nimmt zu. Diese positive Entwicklung gilt es weiter zu forcieren.

Der landwirtschaftliche Anbau in Österreich ist frei von gentechnisch veränderten Organismen, die nationale Selbstbestimmung in der Zulassung ist mittlerweile gesetzlich verankert.

Eine wichtige Grundlage zur Sicherstellung der vielfältigen Funktionen des Waldes ist seine Biodiversität. Dies gilt besonders unter dem Einfluss des Klimawandels. Um die Biodiversität des Waldes zu erhalten und zu verbessern, muss vor allem der Schalenwildbestand ein Niveau einhalten, durch das langfristige Schäden vermieden werden. Dazu soll die Abstimmung sämtlicher Landnutzungsinteressen forciert werden.

5 WASSER

Die Ressource Wasser spielt gerade in einem wasserreichen Land wie Österreich eine in vielfacher Hinsicht herausragende Rolle. Für Grund- und Oberflächengewässer (Flüsse und Seen) soll bis zum Jahr 2027 der gute Zustand entsprechend den Vorgaben in der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden.

Die seit 2009 gesetzten Maßnahmen zur Förderung der Gewässerökologie haben zu Verbesserungen bei den Fließgewässern geführt. Diese sollten zur Erreichung des Zieles „guter Zustand“ fortgeführt werden.

Österreichweit betrachtet kann der chemische Zustand des Grundwassers als gut bezeichnet werden, wenige regionale Probleme durch Einträge von Nitrat und Pestiziden sind die Ausnahme.

In der Gewässerreinhaltung wurde durch die Abwasserreinigung eine positive Auswirkung auf die Gewässergüte erzielt. Jetzt gilt es, die (Nähr-)Stoffeinträgeaus flächenhaften Einträgen vor allem aus der Landwirtschaft zu quantifizieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Regionen, in denen es aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels zukünftig zu einem Spannungsverhältnis zwischen Wasserdargebot und Wasserbedarf kommen könnte, sollten systematisch ausgewiesen werden.

Die EU-Hochwasserrichtlinie gibt die Rahmenbedingungen für das integrierte Hochwasserrisikomanagement vor. In Umsetzung der Richtlinie ist in den letzten zehn Jahren der Weg des integrativen Naturgefahrenmanagements erfolgreich beschritten worden. Handlungsbedarf besteht bei den Themen Freihalten von Überflutungsflächen, raumplanerische Maßnahmen, mobiler Hochwasserschutz/Objektschutz, Rutschungen und Hangbewegungen.

6 BODENSCHUTZ UND FLÄCHENMANAGEMENT

Boden als Produktionsfaktor ist die Grundlage für die Herstellung von Lebens und Futtermitteln sowie von Biomasse. Er ist weiters ein wichtiger Kohlenstoff und Wasserspeicher. Die Funktionsfähigkeit und die Verfügbarkeit der Böden sind daher in qualitativer und quantitativer Hinsicht dauerhaft zu sichern.

Aufgrund naturräumlicher und topografischer Faktoren ist landwirtschaftlich nutzbarer Boden in Österreich ein knappes Gut. Durch Zunahme der Siedlungs-und Verkehrsflächen werden laufend insbesondere landwirtschaftlich genutzte Flächen reduziert. Die Flächeninanspruchnahme in Österreich ist mit durchschnittlich 16,1 ha/Tag in den Jahren 2013 bis 2015 geringer als in den Vorjahren. Eine Festlegung von regionalen Zielwerten für Flächeninanspruchnahme je nach Raumtyp und Bodenqualität durch die Bundesländer ist anzustreben.

Durch die Zunahme der Siedlungsgebiete und Verkehrsflächen kommt es auch zu einem Verlust an Bodenkohlenstoff. Demgegenüber sind die Humusgehalte landwirtschaftlicher Böden je nach Region und Landnutzung angestiegen.

Bei Waldböden ging die Belastung mit Schwermetallen seit 1990 signifikant zurück. Ein regelmäßiges Bodenmonitoring zur Erfassung der Belastungssituation von anderen Böden mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen ist empfehlenswert.

7 BIOLOGISCHE VIELFALT

Die Vielfalt an Arten und Lebensräumen ist ein wesentliches Gut, das es zu schützen und zu erhalten gilt. Bedingt durch die klimatischen und naturräumlichen Verhältnisse beherbergt Österreich eine große biologische Vielfalt und zählt im mitteleuropäischen Vergleich zu den artenreichsten Ländern. Die Bewertung der Gefährdungssituation der Tier- und Pflanzenarten in den Roten Listen zeigt, dass etwa ein Drittel der bewerteten Tierarten als gefährdet gelten. In einem günstigen Erhaltungszustand sind entsprechend der Bewertung gemäß EU-Naturschutzrichtlinie 16 % der Arten und 14 % der Lebensräume. Der Erhaltungszustand ist in der alpinen Region besser als in der kontinentalen.

Zur Verbesserung der Situation werden bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt und sind auch zukünftig notwendig. Diese reichen von strategischen Zielfestlegungen (z. B. Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+), Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung (z. B. Nationalparks Austria) bis zu Artenschutzprojekten, Extensivierung der Landwirtschaft und Ausweisung von Schutzgebieten. 16 % der Fläche Österreichs sind als Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Natura 2000-Gebiet geschützt. Das Natura 2000-Netzwerk ist noch zu vervollständigen. Für alle Schutzgebiete sind Managementmaßnahmen erforderlich.

8 LUFT

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Luftqualität durch Maßnahmen in Österreich und Europa verbessert. Trotzdem ist die Belastung durch Luftschadstoffe nach wie vor jener Umweltfaktor mit dem größten negativen Einfluss auf die menschliche Gesundheit.

Die Belastungen sind bei Stickstoffdioxid (NO2) höher als dies die Vorgaben der Europäischen Union zulassen, daher hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Im Jahr 2014 lebten in dem von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Gebieten 380.000 Personen. Bei Feinstaub ist die Anzahl der Grenzwertüberschreitungen zurückgegangen, neben den langfristigen Effekten von Maßnahmen sind kurzfristig meteorologische Bedingungen relevant. Auch bei Ozon kommt es nach wie vor zu großflächigen Überschreitungen des Zielwertes. 2014 lebten in den betroffenen Gebieten rund 1,1 Mio. Personen.

Von Grenzwertüberschreitungen für Benzo(a)pyren waren 2014 rund 92.000 Personen betroffen.

Die Emissionen von Stickstoffoxiden überschreiten den seit 2010 geltenden Höchstwert noch immer deutlich. Die Emissionen von Ammoniak – einer Vorläufersubstanz für Feinstaub – sind seit 1990 nahezu unverändert. Zur Reduktion der Schadstoffemissionen und deren Auswirkungen sind insbesondere Maßnahmen im Verkehr, in der Landwirtschaft, in der Industrie, in der Energieaufbringung und bei Kleinfeuerungsanlagen erforderlich.

9 UMWELT UND GESUNDHEIT

Die Bedeutung einer intakten Umwelt, insbesondere von sauberer Luft für die Gesundheit, ist unumstritten. In den letzten Jahrzehnten wurden in vielen Bereichen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes – wie der Luft- und Gewässerreinhaltung und der Chemikalienpolitik – bedeutende Erfolge erzielt. Mit zunehmendem Wissen über die gesundheitlichen Auswirkungen gefährlicher chemischer Stoffe sollen Probleme frühzeitig aufgezeigt und vorsorgeorientierte Maßnahmen gesetzt werden. Auch die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels sind zu adressieren.

Zur Erkennung gefährlicher Belastungen durch Umweltverschmutzung oder Chemikalienexposition, Ableitung von Maßnahmen und Überprüfung der Effektivität von Maßnahmen soll im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Programms verstärkt Human Biomonitoring eingesetzt werden.

Die gesundheitlichen Auswirkungen von Kombinationswirkungen von Chemikalien sollen besser erforscht und Maßnahmen zur Risikominimierung erarbeitet werden.

Um die direkten und indirekten klimawandelbedingten gesundheitlichen Risiken zu erfassen, ist die Umsetzung der gesundheitsrelevanten Handlungsempfehlungen der österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel verstärkt voranzutreiben.

10 KLIMASCHUTZ

Die Eindämmung des Klimawandels ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Trotz bisheriger Anstrengungen steigen die globalen Treibhausgas-Emissionen nach wie vor und sind Haupttreiber für den dynamisch fortschreitenden Klimawandel.

Um die Gefahren des Klimawandels einzudämmen, ist es notwendig, die Treibhausgas-Emissionen in Österreich, in der EU und global zu reduzieren.

2015 wurde in Paris eine Vereinbarung verabschiedet, die die globale durchschnittliche Erwärmung deutlich unter 2 °C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit halten soll. Für Industriestaaten ist nach wissenschaftlichem Konsens hierfür eine Verminderung der Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um mindestens 80 % notwendig. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer Transformation zu einem Energie- und Wirtschaftssystem mit einem weitgehenden Verzicht auf fossile Energieträger bis Mitte dieses Jahrhunderts.

In Österreich wird derzeit eine integrierte Energie- und Klimastrategie bis 2030 und 2050 entwickelt, die konsequent umzusetzen sein wird. Aktuelle Treibhausgas-Szenarien zeigen, dass die bisher gesetzten Maßnahmen nicht ausreichen, damit Österreich die langfristigen europäischen und internationalen Ziele erreicht.

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 76,3 Mio. Tonnen Treibhausgase emittiert. Die Treibhausgas (THG)-Emissionen in Österreich sinken seit 2005 trotz Wirtschaftswachstums. Gegenüber 2013 sind sie um 4,6 % bzw. 3,7 Mio. Tonnen zurückgegangen. Hauptverantwortlich für diesen Rückgang sind insbesondere die Emissionsreduktion im Bereich der Energieaufbringung durch verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger und Energieeffizienzmaßnahmen sowie die milde Witterung mit dem damit verbundenen geringeren Heizbedarf der Haushalte. Für 2015 ist ein Anstieg der gesamten THG-Emissionen um 3,2 Mio. Tonnen absehbar.

Für die Periode 2013 bis 2020 wurden verbindliche nationale Emissionshöchstmengen EU-rechtlich und im österreichischen Klimaschutzgesetz festgelegt. Diese gelten für jene Quellen, die nicht dem Emissionshandel unterliegen: Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und F-Gase. (Für den Emissionshandelsbereich – im Wesentlichen Emissionen aus Industrie und Energieaufbringung – gelten EU-weite Höchstmengen.) 2013 und 2014 lagen die österreichischen THG-Emissionen unter den Höchstmengen für diese Jahre. Auch für 2015 ist eine Unterschreitung der Ziels wahrscheinlich.

Für den Großteil (rund 90 %) der Treibhausgas-Emissionen sind die Sektoren Energie und Industrie, Verkehr, Gebäude sowie Landwirtschaft verantwortlich. Der Emissionshandel ist das zentrale Instrument für kosteneffiziente Verminderung der THG-Emissionen im Energiesektor und in der Industrie. Einem Überschuss an Zertifikaten am Markt wie in den letzten Jahren soll in Zukunft durch etliche Reformmaßnahmen auf europäischer Ebene entgegen gewirkt werden. Der Gebäudebereich weist durch zahlreiche Maßnahmen, wie thermische Sanierung, steigenden Einsatz erneuerbarer Energieträger, Erneuerung von Heizungsanlagen etc. bereits eine signifikante sektorale Verminderung der Treibhausgas-Emissionen auf, allerdings ist nach wie vor ein hohes Reduktionspotenzial vorhanden. Die Emissionen aus der Landwirtschaft zeigen durch die Stabilisierung des Viehbestands in den letzten Jahren einen gleichbleibenden Trend. Der Sektor Verkehr weist nach wie vor das größte sektorale Reduktionspotenzial auf, wenngleich auch hier die Emissionen in den letzten Jahren durch geringeren fossilen Kraftstoffabsatz, rückläufigen Kraftstoffexport und Einsatz von Biokraftstoffen leicht abnehmen.

11. KLIMAWANDELANPASSUNG

Bereits heute sind die Auswirkungen des Klimawandels auf Natur, Gesellschaft und Wirtschaft zu spüren. Maßnahmen zur Anpassung sind erforderlich, um die Folgen zu verringern und Chancen, die sich neu ergeben, bestmöglich zu nutzen.

Die globale Durchschnittstemperatur ist seit Ende des 19. Jahrhunderts um beinahe 1°C gestiegen. 2014 und 2015 waren global gesehen die wärmsten Jahre der bisherigen Temperaturaufzeichnungen.

In Österreich ist die durchschnittliche Jahrestemperatur seit 1880 um rund 2°C gestiegen. Bis Mitte des 21. Jahrhunderts werden ein weiterer Anstieg von ca. 1,4 °C und eine Verlagerung der Niederschläge vom Sommer- in das Winterhalbjahr erwartet. Zukünftig ist mit häufigeren Hitzewellen, höheren Temperaturextremen und verringerten Wassermengen im Sommer bei gleichzeitig erhöhtem Wasserbedarf und Veränderungen in der Tier- und Pflanzenwelt zu rechnen.

Die 2012 verabschiedete österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel bildet einen umfassenden Rahmen für die notwendigen Schritte in der Anpassung von der nationalen bis hin zur lokalen Ebene. Im ersten Fortschrittsbericht 2015 wurde gezeigt, dass Maßnahmen in Angriff genommen wurden, wie z. B. die Naturverjüngung und eine Orientierung der Forstwirtschaft an einer naturnahen Waldbewirtschaftung, die zu einem Rückgang des Fichten und Anstieg des Laubholzanteils führte; weiters Maßnahmen zur Schaffung von Retentionsräumen als wesentlicher Beitrag zum Schutz vor Naturgefahren im Rahmen des integrativen Hochwasserschutzes, die Verbesserung der Gewässerökologie durch Renaturierung von Gewässern oder die Forcierung des Biolandbaus, dessen Ziele auch im Sinne der Klimawandelanpassung sind.

Da die bereits heute quantifizierbaren Gesamtschäden für ausgewählte Sektoren als Folge des Klimawandels bis zur Mitte des Jahrhunderts bis zu 8,8 Mrd. Euro pro Jahr betragen werden, sind weitere Aktivitäten notwendig, um die Erfordernisse zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels in alle relevanten Programme, strategischen Dokumente und Entscheidungsprozesse einzuarbeiten und umzusetzen.

12 RESSOURCENMANAGEMENT UND ABFALLWIRTSCHAFT

Das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung eines sorgsamen Umgangs mit Rohstoffen und Ressourcen steigt. Oberstes Ziel für die Abfallwirtschaft ist die Abfallvermeidung, gefolgt von Wiederverwendung, Recycling, sonstiger Verwertung und Beseitigung. Weiters sind menschliche Gesundheit und Umwelt vor in Abfällen enthaltenen Schadstoffen zu schützen. In den letzten 30 Jahren hat sich in Österreich aus der Notwendigkeit, Abfälle zu sammeln und umweltgerecht zu behandeln, ein bedeutender Wirtschaftszweig entwickelt.

In Österreich werden die Abfälle einer weitgehend umweltverträglichen Behandlung auf hohem Niveau zugeführt. Als Voraussetzung dafür wurden geeignete rechtliche und technische Rahmenbedingungen geschaffen. Die Abfallwirtschaft trägt heute dazu bei, die bei der Produktion eingesetzten Rohstoffe über den Nutzungszyklus einer Ware hinaus wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen und so den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu verringern. Derzeitige EU-Vorgaben hinsichtlich Recyclingquoten werden – je nach Abfallart – weit überschritten, jedenfalls aber eingehalten.

Zukünftige Herausforderungen sind Abfallvermeidung, Ressourcenschonung und eine weitere Steigerung der Ressourceneffizienz sowie verpflichtende höhere Recyclingquoten.

Die Ressourceneffizienz der österreichischen Wirtschaft ist in den letzten Jahren angestiegen, das Ziel einer Steigerung um 50 % bis 2020, bezogen auf das Basisjahr 2008, kann nur mit zusätzlichen Maßnahmen erreicht werden.

Das Aufkommen von Abfällen aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen steigt nach wie vor und betrug im Jahr 2014 rd. 4,2 Mio. Tonnen. Das Wachstum hat sich allerdings in den letzten Jahren verlangsamt, als Folge von Bemühungen zur Abfallvermeidung sowie der Wirtschaftskrise.

Maßnahmen zur Abfallvermeidung sind weiterhin gezielt zu forcieren, z. B. hinsichtlich Verringerung vermeidbarer Lebensmittelabfälle im Haushaltsbereich oder Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten.

Eine große Herausforderung bei einer weiteren Steigerung der Recyclingquote, z. B. von Kunststoffabfällen, ist die Vermeidung bzw. Abtrennung von Inhaltsstoffen mit umwelt- oder gesundheitsschädigenden Eigenschaften, bevor der erzeugte Sekundärrohstoff wieder eingesetzt werden kann.

Im Bereich der biogenen Abfälle steht die Nutzung der Nährstoffe, z. B. durch Aufbringung von Kompost in der Landwirtschaft sowie die Verwertung des Energiegehalts im Vordergrund.

13 ALTLASTEN

Altlasten beeinträchtigen den Boden oder das Grundwasser und können damit die Gesundheit der Menschen gefährden. Mit dem Altlastenmanagement wird die Erfassung, Beurteilung und Sanierung von Standorten, die in der Vergangenheit kontaminiert wurden, einschließlich Finanzierung und Nachnutzung geregelt. Ziele sind, bis 2025 historische Kontaminationen zu erfassen und Maßnahmen an erheblich kontaminierten Standorten bis 2050 durchzuführen.

Die Erfassung der ca. 71.000 alten Deponien sowie gewerblichen und industriellen Anlagen ist zu ca. 95 % abgeschlossen. Es wird angenommen, dass ca. 3 % davon erhebliche Kontaminationen oder Gefahren für die Umwelt verursachen und damit eine Altlast darstellen. Mit 1.1.2016 waren 281 Flächen als Altlasten ausgewiesen, 209 ehemalige Altlasten wurden bisher saniert oder es waren Maßnahmen in Durchführung. Mit einer Novelle des Altlastensanierungsgesetzes sollen das Verfahren zur Erfassung und Beurteilung von Altlasten sowie die Durchführung von Altlastenmaßnahmen neu geregelt werden. Durch spezielle Verfahrensregeln für die Altlastensanierung und Maßnahmen, die an den einzelnen Standort angepasst sind, sollen Projekte in Zukunft zügiger und kostengünstiger umgesetzt werden können.

Durch die Anwendung dieser speziellen Verfahrensregeln auf alle Altablagerungen und Altstandorte sollen die Rechtssicherheit für deren Nutzung erhöht und die Wiedernutzung von brachliegenden Standorten unterstützt werden.

14 CHEMIKALIEN

Die Chemikalien- und Biozidgesetzgebung dient dazu, unerwünschte Wirkungen von chemischen Substanzen auf Mensch und Umwelt möglichst zu vermeiden. Die Erstellung umfassender EU-Regelungen für Chemikalien und Biozide ist abgeschlossen; die entsprechenden Verordnungen sind bereits in Kraft.

Europaweit ist es notwendig, hormonschädigende Chemikalien im Rahmen der Chemikaliengesetzgebung zu bewerten und deren Verwendung einzuschränken. Dafür ist es erforderlich, mittels Kriterien Stoffe mit hormonschädigenden Eigenschaften zu identifizieren.

Die Nanotechnologie eröffnet zwar neue Möglichkeiten in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen, die Gefahren sind allerdings nicht restlos erforscht. Um das Schutzniveau im Hinblick auf Nanomaterialien zu erhöhen, werden Risikomanagementmaßnahmen ergriffen.

Um Ressourcen und Know-how zu bündeln und gemeinsame Strategien zu verfolgen, ist nationale und internationale Vernetzung und Forschungsförderung notwendig. Außerdem sind den betroffenen Unternehmen sowie der breiten Öffentlichkeit Schulungen, Hilfestellungen und verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, um den sicheren Umgang mit Chemikalien zu gewährleisten.

15 UMWELTEFFEKTE DER RÄUMLICHEN ENTWICKLUNG

Städtische und ländliche Räume stehen in Wechselbeziehungen, die kontinuierlichen Veränderungen unterliegen. Aus Umweltsicht liegen die großen zukünftigen Herausforderungen in der Stadt-Umland-Planung, der Energieraumplanung sowie der Minimierung und Abwehr von Naturgefahren.

Die Stadt-Umland-Gemeinden der großen Städte werden bis zum Jahr 2030 weiterhin wachsen. Schon jetzt leben ca. ⅔ der österreichischen Bevölkerung in Stadtregionen, zudem hat sich der Anspruch an Wohnraum in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Daraus ergeben sich große Herausforderungen an die entsprechende Infrastruktur, insbesondere auch zur Bewältigung der zunehmenden Pendlerströme. Eine kompakte Siedlungsentwicklung ist weiterhin zu forcieren. Ebenso ist eine verbindliche Stadt-Umland-Planung bzw. die stärkere Zusammenarbeit von Städten und Umlandgemeinden anzustreben, u. a. für die Festlegung von Schutzräumen und Grünzonen. Für die Umsetzung ist verstärkt eine länderübergreifende Zusammenarbeit der überörtlichen Raumplanungen notwendig.

Durch Berücksichtigung von Energieerzeugungs- und -einsparpotenzialen in der Raumplanung kann ein beachtlicher Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz geleistet werden. Hier kann beispielsweise eine bessere Abstimmung zwischen Raumplanung und Wohnbauförderung unterstützend wirken.

Im Bereich Naturgefahren und Klimawandelanpassung wird der Handlungsbedarf trotz zahlreicher Fortschritte im Schutz vor Hochwasser, Lawinen und Muren langfristig bestehen bleiben.

16 GREEN ECONOMY

Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sind zentrale gesellschaftliche Herausforderungen. Konventionelles Wachstum kann mit ökologischen Zielsetzungen oft nicht in Einklang gebracht werden. In den letzten Jahren ist es gelungen, den Energie- und Ressourcenverbrauch teilweise von der wirtschaftlichen Entwicklung zu entkoppeln. Zukünftig muss der Fokus bei Wachstum und Beschäftigung und in weiterer Folge bei Investitionen und Innovationen vor allem in jenen Bereichen und Technologien liegen, die wesentliche Beiträge zu einer Green Economy und einer damit verbundenen sozial-ökologischen Transformation leisten können. Hierfür braucht es u. a. die Abschaffung umweltkontraproduktiver Steuerbefreiungen und die Durchführung einer aufkommensneutralen ökologischen Steuerreform.

Zukunftsfelder wie Bioökonomie und Umwelttechnologien sollten durch gezielte Anreize, vor allem im Forschungs- und Entwicklungsbereich, gestärkt werden. Auch die Kapitalkraft der Finanzmärkte sollte für die Transformation genutzt werden.

17 NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Die Ziele nachhaltiger Entwicklung sind die ausgewogene Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Interessen und eine hohe Lebensqualität, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, zu gefährden. Für diese gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung stellen die ökologischen Rahmenbedingungen der Erde die absoluten Grenzen dar.

Beim UN Sustainable Development Summit 2015 wurde die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ mit den nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals) verabschiedet. Für die nationale Umsetzung einzelner Ziele sind die Voraussetzungen gut. Um nicht-nachhaltige Wechselwirkungen zu identifizieren und auszuschließen, ist die regelmäßige Abstimmung zwischen sektoralen Politiken zentral.

Die Ziele der europäischen und nationalen Nachhaltigkeitsstrategien werden insbesondere im Ressourcenverbrauch nicht erreicht, wie das Monitoring nachhaltiger Entwicklung auf Bundesebene zeigt. Maßgebliche Gründe dafür sind undifferenziertes Wirtschaftswachstum sowie mangelnde Abstimmung zwischen Sektoralpolitiken.

Lebensstile haben einen großen Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung. Nachhaltige Lebensstile benötigen einen adäquaten institutionellen und gesellschaftlichen Rahmen sowie die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Wirtschaftsmodelle. Dazu zählen beispielsweise regulative Maßnahmen und ökonomische Instrumente, aber auch die Bildung und die Schaffung von Anreizsystemen.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 07. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. Bei dieser Sitzung wurde einstimmig beschlossen, gemäß § 40 Abs. 1 GOG Mag. Georg Rebernig, Geschäftsführer im Umweltbundesamt den Beratungen beizuziehen. Dieser gab ein einleitendes Statement ab.

Aufgrund eines am 06. Dezember 2016 eingebrachten Verlangens des Grünen Klubs im Parlament wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Höfinger die Abgeordneten Josef Schellhorn, Walter Rauch, Matthias Köchl, Ulrike Weigerstorfer, Rudolf Plessl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Karin Greiner, Harald Jannach, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Erwin Preiner, Mag. Josef Lettenbichler sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Elfter Umweltkontrollbericht (III-316 der Beilagen und Zu III-316 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2016 12 07

                                Johann Höfinger                                                        Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau