1489 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1967/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend nächster Schritt bei der Begrenzung von Sonderpensionen

Die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit seiner Entscheidung G 478-479/2015-32 vom 12. Oktober 2016 hat der Verfassungsgerichtshof Beschwerden gegen das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz 2014 verworfen und seine Überlegungen hinsichtlich Begrenzungs- und Veränderungsmöglichkeiten dargestellt. Klar ist, dass die Bestimmungen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes 2014 nur ein erster Schritt zur Harmonisierung der verschiedenen Pensionsregelungen in Österreich sein können. Ziel muss es sein, dass alle Menschen den gleichen pensionsrechtlichen Regelungen hinsichtlich Beitragshöhe, Höchstbeitragsgrundlage oder etwa der gleichen Pensionsformel, also der gleichen Behandlung jedes Beitragseuros, unterliegen. Davon sind wir noch weit entfernt. Es kann jedoch nicht hingenommen werden, dass ein Euro an Versicherungsbeiträgen in Sonderpensionssystemen mehr wert ist, als im ASVG.

Ein entscheidender Schritt wird darin liegen, bei zukünftig anfallenden Pensionen sicherzustellen, dass auch tatsächlich jeder Pensionsbeitrags-Euro ¬¬- unabhängig davon, ob er ins gesetzliche Pensionssystem eingezahlt wird oder in Sondersysteme wie etwa den BeamtInnenpensionssystemen des Bundes oder der Länder, der österreichischen Nationalbank oder anderen Sondersystemen - die gleiche finanzielle Wirkung bei der Auszahlung hat. Weiters wird es notwendig sein, bereits zuerkannte Pensionen für jene Bestandteile, die über die im ASVG festgelegten Regelungen der Behandlung von Beiträgen hinausgehen, mit zusätzlichen Pensionssicherungsbeiträgen zu versehen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Februar 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Judith Schwentner die Abgeordneten Johann Hechtl, Karl Öllinger, Ing. Waltraud Dietrich, Ing. Mag. Werner Groiß, Mag. Gerald Loacker, Ing. Markus Vogl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Werner Neubauer, Johann Hell, Erwin Spindelberger und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, N, T, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 02 15

                             Erwin Spindelberger                                                           August Wöginger

                                   Berichterstatter                                                                Obmann-Stellvertreter