1524 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Flugabgabegesetz, BGBl. I Nr. 111/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2014, wird wie folgt geändert:

1. § 5 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 wird der Betrag „7 Euro“ durch den Betrag „3,50 Euro“, der Betrag „15 Euro“ durch den Betrag „7,50 Euro“ und der Betrag „35 Euro“ durch den Betrag „17,50 Euro“ ersetzt.

b) In Abs. 3 entfällt die Wortfolge „in Höhe von 7 Euro“.

2. In § 16 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 5 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“