Vorblatt

 

Ziele

 

-       Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:

 

-       Senkung des Tarifs der Flugabgabe

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Senkung des Tarifs der Flugabgabe ab dem Jahr 2018 auf 50% des 2017 geltenden Tarifs.

 

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Nettofinanzierung Bund

0

‑38.723

‑39.402

‑40.082

‑40.761

Nettofinanzierung Länder

0

‑11.525

‑11.727

‑11.929

‑12.131

Nettofinanzierung Gemeinden

0

‑6.752

‑6.871

‑6.989

‑7.108

Nettofinanzierung Gesamt

0

‑57.000

‑58.000

‑59.000

‑60.000

 

Auswirkungen auf Unternehmen:

Es sind insgesamt in etwa 550 Unternehmen betroffen; rund 140 davon haben eine Niederlassung in Österreich. 65 betroffene Unternehmen haben ihren Sitz in Österreich.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreichs in der Luftfahrt wird durch die Senkung der Flugabgabe positiv beeinflusst. Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu entsprechen und die Standortattraktivität zu erhöhen, soll es zu einer Halbierung der Flugabgabe ab 2018 kommen.

 

Konsumentenschutzpolitische Auswirkungen:

Die Tarifreduktion bei der Flugabgabe soll den Konsumentinnen und Konsumenten zu Gute kommen.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Flugabgabegesetz

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, schlanke und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens“ der Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich in der Luftfahrt wird durch die Flugabgabe potentiell beeinflusst.

Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu entsprechen und gleichzeitig die Standortattraktivität zu erhöhen, soll es zu einer Halbierung der Flugabgabe ab 2018 kommen. Dadurch wird die internationale Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien langfristig abgesichert und die Standortattraktivität gesteigert.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Zuwächse im österreichischen Flugverkehr sind weniger stark also ohne Senkung der Flugabgabe. Die internationale Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien wird gefährdet.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022

Evaluierungsunterlagen und -methode: Es sind keine besonderen Vorbereitungen für eine interne Evaluierung erforderlich.

Passagieraufkommen der 6 betroffenen österreichischen Flughäfen 2017 bis 2021 (Anzahl, Wachstum, mögliche externe Einflussfaktoren)

 

Ziele

 

Ziel 1: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich

 

Beschreibung des Ziels:

Durch Senkung des Tarifs der Flugabgabe soll das (steuerpflichtige) Passagieraufkommen der 6 betroffenen Flughäfen steigen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Passagieraufkommen (abgabepflichtige Abflüge) 2012: 9.595.871 Passagiere

Passagieraufkommen (abgabepflichtige Abflüge) 2013: 9.676.661 Passagiere

Passagieraufkommen (abgabepflichtige Abflüge) 2014: 10.439.773 Passagiere

Passagieraufkommen (abgabepflichtige Abflüge) 2015: 10.511.266 Passagiere

Das entspricht einer Steigerung zwischen 2012 - 2015 i.H.v. 9,5 %.

Das steuerpflichtige Passagieraufkommen ist im Beobachtungszeitraum 2018 - 2021 stärker angestiegen als im Zeitraum vor der Tarifsenkung.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Senkung des Tarifs der Flugabgabe

Beschreibung der Maßnahme:

Der Tarif der Flugabgabe wird am 01.01.2018 pro Abflug wie folgt abgesenkt:

- Kurzstrecke: von 7 € auf 3,5 €

- Mittelstrecke: von 15 € auf 7,5 €

- Langstrecke: von 35 € auf 17,5 €

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Der Abgabenentfall einerseits und die zu erwartenden positiven Effekte auf den Wirtschaftsstandort und damit im Zusammenhang stehende gesamtwirtschaftliche Auswirkungen hängen von einer Vielzahl an externen Faktoren ab (Entwicklung der Reisetätigkeit z. B. wirtschaftlichen Entwicklungen, Entwicklung der österreichischen Flughäfen, Weitergabe der Entlastung, etc.). Eine Schätzung der langfristigen Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung ist demnach nur eingeschränkt möglich.

Das 5. Jahr der Abschätzung (60 Mio. Euro Steuerentfall) entspricht in etwa einem durchschnittlichen Jahr im Berechnungszeitraum für die langfristigen Auswirkungen.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Erträge

0

‑38.723

‑39.402

‑40.082

‑40.761

 

Senkung des Tarifs der Flugabgabe ab dem Jahr 2018 auf 50% des 2016 geltenden Tarifs.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Erlöse

0

‑11.525

‑11.727

‑11.929

‑12.131

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Erlöse

0

‑6.752

‑6.871

‑6.989

‑7.108

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.

Unternehmen

 

Auswirkungen aufgrund geänderter oder neuer Steuern/Gebühren/Abgaben

Es sind insgesamt in etwa 550 Unternehmen betroffen; rund 140 davon haben eine Niederlassung in Österreich. 65 betroffene Unternehmen haben ihren Sitz in Österreich.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreichs in der Luftfahrt wird durch die Senkung der Flugabgabe positiv beeinflusst. Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu entsprechen und die Standortattraktivität zu erhöhen, soll es zu einer Halbierung der Flugabgabe ab 2018 kommen. Durch diese Maßnahme wird die internationale Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien langfristig abgesichert und die Standortattraktivität gesteigert.

Auswirkungen auf die Umwelt

 

Auswirkungen auf Luft oder Klima

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Emissionen von Staub, Stickstoffoxiden oder Treibhausgasen

 

Erläuterung

Durch die Erhöhung des Passagieraufkommens in Zusammenhang mit der Senkung der Flugabgabe könnte es zu unwesentlichen Änderungen der Treibhausgasemissionen kommen.

Konsumentenschutzpolitische Auswirkungen

 

Auswirkungen auf das Angebot von Waren und Dienstleistungen

Die Tarifreduktion bei der Flugabgabe soll den Konsumentinnen und Konsumenten zu Gute kommen.

Auf Basis der Passagierzahlen des Jahres 2015 geschätzt werden davon rd. 10 Mio. Passagiere betroffen sein.

 

Quantitative Auswirkungen auf das Verhältnis von KonsumentInnen und Unternehmen

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Passagiere

10.000.000

Auswertung BMF

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

 

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2017

2018

2019

2020

2021

 

 

 

0

0

0

0

0

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

 

‑38.722.950,00

‑39.402.300,00

‑40.081.650,00

‑40.761.000,00

Länder

 

‑11.524.830,00

‑11.727.020,00

‑11.929.210,00

‑12.131.400,00

Gemeinden

 

‑6.752.220,00

‑6.870.680,00

‑6.989.140,00

‑7.107.600,00

GESAMTSUMME

 

‑57.000.000,00

‑58.000.000,00

‑59.000.000,00

‑60.000.000,00

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Senkung des Tarifs der Flugabgabe ab 2018 um 50%

Bund

 

 

1

‑38.722.950,00

1

‑39.402.300,00

1

‑40.081.650,00

1

‑40.761.000,00

 

Länder

 

 

1

‑11.524.830,00

1

‑11.727.020,00

1

‑11.929.210,00

1

‑12.131.400,00

 

Gemd.

 

 

1

‑6.752.220,00

1

‑6.870.680,00

1

‑6.989.140,00

1

‑7.107.600,00

 

Senkung des Tarifs der Flugabgabe ab dem Jahr 2018 auf 50% des 2017 geltenden Tarifs, wobei davon ausgegangen wird, dass sich die positive Entwicklung der Passagierzahlen der letzten Jahre auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Umwelt

Luft oder Klima

-       Veränderung der gesamtösterreichischen Emissionen der Feinstaubfraktion PM10 um mehr als 3,5 Tonnen pro Jahr oder von Stickstoffoxiden um mehr als 14 Tonnen pro Jahr oder

-       Änderung der Treibhausgasemissionen um 10 000 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1438901647).