1527 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (1519 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das KWK‑Punkte‑Gesetz und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, sowie das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereit gestellt werden, erlassen wird

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das ÖSG 2012 novelliert werden. Dieses Gesetz trat am 1. Juli 2012 in Kraft. In der Zwischenzeit hat sich die Marktsituation aufgrund des drastisch gesunkenen Marktpreises verändert, und es haben sich auch Verbesserungsmöglichkeiten ergeben. Mit der vorliegenden Novelle wird ein Vorhaben des Arbeitsprogramms der Bundesregierung 2017/18 (Punkt 3.1 „Kleine Ökostromnovelle“) umgesetzt.

Das ÖSG 2012 beruht in seiner Förderstruktur auf den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen vom 1. April 2008. Die Europäische Kommission hat am 9. April 2014 die neuen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen beschlossen, welche am 1. Juli 2014 in Kraft traten und eine Gültigkeit bis 31. Dezember 2020 haben. Rz 250 der neuen Leitlinien sieht eine allgemeine Anpassungsfrist bis 1. Jänner 2016 vor: „Die Mitgliedstaaten sollten ihre betreffenden Regelungen, wo erforderlich, ändern um sie spätestens bis zum 1. Januar 2016 mit diesen Leitlinien in Einklang zu bringen.“ Für bestehende, genehmigte Beihilferegelungen für Betriebsbeihilfen für Erneuerbare Energien (und Kraft-Wärme-Kopplung) gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung in Abs. 2: „Bestehende Beihilferegelungen (…) müssen nur dann an diese Leitlinien angepasst werden, wenn die Mitgliedstaaten diese verlängern möchten oder nach zehn Jahren oder nach Ablauf der Geltungsdauer des Kommissionsbeschlusses neu anmelden müssen oder Änderungen vornehmen wollen.“ Unter Änderungen werden „neue Beihilfen“ im Sinne des Artikels 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 verstanden. Das sind „alle Beihilfen, also Beihilferegelungen und Einzelbeihilfen, die keine bestehenden Beihilfen sind, einschließlich Änderungen bestehender Beihilfen“.

Mit der vorliegenden Novelle zum ÖSG 2012 werden nur jene Änderungen umgesetzt, bei denen es sich um technische oder administrative Anpassungen im Rahmen des beihilferechtlich genehmigten Fördersystems handelt und die keine Notwendigkeit einer Gesamtanpassung an die neuen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen auslösen. Eine künftige Neugestaltung des Fördersystems auf Basis der neuen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen wird damit nicht präjudiziert.

Die Novellen des ElWOG 2010, des GWG 2011 und des E ControlG sind im Wesentlichen durch die Bereinigung des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2015/2075 zu den Richtlinien 2009/72/EG (Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie) und 2009/73/EG (Erdgasbinnenmarkt-Richtlinie) indiziert und enthalten darüber hinaus weitere Anpassungen zur besseren Integration erneuerbarer Energieträger, Stärkung der Versorgungssicherheit und Entbürokratisierung für Marktteilnehmer.

Das bestehende KWK-Punkte-Gesetz (KPG) soll zu einem beihilferechtlich genehmigungsfähigen Fördermechanismus für hocheffiziente KWK-Anlagen umgestaltet und dafür in einem ersten Schritt um Verfassungsbestimmungen bereinigt werden.

Mit einem eigenen Bundesgesetz soll das von der Energie-Control Austria derzeit treuhändig verwaltete Sondervermögen für Förderungen auf Grund des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, des KMU-Förderungsgesetzes und des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes umgewidmet werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler die Abgeordneten Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brunner, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Ing. Hermann Schultes, Leopold Steinbichler, Matthias Köchl, Ing. Wolfgang Klinger und Dr. Christoph Matznetter sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, N, T) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1519 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 03 14

                         Mag. Josef Lettenbichler                                                          Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann