1617 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2016 bis 2021 (III-385 der Beilagen)

Gemäß EU-Verordnung 1466/97 i.d.F.v. Verordnung 1175/2011 haben die Teilnehmer der Eurozone jährlich ein Stabilitätsprogramm und die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ein Konvergenzprogramm vorzulegen.

Die Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2016 bis 2021 folgt in Inhalt und Form den Vorgaben des Code of Conduct.

Gleichzeitig stellt dieses Programm den nationalen, mittelfristigen Haushaltsplan dar, der laut Artikel 4 der „Twopack“-Verordnung 473/2013 zu übermitteln ist.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Wachstumsszenarien verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Wachstum und Beschäftigung weiter zu stärken. Eine nachhaltige und solide Haushalts- und Budgetpolitik auf allen Ebenen des Staates unterstützt dies.

Die vorliegende Fortschreibung basiert auf dem Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 (BFRG) und den Eckwerten des österreichischen Stabilitätspakts (ÖStP), den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der Statistik Austria (STAT) bis 2016, der mittelfristigen Konjunkturprognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) vom 24. März 2017 sowie Berechnungen und Einschätzungen des BMF.

Am 30. Jänner 2017 hat die Bundesregierung für die nächsten 18 Monate ein umfassendes und ambitioniertes Reformprogramm zusammen mit einem genauen Zeitplan zur Umsetzung beschlossen. Die Gesamtkosten der Maßnahmen von kumuliert etwa 4 Mrd. € werden über den Finanzrahmen gegenfinanziert. Davon sind 2,8 Mrd. € durch Einsparungen, Minderausgaben und Umschichtungen zu erbringen. Es wird von etwa 1,2 Mrd. € Konjunktur- und Beschäftigungseffekten ausgegangen, die zu Verbesserungen beitragen. Alle Maßnahmen des Arbeitsprogrammes werden im Rahmen des BFRG 2018 bis 2021 und des Bundesfinanzgesetzes 2018 (BFG) unter Berücksichtigung der Maastricht Kriterien finanziert und von der Bundesregierung im Herbst 2017 (September/Oktober) beschlossen.

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 28. April 2017 in Verhandlung genommen. Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Ausschusses wurde ein Hearing mit folgenden, gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beigezogenen Auskunftspersonen abgehalten: Dr. Stefan Ederer, Dr. Barbara Kolm, Dr. Markus Marterbauer und Univ.-Prof. Dr. Reinhard Neck. Bereits in seiner Sitzung am 15. September 2016 hatte der Ausschuss gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig beschlossen, Dr. Helmut Berger (Leiter des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion) für sämtliche Sitzungen des Budgetausschusses in der Tagung 2016/2017 als Auskunftsperson einzuladen.

Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik. Nach einleitenden Statements der Expertin und der Experten ergriffen die Abgeordneten Mag. Roman Haider, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Bernhard Themessl, Hermann Brückl, Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Bruno Rossmann, Dr. Kathrin Nachbaur, Ing. Mag. Werner Groiß, Mag. Andreas Zakostelsky, Dr. Rainer Hable, Ing. Robert Lugar und Dr. Gabriela Moser das Wort.
Die Expertin und die Experten, Dr. Helmut Berger sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling beantworteten jeweils die an sie gerichteten Fragen.

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 GOG-NR einstimmig (nicht anwesend: N, T), den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G; nicht anwesend: N, T) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2016 bis 2021 (III-385 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2017 04 28

                          Mag. Christoph Vavrik                                                         Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau