Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Basisbildung

-       Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses

Um den Anteil an gering qualifizierten Personen im erwerbsfähigen Alter nachhaltig zu senken und das

Qualifikationsniveau der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter generell zu steigern, werden folgende

Ziele verfolgt:

- Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen in den Bereichen

- Basisbildung

- Nachholen des Pflichtschulabschlusses

in Verfolgung des Regierungsprogramms der 25. Gesetzgebungsperiode, das im Abschnitt

„Erwachsenenbildung“ vorsieht: „Verlängerung der bestehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG

zum Nachholen von Bildungsabschlüssen (Basisbildung und Pflichtschulabschluss)

- Erhöhte Kohärenz der Förderinstrumente der Länder und des Bundes in den zwei genannten

Bildungsbereichen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021

- Gemeinsame Zieldefinitionen durch Länder und Bund auf Basis wissenschaftlich fundierter

Bedarfsschätzungen und Zielgrößen je Land

- Festlegung eines einheitlichen Fördersystems mit einheitlichen Zugangskriterien für beide

Programmbereiche (Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses)

- Definition von bundesweit einheitlichen Durchführungs-Standards

- Standards für Anbieter (Qualität der Organisation)

- Standards für Maßnahmeninhalte (Qualität von Beratung, Lehrgang, Nahtstellenbetreuung)

- Standards für das eingesetzte Personal (Qualifikation der BeraterInnen und TrainerInnen)

- Verankerung bundesweit einheitlicher Normkostenmodelle (Finanzierungsstandards mit flexiblem

Rahmen für zielgruppengerechte Maßnahmengestaltung)

- Umsetzung eines Länder-Bund Kofinanzierungsmodells (50 Prozent Kostenübernahme durch das Land,

50 Prozent durch den Bund). Die vom Bund in Anspruch

genommenen Mittel des Europäischen Sozialfonds erhöhen die von Ländern und Bund aufgebrachten Summen.

 

Wesentliche Auswirkungen

Die bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards gewährleisten Transparenz und Entscheidungssicherheit

für die Konsumentinnen und Konsumenten in beiden Programmbereichen. Durch die Möglichkeit der

unentgeltlichen Beteiligung an den Bildungsmaßnahmen werden insbesondere gering qualifizierte

Personen, Personen mit niedrigem Einkommen sowie sozial benachteiligte Personen gefördert und damit

nachhaltig an weiterführende Bildungswege und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten herangeführt.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Umsetzung des Entwurfs hat folgende finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Bundes und

der Länder:

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Nettofinanzierung Bund

0

‑9.094

‑9.094

‑9.094

‑9.094

Nettofinanzierung Länder

0

‑9.094

‑9.094

‑9.094

‑9.094

Nettofinanzierung Gesamt

0

‑18.188

‑18.188

‑18.188

‑18.188

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2017

2018

2019

2020

2021

Basisbildung

0

7.677.088

7.677.088

7.677.088

7.677.088

Pflichtschulabschluss

0

5.167.925

5.167.925

5.167.925

5.167.925

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Auf Grund der Möglichkeit, im Programmbereich „Basisbildung“ auch Kinderbetreuung in die

förderfähigen Kosten einzurechnen, können Frauen mit Kinderbetreuungspflichten verstärkt

angesprochen werden.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Weiterführung der unentgeltlichen Bildungsangebote verfolgt das Ziel, das Bildungsniveau und damit

die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit nicht ausreichender Ausbildung zu erhöhen und das in

Österreich verfügbare Humankapital zu stärken. Von der Umsetzung des Förderprogramms sind deshalb

sowohl positive Effekte in der Beschäftigungspolitik als auch in der Standort- und Wettbewerbspolitik zu

erwarten.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021

 

Einbringende Stelle:

BMB

Vorhabensart:

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Ergebnisse der PIAAC-Studie weisen aus, dass bis zu 1 Million Menschen in Österreich über nicht ausreichende Kompetenzen in den Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen, um am sozialen Leben angemessen teilnehmen und am Arbeitsmarkt langfristig bestehen zu können. Darunter befinden sich darüber hinaus Personen im erwerbsfähigen Alter, die über keinen positiven Pflichtschulabschluss als Mindestvoraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben verfügen.

 

Die Evaluation der 1. Programmperiode von 2012 bis 2014 hat gezeigt, dass sich mit der Initiative Erwachsenenbildung eine breite Angebotslandschaft mit neuen Standorten und Anbietern mit Kontakten zu speziellen Zielgruppen entwickelt hat. Der Bedarf ist jedoch weit höher, was unter anderem lange Wartelisten bei vielen Anbietern zeigen.

 

Der Zwischenbericht zur Evaluation der 2. Programmperiode 2015 bis 2017 zeigt, dass die Abdeckungsquoten in den beiden Programmbereichen im einstelligen Bereich liegen und der Bedarf bisher nicht gedeckt ist.

 

Bildungsprogramme für Erwachsenen, die dazu beitragen, die Chancen der Menschen im Bereich der Basisbildung zu verbessern sowie das Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglichen, richten sich in der Regel an einkommensschwache oder armutsgefährdete TeilnehmerInnen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Würden keine Maßnahmen zur Weiterführung der kostenlosen Bildungsprogramme in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses gesetzt werden, so wäre die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten mit erheblichen Kosten für die TeilnehmerInnen verbunden. Dies würde eine gravierende Hürde für den Besuch von Weiterbildungsprogrammen darstellen. Eine private Finanzierung ist benachteiligten Personen, als jene Gruppe die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen ist, nicht zumutbar.

Das Angebot an Bildungsmaßnahmen in den beiden Programmbereichen würde ohne öffentliche Finanzierung qualitativ und quantitativ stark variieren.

Zur Realisierung der einzelnen Vorhaben bestehen keine Alternativen.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Die PIAAC-Erhebung 2011/12 Schlüsselkompetenzen von Erwachsenen

http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/5/index.html?includePage=detailedView&sectionName=Bildung%2C+Kultur&pubId=661

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Maßnahme wird einem begleitenden Monitoring und einer externen Evaluation unterzogen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Basisbildung

 

Beschreibung des Ziels:

Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Basisbildung

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2015 bis 2017 rund 13.600 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Basisbildung ermöglicht.

Mit der Fortführung des Programms haben bis Ende 2021 weitere 18.000 Personen die Möglichkeit, Basisbildungsangebote in Anspruch zu nehmen.

 

Ziel 2: Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses

 

Beschreibung des Ziels:

Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2015 bis 2017 rund 5.800 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht.

Mit der Fortführung des Programms haben bis Ende 2021 weitere 9.000 Personen die Möglichkeit, Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in Anspruch zu nehmen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021

Beschreibung der Maßnahme:

Beschreibung der Maßnahme:

Durch die im Jahr 2011 getroffene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den

Ländern, BGBl. I Nr. 39/2012 wurde ein Förderprogramm Erwachsenenbildung eingerichtet. Dieses

Förderprogramm ermöglicht Jugendlichen ohne positiven Pflichtschulabschluss bzw. gering qualifizierten

Erwachsenen das kostenlose Nachholen von Bildungsabschlüssen. Im Zeitraum 2012 bis 2014 standen

dafür € 54,6 Mio. zur Verfügung. 2014 wurde die Fortführung dieser Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 zwischen Bund und Ländern beschlossen (BGBl. I Nr. 30/2015). Im Zeitraum 2015 bis 2017 stehen dafür € 54,6 Mio. an Fördermittel (ohne ESF-Mittel) zur Verfügung. Die Vereinbarung endet mit 31. Dezember 2017. Um die Fortführung

des Förderprogramms und die Absicherung von kostenlosen Bildungsangeboten in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses zu sicherzustellen, stehen von 2018 bis 2021 € 72,6 Mio. an Fördermittel (ohne ESF Mittel) zur Verfügung.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2015 bis 2017 rund 19.400 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht. Das Förderprogramm endet mit 31. Dezember 2017.

Mit der Fortführung des Programms und der Absicherung von Bildungsangeboten wird weiteren 27.000 Personen der Zugang zu kostenlosen Angeboten in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Transferaufwand

0

9.094

9.094

9.094

9.094

Aufwendungen gesamt

0

9.094

9.094

9.094

9.094

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Transferkosten

0

9.094

9.094

9.094

9.094

Kosten gesamt

0

9.094

9.094

9.094

9.094

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Auf Grund der Möglichkeit, im Programmbereich „Basisbildung“ auch Kinderbetreuung in die

förderfähigen Kosten einzurechnen, können Frauen mit Kinderbetreuungspflichten verstärkt

angesprochen werden.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Weiterführung der unentgeltlichen Bildungsangebote verfolgt das Ziel, das Bildungsniveau und damit

die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit nicht ausreichender Ausbildung zu erhöhen und das in

Österreich verfügbare Humankapital zu stärken. Von der Umsetzung des Förderprogramms sind deshalb

sowohl positive Effekte in der Beschäftigungspolitik als auch in der Standort- und Wettbewerbspolitik zu

erwarten.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

9.094

9.094

9.094

9.094

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2017

2018

2019

2020

2021

gem. BFRG/BFG

 

 

 

9.094

9.094

9.094

9.094

 

Erläuterung der Bedeckung

Laut dem Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 sowie dem Budgetbericht 2017 der Bundesregierung sollen unter anderem im Rahmen der Umsetzung der Bildungsreform die tatsächlichen finanziellen Erfordernisse der UG 30 evaluiert und im Rahmen einer BFG- sowie einer Finanzrahmennovelle bedeckt werden. Die Bedeckung der Weiterführung des gegenständlichen Vorhabens bis einschließlich 2021 ist Bestandteil dieser tatsächlichen finanziellen Erfordernisse der UG 30.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

 

9.094.469,00

9.094.469,00

9.094.469,00

9.094.469,00

Länder

 

9.094.469,00

9.094.469,00

9.094.469,00

9.094.469,00

GESAMTSUMME

 

18.188.938,00

18.188.938,00

18.188.938,00

18.188.938,00

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

 

Bund

 

 

1

9.094.469,00

1

9.094.469,00

1

9.094.469,00

1

9.094.469,00

 

Länder

 

 

1

9.094.469,00

1

9.094.469,00

1

9.094.469,00

1

9.094.469,00

 

Folgende Zielgrößen sollen pro Jahr erreicht werden:

Programmbereich Basisbildung 2.260 TeilnehmerInnen

Programmbereich Pflichtschulabschluss: 1.945 TeilnehmerInnen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.9 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 2135886298).