Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

-       Überwachung der Leistung der öst. Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (ADF, IDA)

Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der unten angeführten finanziellen Beiträge an die einzelnen internationalen Finanzinstitutionen geschaffen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich der Bund zur Beteiligung an

- ADF-XIV in Höhe von 116.000.000,00 EUR;

- IDA-18 in Höhe von 383.810.000,00 EUR;

- der außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds bzw. der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) im Rahmen der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI; siehe BGBl. I Nr. 127/2006 vom 27. Juli 2006) in Höhe von 9.271.999,43 SZR bzw. 24.750.000,00 SZR;

sowie

- zur Leistung eines Beitrages an den bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) eingerichteten Debt Relief Trust Fund in Höhe von 17.170.000,00 EUR.

 

Diese Beträge sind auf die österreichische Official Development Assistance Quote (ODA-Quote) anrechenbar.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2046 um 0,15 % des BIP bzw. 884 Mio. € (zu Preisen von 2017) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Nettofinanzierung Bund

‑31.818

‑40.406

‑50.041

‑46.077

‑66.071

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2017)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Einflussnahme auf die Politiken, Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge, Programme und Interventionen, und damit Leistung eines Beitrags zur Erhaltung oder Verbesserung der operationellen Qualität und der institutionellen Effizienz der Institutionen sowie der ODA-Leistung des BMF“ für das Wirkungsziel „Erhaltung und graduelle weitere Verbesserung der hohen Qualität der Leistungen und der Effizienz der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Qualität der ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) – Leistung des BMF“ der Untergliederung 45 Bundesvermögen im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Um vor dem Hintergrund der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Vereinten Nationen die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) bzw. der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) zu gewährleisten, die den ärmsten Ländern Kredite zu sehr weichen Bedingungen und teilweise nicht rückzahlbare Finanzmittel (Grants) zur Verfügung stellen, sind weitere Wiederauffüllungen ihrer Mittel erforderlich. Im Rahmen der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (HIPC Initiative) und der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) kommt es außerdem zu Kreditausfällen für die IDA und den ADF, die durch zusätzliche Mittel internationaler Geber abgedeckt werden müssen.

Im November 2016 wurden die Verhandlungen betreffend die 14. Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XIV) und im Dezember 2016 die Verhandlungen betreffend die 18. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-18) abgeschlossen. Gleichzeitig wurde Einigung über die weitere Umsetzung der außerordentlichen Wiederauffüllung im Rahmen der MDRI für den Afrikanischen Entwicklungsfonds bis 2029 und für die IDA bis 2028 erzielt.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Sofern Österreich im Einklang mit anderen Gebernationen vorgehen will, gibt es keine Alternativen zur österreichischen Beitragsleistung.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Nach der Halbzeitüberprüfung von ADF-XIV; weil dafür die umfassendste Berichterstattung der Institution erfolgt.

Abgleich zwischen dem erwarteten ADF Ergebnis für die Periode 2016 – 2019 und dem tatsächlich erreichten Ergebnis.

Teilnahme an der Halbzeitüberprüfung.

Analog zu ADF-XIV, Halbzeitprüfung von IDA-18, weil auch in diesem Fall die umfassendste Berichterstattung der Institution erfolgt.

Abgleich zwischen dem erwarteten IDA-18 Ergebnis für die Periode Juli 2017- Juni 2020 und dem tatsächlich erreichten Ergebnis. Teilnahme an der Halbzeitprüfung.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

 

Beschreibung des Ziels:

Verbesserter Zugang zu Infrastruktur

Verringerung der Armut

Fortschritte in der Begrenzung des Klimawandels und dessen Auswirkungen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Basis 2015 / alle ADF-Länder:

 

 

 

-Installierte Energiegewinnungskapazität: 31 Mio. KW

-Land mit verbessertem Wassermanagement: 135,634 ha

-Zugang zum Finanzsystem: 5,714 Mio. Menschen

-Klimarelevante Finanzierung: 25% der ADF XIII-Mittel

Zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung von ADF-XIV (voraussichtlich im Herbst 2018) sollen

mindestens die Hälfte der Ziele für die ADF-XIV-Periode erfüllt werden:

-Zusätzlich 5000 KW installierter Energiegewinnungskapazität

-zusätzlich 197.000 ha Land mit verbessertem Wassermanagement

-zusätzlich 1,33 Mio. Menschen mit Zugang zum Finanzsystem

-Klimarelevante Finanzierung: 35% der ADF-XIV-Mittel

Basis 2017 (= geschätzter Stand zu Beginn der IDA-18 Periode):

 

 

 

-gebaute oder rehabilitierte Straßen: 89.429 km;

 

-Menschen mit neuem oder verbessertem Zugang zu Elektrizität: 27,3 Mio.;

-Menschen mit Zugang zu besseren Wasserressourcen: 39,7 Mio,

Zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung von IDA-18 (voraussichtlich Ende 2018) sollen die Zielsetzungen der IDA-18 Periode (Juli 2017-Juni 2020) zumindest zur Hälfte erreicht worden sein:

 

-Zusätzlich 80.000 – 100.000 km an neu gebauten oder rehabilitierten Straßen;

-Zusätzlich 25 – 35 Mio. Menschen mit neuem oder verbessertem Zugang zu Elektrizität;

-Zusätzlich 35 – 45 Mio. Menschen mit Zugang zu besseren Wasserressourcen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

Beschreibung der Maßnahme:

Österreich leistet Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (ADF, IDA) um in internationaler Solidarität das Erreichen der Sustainable Development Goals – SDGs (diese zielen auf Nachhaltigkeit und Entwicklung im globalen Maßstab ab) zu ermöglichen.

 

Durch die Beiträge werden die genannten Institutionen in die Lage versetzt nachhaltige Entwicklungsprojekte, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Wasserversorgung, Industriealisierung, Landwirtschaft, Sozialwesen, Privatsektorentwicklung, guter Regierungsführung u.a.m. durchzuführen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Überwachung der Leistung der öst. Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (ADF, IDA)

Beschreibung der Maßnahme:

Verwaltung verfolgt die Inangriffnahme der in den Geberberichten vereinbarten Vorhaben in ADF-XIV und IDA-18

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es liegen entsprechende Results Frameworks der Institutionen vor.

Teilnahme an den Halbzeitüberprüfungen

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

(Angaben über die ersten 5 Jahre hinausgehend finden sich im Anhang).

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen, nur Bund

31.818

40.406

50.041

46.077

66.071

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Die Einlösung der einzelnen Bundesschatzscheine im Rahmen von ADF-XIV und IDA-18 erfolgt bis zum Jahr 2026. Die Zahlungen im Rahmen der ADF-MDRI bzw. der IDA-MDRI erfolgen in den Jahren 2025 bis 2029.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2046 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

884

0,1486

*zu Preisen von 2017

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Transferaufwand

105.375

172.288

172.488

66.830

0

Aufwendungen gesamt

105.375

172.288

172.488

66.830

0

 

Die österreichischen Beiträge zu ADF-XIV und IDA-18 werden durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, die österreichischen Beiträge zur ADF-MDRI, IDA-MDRI und zum Debt Relief Trust Fund werden durch Barzahlungen geleistet.

 

Zusammensetzung des Transferaufwands und Grundlagen für die Aufteilung auf die jeweiligen Jahre:

 

ADF-XIV:

Der in § 1 Z 1 angeführte österreichische Gesamtbeitrag von 116.000.000 EUR (114.743.049 € Grundbeitrag zu ADF-XIV und 1.256.951 € an Geberkompensation für die während ADF-IX, ADF-X und ADF-XI gewährten Grantfinanzierungen) ist durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen in drei jährlichen Raten in der Wiederauffüllungsperiode vom 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2019 zu leisten, Die einzelnen Raten setzen sich wie folgt zusammen:

1. Rate: 38.544.124,00 € (davon 38.247.683 € ADF-XIV u. 296.441,00 € Geberkompensation f. 2017), fällig am 15. Jänner 2017 bzw. 30 Tage nach Abgabe d. Verpflichtungserklärung,

2. Rate: 38.627.643,00 € (davon 38.247.683 € ADF-XIV u. 379.960,00 € Geberkompensation f. 2018), fällig am 15. Jänner 2018

3. Rate: 38.828.233,00 € ((davon 38.247.683 € ADF-XIV u. 580.550,00 € Geberkompensation f. 2019), fällig am 15. Jänner 2019

 

Die wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands gem. § 32 (6) BHG erfolgt anhand der Wiederauffüllungsperiode, die den Leistungszeitraum darstellt. Die Wiederauffüllung erfolgt vom 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2019. Demzufolge erfolgt die Zuordnung im Ergebnishaushalt in den Jahren 2017 – 2019.

 

ADF-MDRI:

Der in § 1 Z 2 angeführte Beitrag zur außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) im Rahmen der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) in Höhe von 9.271.999,43 SZR ist in den Jahren 2027 bis 2029 zu leisten. Die verbindliche Zusage zur Leistung dieses Beitrages hat durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bereits im Jahr 2017 zu erfolgen. Da hier eine wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands nicht möglich ist, wird bei der Zuordnung des Transferaufwands im Ergebnishaushalt auf den Zahlungszeitpunkt abgestellt. Der Transferaufwand ist den Jahren 2027 – 2029 zuzuordnen.

 

IDA-18:

Der in § 1 Z 3 angeführte österreichische IDA-18 Beitrag in Höhe von 383.810.000 EUR ist durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen in drei jährlichen Raten in der Wiederauffüllungsperiode vom 1. Juli 2017 – 30. Juni 2020 (Fiskaljahre) zu leisten:

1. Rate: 127.937.000,00 EUR, fällig am 15. Jänner 2018 für das Fiskaljahr 2018 (1.7.2017 – 30.6.2018)

2. Rate: 127.937.000,00 EUR, fällig am 15. Jänner 2019 für das Fiskaljahr 2019 (1.7.2018 – 30.6.2019)

3. Rate: 127.936.000,00 EUR, fällig am 15. Jänner 2020 für das Fiskaljahr 2020 (1.7.2019 – 30.6.2020)

 

Die wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands gem. § 32 (6) BHG erfolgt anhand der Wiederauffüllungsperiode, die den Leistungszeitraum darstellt. Die Wiederauffüllung erfolgt vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2020. Demzufolge erfolgt die Zuordnung im Ergebnishaushalt in den Jahren 2017-2020.

 

Ergebnishaushalt:

2017: 63.968.500 EUR

2018: 127.937.000 EUR

2019: 127.936.500 EUR

2020: 63.968.000 EUR

 

IDA-MDRI:

Der in der § 1 Z 4 angeführte Beitrag zur außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) im Rahmen der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) in Höhe von 24.750.000,00 SZR ist in den Jahren 2025 bis 2028 zu leisten. Die verbindliche Zusage zur Leistung dieses Beitrages hat durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bereits Anfang 2018 zu erfolgen. Da hier eine wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands nicht möglich ist, wird bei der Zuordnung des Transferaufwands im Ergebnishaushalt auf den Zahlungszeitpunkt abgestellt. Der Transferaufwand ist den Jahren 2025 – 2028 zuzuordnen.

 

 

Debt Relief Trust Fund:

Der in § 2 angeführte Beitrag zum Debt Relief Trust Fund (ehem. HIPC Trust Fund) als Ersatz für IDA Kreditausfälle in Höhe von 17.170.000 EUR ist in drei jährlichen Raten in der Wiederauffüllungsperiode vom 1. Juli 2017 – 30. Juni 2020 (Fiskaljahre) in bar zu leisten:

1. Rate: 5.724.000 €, fällig am 15. Jänner 2018 für das Fiskaljahr 2018 (1.7.2017 – 30.6.2018)

2. Rate: 5.723.000 €, fällig am 15. Jänner 2019 für das Fiskaljahr 2019 (1.7.2018 – 30.6.2019)

3. Rate: 5.723.000 €, fällig am 15. Jänner 2020 für das Fiskaljahr 2020 (1.7.2019 – 30.6.2020)

 

Die wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands gem. § 32 (6) BHG erfolgt anhand der Wiederauffüllungsperiode, die den Leistungszeitraum darstellt. Die Wiederauffüllung erfolgt vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2020. Demzufolge erfolgt die Zuordnung im Ergebnishaushalt aliquot in den Jahren 2017-2020:

 

Ergebnishaushalt:

2017: 2.862.000 EUR

2018: 5.723.500 EUR

2019: 5.723.000 EUR

2020: 2.861.500 EUR

 

Die Zahlungen sind in bar zu leisten.

 

– Finanzierungshaushalt

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen

31.818

40.406

50.041

46.077

66.071

 

Die Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt ist auf die unterschiedlichen Leistungs- und Zahlungszeiträume zurückzuführen: Die wirtschaftliche Zuordnung von ADF-XIV und IDA-18 erfolgt im Leistungszeitraum v. 2017 – 2019 bzw. 2017 – 2020. Die Laufzeit der einzelnen Bundesschatzscheine (finanzierungswirksame Einlösung) ist allerdings von 2017 – 2026 bzw. 2018 – 2026. Die einzelnen Bundesschatzscheine werden zum Fälligkeitstermin bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegt (Bundesschatzscheingesetz 172/1991 in der Fassung vom 30. Oktober 2012, BGBl. I Nr. 91/2012) und zeitverzögert – über einen Zeitraum von mehreren Jahren (zehn Jahre bei ADF-XIV bzw. neun Jahre bei IDA-18) – eingelöst.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

31.818

40.406

50.041

46.077

66.071

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2017

2018

2019

2020

2021

gem. BFRG/BFG

45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen

 

31.818

40.406

50.041

46.077

66.071

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung ist im DB 45.02.04 (Besondere Zahlungsverpflichtungen) gegeben; diese Beträge sind sowohl im BFRG 2017 – 2020, als auch in der BFRG-Planung 2018-2021 und im BFG 2017 enthalten.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

105.374.624,00

172.288.143,00

172.487.733,00

66.829.500,00

 

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

 

 

 

850.476,00

11.056.188,00

 

Körperschaft (Angaben in €)

2027

2028

2029

Bund

14.276.110,00

11.991.016,00

4.136.636,00

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

ADF-XIV 1. Rate

Bund

1

38.544.124,00

 

 

 

 

 

 

 

 

IDA-18 1. Rate

Bund

1

63.968.500,00

1

63.968.500,00

 

 

 

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 1. Rate

Bund

1

2.862.000,00

1

2.862.000,00

 

 

 

 

 

 

ADF-XIV 2. Rate

Bund

 

 

1

38.627.643,00

 

 

 

 

 

 

IDA-18 2. Rate

Bund

 

 

1

63.968.500,00

1

63.968.500,00

 

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 2. Rate

Bund

 

 

1

2.861.500,00

1

2.861.500,00

 

 

 

 

ADF-XIV 3. Rate

Bund

 

 

 

 

1

38.828.233,00

 

 

 

 

IDA-18 3. Rate

Bund

 

 

 

 

1

63.968.000,00

1

63.968.000,00

 

 

Debt Relief Trust Fund 3. Rate

Bund

 

 

 

 

1

2.861.500,00

1

2.861.500,00

 

 

IDA 18 MDRI Beitrag 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IDA 18 MDRI Beitrag 2026

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IDA 18 MDRI Beitrag 2027

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ADF-XIV MDRI Beitrag 2027

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IDA 18 MDRI Beitrag 2028

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ADF-XIV MDRI Beitrag 2028

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ADF-XIV MDRI Beitrag 2029

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

ADF-XIV 1. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IDA-18 1. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 1. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ADF-XIV 2. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IDA-18 2. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 2. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ADF-XIV 3. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IDA-18 3. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 3. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IDA 18 MDRI Beitrag 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

1

850.476,00

 

 

IDA 18 MDRI Beitrag 2026

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

11.056.188,00

IDA 18 MDRI Beitrag 2027

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ADF-XIV MDRI Beitrag 2027

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IDA 18 MDRI Beitrag 2028

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ADF-XIV MDRI Beitrag 2028

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ADF-XIV MDRI Beitrag 2029

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2027

2028

2029

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

ADF-XIV 1. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

IDA-18 1. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 1. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

ADF-XIV 2. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

IDA-18 2. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 2. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

ADF-XIV 3. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

IDA-18 3. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 3. Rate

Bund

 

 

 

 

 

 

IDA 18 MDRI Beitrag 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

IDA 18 MDRI Beitrag 2026

Bund

 

 

 

 

 

 

IDA 18 MDRI Beitrag 2027

Bund

1

10.906.104,00

 

 

 

 

ADF-XIV MDRI Beitrag 2027

Bund

1

3.370.006,00

 

 

 

 

IDA 18 MDRI Beitrag 2028

Bund

 

 

1

7.916.931,00

 

 

ADF-XIV MDRI Beitrag 2028

Bund

 

 

1

4.074.085,00

 

 

ADF-XIV MDRI Beitrag 2029

Bund

 

 

 

 

1

4.136.636,00

 

ADF-XIV:

Österreich hat während der Verhandlungen über ADF-XIV – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von rd. 2,2% der angestrebten Geberwiederauffüllung von rd. 4,175 Mrd. SZR, das sind 91.867.933 SZR bzw. auf Basis des vereinbarten durchschnittlichen Umrechnungskurses zwischen dem SZR und dem Euro in der Periode von 3. April 2016 bis 3. Oktober 2016 (1 SZR = 1,2490 EUR) 114.743.049 EUR zugesagt. Aus der oben erwähnten Geberkompensation für die während ADF-IX, ADF-X und ADF-XI gewährten Grantfinanzierungen entfallen auf Österreich, seinem damaligen Lastenanteilen entsprechend, 1.006.366 SZR bzw. 1.256.951 EUR. Der in § 1 Z 1 angeführte österreichische Gesamtbeitrag von 116.000.000 EUR wird durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen in drei Raten in den Jahren 2017 bis 2019 geleistet, die Einlösung der Bundesschatzscheine erfolgt in den Jahren 2017 bis 2026.

 

IDA-18 und Debt Relief Trust Fund (ehem. HIPC-Trust Fund):

Österreich hat während der Verhandlungen über IDA-18 – vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung – einen Gesamtbeitrag zu IDA-18 von 1,45% an der angestrebten Geberwiederauffüllung von rd. 22,08 Mrd. SZR, das sind rd. 320,60 Mio. SZR bzw. auf Basis des vereinbarten durchschnittlichen Umrechnungskurses zwischen dem Euro und dem Sonderziehungsrecht in der Periode von 1. März 2016 bis 31. August 2016 (1 SZR = 1,2507 EUR), 400.980.000 EUR zugesagt. Dieser im Geberbericht ausgewiesene österreichische Gesamtbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

- Grundbeitrag in Höhe von 306,88 Mio. SZR bzw. 383.810.000 EUR (1,50% der Grundbeiträge),

- Beitrag zum Debt Relief Trust Fund (ehem. HIPC Trust Fund) in Höhe von 13,73 Mio. SZR bzw. 17.170.000 EUR als Ersatz für IDA Kreditausfälle (0,86% der Beiträge),

 

Der in § 1 Z 3 angeführte österreichische IDA-18 Beitrag in Höhe von 383.810.000 EUR, soll zur Gänze durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, und zwar in drei Raten in den Jahren 2018 bis 2020 geleistet werden, die Einlösung der Bundesschatzscheine erfolgt in den Jahren 2018 bis 2026.

 

Der in § 2 angeführte Beitrag zum Debt Relief Trust Fund (ehem. HIPC Trust Fund) als Ersatz für IDA Kreditausfälle in Höhe von 17.170.000 EUR soll in drei jährlichen Raten in den Jahren 2018 bis 2020 in bar geleistet werden.

 

Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI):

Österreich hat sich bei den ursprünglichen Verhandlungen über die MDRI im Jahr 2006 grundsätzlich bereit erklärt, einen Beitrag in Höhe von 0,78% (österreichischer Anteil IDA-13) an der außerordentlichen Wiederauffüllung der IDA und einen Beitrag in Höhe von 1,65% (österreichischer Anteil ADF-X) an der außerordentlichen Wiederauffüllung des ADF zu leisten (siehe BGBl. I Nr. 127/2006 vom 27. Juli 2006). Österreich hat diese Beiträge vorerst nur für die ersten zehn Jahre bis 2016 für die IDA bzw. bis 2015 für den ADF fix zugesagt und eine Absichtserklärung für Zahlungen über die restliche Laufzeit von MDRI, d.h. bis 2044 für die IDA und bis 2054 für den ADF, abgegeben.

 

MDRI Kosten werden alle drei Jahre aktualisiert; nach der aktuellen Berechnung entfallen auf Österreich insgesamt ADF-MDRI Kosten von rd. 93,2 Mio. SZR. Bisher hat Österreich rd. 43,5 Mio. SZR (bis zum Jahr 2026) zugesagt. Während der ADF-XIV Auszahlungsperiode (bis 2029) gilt es nun einen weiteren Beitrag von 9.271.999,43 SZR zuzusagen, der einerseits aufgrund der Neuberechnung überschüssige Beiträge in den Jahren 2018 bis 2026 zurückführen soll und andererseits die zusätzlichen Beiträge für die Jahre 2027 bis 2029 enthält (§ 1 Z 2).

 

Bei den IDA MDRI Kosten entfallen aufgrund der aktuellen Berechnungen auf Österreich insgesamt rd. 182,22 Mio. SZR. Bisher hat Österr. rd. 99,42 Mio. SZR (bis zum Jahr 2025) zugesagt. Während der IDA-18 Auszahlungsperiode (bis 2028) ist ein weiterer Beitrag von 24.750.000 SZR zuzusagen, der einerseits aufgrund der Neuberechnung fehlende Beiträge im Jahr 2025 abdecken soll und andererseits die zusätzlichen Beiträge für die Jahre 2026 bis 2028 enthält (§ 1 Z 4).

 

Bei den MDRI-Zahlungen in den Jahren 2026 – 2029 können sich allerdings noch Änderungen einerseits durch weitere Verschiebung der jährlichen Zahlungen und andererseits durch zukünftige Wechselkursanpassungen bei den in Euro ausgewiesenen Gesamtbeträgen ergeben. Für die in Euro ausgewiesenen Beträge wurden folgende Umrechnungskurse herangezogen: ADF: 1 SZR = 1,2490 EUR, durchschnittlicher Kurs vom 3. April 2016 bis 3. Oktober 2016; IDA: 1 SZR = 1,2507 EUR, durchschnittlicher Kurs vom 1. März 2016 bis 31. August 2016.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

31,82

40,41

50,04

46,08

66,07

53,90

72,25

75,67

24,27

68,39

 

 

 

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

2035

2036

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

14,28

11,99

4,14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2037

2038

2039

2040

2041

2042

2043

2044

2045

2046

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1770361743).