1679 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend den Aktionsplan Frauengesundheit (III-406 der Beilagen)

Mit dem Aktionsplan Frauengesundheit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, den genderspezifischen Aspekt in der Prävention und Gesundheitsversorgung zu fördern und alle Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen dafür zu sensibilisieren.

Der Aktionsplan umfasst 17 Wirkungsziele und 40 Maßnahmen, die unter Beteiligung von zahlreichen Expertinnen und Experten erarbeitet wurden. Er ist entlang der verschiedenen Lebensphasen von Frauen strukturiert, enthält aber auch Wirkungsziele und Maßnahmen zu altersübergreifenden Themenstellungen.

Die Maßnahmen beziehen sich sowohl auf Gesundheitsforschung und Gesundheitsförderung als auch auf Gesundheitsversorgung, sind verhaltens- und verhältnisorientiert ausgerichtet und nach unterschiedlichen Zeithorizonten gebündelt.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 in Verhandlung genommen.

Gemäß § 40 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates beschloss der Gleichbehandlungsausschuss einstimmig, den Verhandlungen folgende Auskunftspersonen beizuziehen: Mag.a Martha Scholz-Resch, Leiterin der Arbeitsgruppe 1 des Aktionsplans Frauengesundheit, ao. Univ.Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger, Leiterin der Arbeitsgruppe 2 des Aktionsplans Frauengesundheit, und Prof.in Prim.a Dr.in Katharina Pils, Leiterin der Arbeitsgruppe 3 des Aktionsplans Frauengesundheit.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Karin Greiner und den Auskunftspersonen Prof.in Prim.a Dr.in Katharina Pils, ao. Univ.Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger und Mag.a Martha Scholz-Resch die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Dorothea Schittenhelm, Dr. Kathrin Nachbaur, Carmen Schimanek, Dr. Eva Mückstein, Claudia Angela Gamon, MSc (WU) und Martina Schenk sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

 

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend den Aktionsplan Frauengesundheit (III-406 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2017 06 13

                             Mag. Karin Greiner                                                           Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau