1683 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (1612 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Kooperation (Polizeikooperationsgesetz – PolKG) geändert wird

1. Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Entwicklungen in Europa, insbesondere die terroristischen Anschläge in Großbritannien, Deutschland, Frankreich oder Belgien zeigen die Notwendigkeit der Verbesserung des internationalen Informationsaustausches zwischen den zuständigen Behörden auf. Auch in Österreich besteht derzeit eine erhöhte Gefährdungslage durch islamistischen Terrorismus. Aufgrund der international operierenden und vernetzten Terrorgruppierungen ist es zur Gewährleistung der Sicherheit in Österreich unabdingbar, dass dieser Informationsaustausch nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch mit ausländischen Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorganisationen erfolgt und weiter ausgebaut wird. Dies gilt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.

Neben der bereits bestehenden Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS II) sowie weiterer Möglichkeiten des Informationsaustausches mit Sicherheitsorganisationen, wie z.B. Europol und Interpol, ist die bessere Vernetzung mit Sicherheitsorganisationen und ausländischen Sicherheitsbehörden zur Intensivierung der Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Abwehr von mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität, etwa solcher, die sich aus der Gefahr durch Foreign Terrorist Fighters ergibt, notwendig. Die Notwendigkeit der besseren Vernetzung gründet sich insbesondere auch darin, dass sich in einer globalen Welt mögliche Gefährder und damit einhergehende Gefahren örtlich rasch verschieben können.

Um den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit vorantreiben zu können, sind technische Zusammenschlüsse zur Stärkung des Informationsaustausches notwendig, wodurch Informationen und Erkenntnisse einer Vielzahl von Behörden zeitnah zusammengeführt und übergreifend analysiert werden können. Ein Informationsaustausch über ein Informationsverbundsystem geschieht im Vergleich zum üblichen bilateralen Informationsaustausch rascher, sodass die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt werden, Gefahren in den genannten Bereichen ehestens zu erkennen oder auch über solche zeitnah informieren zu können.

Für die Teilnahme österreichischer Sicherheitsbehörden an internationalen Datenverbünden soll nunmehr eine ausdrückliche nationale Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es erlaubt, an einem internationalen Informationsverbund mit Sicherheitsorganisationen und ausländischen Sicherheitsbehörden teilzunehmen.

2. Kompetenzgrundlage:

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung eines diesem Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 7 („Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit“) des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930.

 


 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Nikolaus Prinz der Abgeordnete Dr. Nikolaus Scherak sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, dagegen: G, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1612 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 13

                                 Nikolaus Prinz                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann