1778 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1774 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden

Grundlagen des Gesetzentwurfs:

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Bereich der österreichischen Finanzmarktaufsicht im Rahmen eines umfassenden Reformpakets eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen werden, um insbesondere die folgenden Ziele zu erreichen:

-       Steigerung der Transparenz der österreichischen Finanzmarktaufsicht in den Bereichen Organisation, operative Tätigkeit und Aufsichtskosten

-       Stärkung der Qualität der Aufsicht und Verbesserung der aufsichtsbehördlichen Verfahrensabläufe

-       Verbesserung der Rechtssicherheit für beaufsichtigte Unternehmen und für sonstige Personen, die im Finanzdienstleistungsbereich tätig werden wollen

-       Organisatorische Erleichterungen für Kreditinstitute

Die gesetzlichen Änderungen stehen im Einklang mit den einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben im Bereich der Finanzmarktregulierung.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Steigerung der Transparenz der österreichischen Finanzmarktaufsicht in den Bereichen Organisation, operative Tätigkeit und Aufsichtskosten:

-       Verpflichtung zu öffentlicher Ausschreibung von Positionen in der zweiten Führungsebene der FMA

-       Verpflichtende Einrichtung einer internen Revision in der FMA

-       Verpflichtende Durchführung von Begutachtungsverfahren durch die FMA im Rahmen der Erstellung von Verordnungen, Rundschreiben, Leitlinien und Mindeststandards

-       Veröffentlichung von jährlichen Prüfungsschwerpunkten durch die FMA

-       Verpflichtende Mitteilungspflicht der FMA gegenüber dem Bundesminister für Finanzen und der Oesterreichischen Nationalbank über Beobachtungen grundsätzlicher Art oder besonderer Bedeutung in ihren Aufsichtsbereichen

-       Erhöhung der Kostentransparenz der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) in den Bereichen Bankenaufsicht, Einlagensicherungsaufsicht, Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten sowie im Bereich Versicherungsaufsicht.

Stärkung der Qualität der Aufsicht und Verbesserung der aufsichtsbehördlichen Verfahrensabläufe

-       Qualitätssteigerung im Staatskommissärswesen

-       Verbesserung des Ablaufs des Vor-Ort-Prüfungsprozesses sowie Steigerung der Transparenz der damit im Zusammenhang stehenden bankinternen Abläufe:

-       Einführung der Möglichkeit einer einvernehmlichen (beschleunigten) Verfahrensbeendigung

-       Einführung eines „elektronischen Prospektbilligungsverfahrens“

-       Verdeutlichung des risikobasierten Ansatzes im Bereich der Aufsicht über Kreditinstitute

-       Rechtssicherheit betreffend die Auslagerung wesentlicher bankbetrieblicher Tätigkeiten

-       Möglichkeit zum „Pre-Clearing“

Organisatorische Erleichterungen für Kreditinstitute:

-       Erhöhung der Schwellenwerte für die verpflichtende Bildung von Ausschüssen des Aufsichtsrates:

-       Anpassung der Schwellenwerte für die verpflichtende Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit für die Interne Revision.

-       Erhöhung der Schwellenwerte für die verpflichtende Einrichtung einer eigenen Risikomanagementabteilung

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

 

Nach Berichterstattung durch den Abgeordneten Jakob Auer wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf bei der Abstimmung mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1774 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 10 04

                                     Jakob Auer                                                              Ing. Mag. Werner Groiß

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann