19 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

Stand: 24.01.2014

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 112/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des §13a Abs. 2 Tabakgesetzes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vom Verwaltungsgerichtshof in zwei Erkenntnissen getroffenen „Klarstellungen“ zum Tabakgesetz stellen die bisherige Praxis der Verwaltungsbehörden völlig auf den Kopf. Von einem Tag auf den anderen werden dadurch Betriebe bestraft, die im Vertrauen auf die Rechtslage und im Einklang mit den behördlichen Auflagen bauliche Investitionen durchgeführt haben.

Der Gesetzgeber hat mit der Novelle zum Tabakgesetz, die im Jahr 2008 nach langen und kontroversiellen Diskussionen letztlich mit großer Mehrheit im Parlament beschlossen wurde, eine eindeutige Entscheidung getroffen. Intention, Wille und Ziel des Gesetzgebers war es, die Gäste eines Lokals vor den Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Eine solche ist aber beim bloßen kurzen Durchschreiten eines Raucherbereichs nicht anzunehmen.

Die hier vorgeschlagene Klarstellung ist daher keine gesundheitspolitische Frage, sondern eine bloße Präzisierung der damaligen Entscheidung. Diese ist zum Schutz von nicht unerheblichen Investitionen notwendig, die in einer Branche zur Erfüllung gesetzlicher/behördlicher Auflagen getätigt wurden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 21. Jänner 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten  Angela Lueger die Abgeordneten Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar, Mag. Philipp Schrangl, Dr. Eva Mückstein, Mag. Gernot Darmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Albert Steinhauser und Mag. Harald Stefan sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Peter Wittmann.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Initiativantrag mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, dagegen: G, N) angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 01 21

                                  Angela Lueger                                                               Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann