Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verlängerung der Übertragungsmöglichkeit nicht verbrauchter Mittel bis Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 sollen die Länder in die Lage versetzt werden, ganztägige Schulformen effizient und bedarfsgerecht auszubauen

-       Um bei der Verwendung der Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen die höchstmögliche Flexibilisierung für die Länder zu erreichen, sollen die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel bei Bedarf zur Gänze auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden können

-       Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verschiebung der Mittel für die Anschubfinanzierung des Bundes von 2014/15 auf 2017/18 bzw. 2018/19 sollen die finanziellen Rahmenbedingungen an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Änderung der bisherigen Vereinbarungen gem. Artikel 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Das Vorhaben bewirkt, in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf der Länder bzw. Gemeinden, eine Verlagerung der Auszahlungen für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung gegen das Ende der Laufzeit der Vereinbarung hin. Der veranschlagte Gesamtbetrag über die gesamte Laufzeit ändert sich dadurch nicht.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

50.241

0

0

‑25.121

‑25.121

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

 

Einbringende Stelle:

BMBF

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler." der Untergliederung 30 Unterricht, Kunst und Kultur bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen." der Untergliederung 30 Unterricht, Kunst und Kultur bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Der Bund stellt den Ländern für die entsprechenden Aufwendungen der jeweiligen Schulerhalter zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung seit 2011 jährlich Mittel zur Verfügung. Werden Anschubfinanzierungsmittel des Bundes aus der Vereinbarung 2011 in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft, können diese derzeit von den Ländern bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2014/15 in die nächsten Jahre übertragen werden. Diese Frist soll bis Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 verlängert werden.

Da der Ausbau der schulischen Tagesbetreuung vor allem im infrastrukturellen Bereich längerfristige Planungen erfordert, konnte in den Jahren 2011 und 2012 die vom Bund zur Verfügung gestellte Anschubfinanzierung seitens der Länder nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Die finanziellen Rahmenbedingungen sollen nunmehr an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 37,6 Mio. Euro können ausschließlich als Anschubfinanzierung von Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung verwendet werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Würden keine Maßnahmen zur Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen gesetzt werden, könnte keine effiziente und bedarfsorientierte Mittelzuweisung erfolgen, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Schulerhalter in ihren Planungen zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung entspricht.

Würden keine Maßnahmen zur Änderung der Zweckwidmung der aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel erfolgen, hätten die Länder nur unzureichende Möglichkeiten, durch infrastrukturelle Maßnahmen den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung im erforderlichen Ausmaß fortzuführen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die interne Evaluation erfolgt im Finanzjahr 2019. Aufbauend auf den jährlichen Berichten der Länder hat diese eine zusammenfassende Darstellung der Maßnahme zu umfassen. Diese jährlichen Berichte beinhalten eine Bedarfsmeldung der Länder im Wege der Schulaufsicht an das BMBF. Die Anschubfinanzierungsmittel des Bundes können von den Ländern bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 übertragen werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verlängerung der Übertragungsmöglichkeit nicht verbrauchter Mittel bis Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 sollen die Länder in die Lage versetzt werden, ganztägige Schulformen effizient und bedarfsgerecht auszubauen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mit der laufenden Vereinbarung 2011 können von den Ländern nicht zur Gänze ausgeschöpfte Anschubfinanzierungsmittel des Bundes bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2014/15 in die nächsten Jahre übertragen werden. Am Ende der Laufzeit nicht verbrauchte Mittel sind an den Bund zurückzuzahlen.

Mit der Verlängerung der Übertragungsmöglichkeit bis Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 wird die Verbindung zur Vereinbarung 2013 hergestellt. Bis zum Schuljahr 2018/19 sollen 200.000 Plätze in der schulischen Tagesbetreuung zur Verfügung stehen.

 

Ziel 2: Um bei der Verwendung der Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen die höchstmögliche Flexibilisierung für die Länder zu erreichen, sollen die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel bei Bedarf zur Gänze auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden können

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 37,6 Mio. Euro können ausschließlich als Anschubfinanzierung von Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung verwendet werden.

Die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 37,6 Mio. Euro können auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden.

 

Ziel 3: Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verschiebung der Mittel für die Anschubfinanzierung des Bundes von 2014/15 auf 2017/18 bzw. 2018/19 sollen die finanziellen Rahmenbedingungen an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die vom Bund in den Jahren 2011 und 2012 zur Verfügung gestellten Zweckzuschüsse zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung wurden von den Ländern nicht in vollem Umfang ausgeschöpft.

Mit der Verschiebung der Auszahlung von Teilen der für das Jahr 2014 und 2015 vorgesehenen Beträge um den von den Ländern nicht ausgeschöpften Betrag in die Jahre 2017 und 2018 wird die Mittelzuteilung den tatsächlichen Bedürfnissen der Länder angepasst. Über die Jahre 2011-2018 entstehen dadurch keine Änderungen im Gesamtbetrag.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Änderung der bisherigen Vereinbarungen gem. Artikel 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen

Beschreibung der Maßnahme:

Die Möglichkeit, Anschubfinanzierungsmittel des Bundes, die in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft werden, in die nächsten Jahre übertragen zu können, wird bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 verlängert. Die für das Jahr 2014 aus der Vereinbarung 2011 vorgesehenen Mittel in Höhe von 37,6 Mio. Euro können auch für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden. Die Höhe des für das Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Zweckzuschusses beträgt 28,292.508,74 Euro, welcher zur Gänze auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden kann. Die Höhe des für das Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Zweckzuschusses beträgt 113,798.745,60 Euro und für das Jahr 2018 103,453.745,67 Euro, wobei die in das Jahr 2018 verschobenen Mittel zur Gänze für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden können.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2, 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anschubfinanzierungsmittel des Bundes aus der Vereinbarung 2011, die in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft werden, können nur bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2014/15 in die nächsten Jahre übertragen werden.

Die für das Jahr 2014 aus der Vereinbarung 2011 vorgesehenen Zweckzuschüsse in Höhe von 37,6 Mio. Euro können als Anschubfinanzierung von Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung verwendet werden.

Die Höhe des aus der Vereinbarung 2013 zur Verfügung stehenden Zweckzuschusses beträgt 2014 78,534 Mio. Euro, 2017 88,678 Mio. Euro und 2018 78,333 Mio. Euro.

Anschubfinanzierungsmittel des Bundes aus der Vereinbarung 2011, die in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft werden, können nur bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 in die nächsten Jahre übertragen werden.

Die für das Jahr 2014 aus der Vereinbarung 2011 vorgesehenen Mittel in Höhe von 37,6 Mio. Euro können bei Bedarf auch für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden.

Die Höhe des zur Verfügung stehenden Zweckzuschusses beträgt 2014 28,292.508,74 Euro, 2017 113,798.745,60 Euro und 2018 103,453.745,67 Euro.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Transferaufwand

‑50.241

0

0

25.121

25.121

Aufwendungen gesamt

‑50.241

0

0

25.121

25.121

 

Transferaufwand: Der im Vergleich zur geltenden Rechtslage geringere Transferaufwand im Jahr 2014 und die entsprechend höheren in den Jahren 2017 und 2018 ergibt sich aus der Vereinbarung und entspricht dem tatsächlichen Bedarf der Länder bzw. Gemeinden. Für diese ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da die Auszahlungen an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden und somit, wie auch ursprünglich geplant, die Mittel des Bundes für den Ausbau der ganztägigen Schulformen zum Zeitpunkt der getätigten Aufwendungen zur Verfügung stehen werden.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

 

 

25.121

25.121

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

50.241

 

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

gem. BFRG/BFG

30.02.01 Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I

 

 

 

 

25.121

25.121

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Verschiebung der Auszahlungen für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung findet Deckung im geltenden Finanzrahmen. Die veranschlagte Gesamtsumme über die Laufzeit der Vereinbarung ändert sich nicht, lediglich die zeitlichen Prioritäten in den Jahren 2014 bis 2018 werden entsprechend den tatsächlichen Entwicklungen innerhalb des DB 30.02.01 neu geordnet.

 

Laufende Auswirkungen

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Anschubfinanzierung schulische Tagesbetreuung

Bund

1

‑50.241.491,26

‑50.241.491

 

 

 

 

 

 

1

25.120.745,60

 

 

 

25.120.746

 

 

 

1

25.120.745,66

 

 

 

 

25.120.746

SUMME

 

 

 

‑50.241.491

 

 

25.120.746

25.120.746

GESAMTSUMME

 

 

 

‑50.241.491

 

 

25.120.746

25.120.746

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.