215 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 469/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zentralregister zur Erfassung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2013 werden im Kapitel ‚Krankenhäuser und Psychiatrie‘ eine Reihe von Missständen beschrieben. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchten im Berichtsjahr 63 psychiatrische Krankenhäuser und sonstige Krankenhäuser, wobei  vorwiegend psychiatrische Abteilungen (42) kontrolliert wurden.

Überprüfungen ergaben, dass in Wien und vereinzelt in der Steiermark nach wie vor Netzbetten gebräuchlich sind, und dies nicht nur in psychiatrischen Krankenhäusern oder Abteilungen. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat 2009 anlässlich eines Besuches in Österreich die Empfehlung wiederholt, Netzbetten als Mittel zur Freiheitsbeschränkung von erregten PatientInnen in allen psychiatrischen Anstalten und Pflegeheimen in Österreich aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Volksanwaltschaft tritt in ihrem Bericht nachdrücklich dafür ein, dass den Empfehlungen internationaler Organe zur Abschaffung von Netzbetten in Österreich Folge geleistet wird. Sicherzustellen ist, dass es dabei nicht zu einem Anstieg anderer körpernaher Fixierungen oder medikamentöser Freiheitsbeschränkungen kommt und der Einsatz von gelinderen Mitteln durch den Ankauf von tiefenverstellbaren Pflegebetten sowie Sensormatten etc. forciert wird.

Das CTP hat 2009 aus Anlass seines Besuches in Österreich in seinem Bericht empfohlen, dass in den psychiatrischen Krankenhäusern ein Zentralregister zur Erfassung freiheitsbeschränkender Maßnahmen eingerichtet werden sollte, um deren Anwendung und Häufigkeit österreichweit evaluieren zu können. In diesem Register sollten auch Aufzeichnungen über alle medikamentösen Maßnahmen enthalten sein.

Wichtig ist dabei die Einhaltung des Datenschutzes, um eine Stigmatisierung der betroffenen PatientInnen zu verhindern.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Rupert Doppler, Mag. Gerald Loacker, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Marcus Franz und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G dagegen: S, V, F, T, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 06 26

                           Martina Diesner-Wais                                         Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau