223 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 282/A(E) der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung von Öl-Tankanlagen

Die Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den vergangenen Jahren waren zahlreiche Orte in Österreich von Naturkatastrophen durch Stark- und Dauerregen sowie durch andere Ursachen einer Überflutung betroffen. Wiederholt kam es so zur Aufschwemmung von Tankanlagen.

Durch den Gesetzgeber ist derzeit lediglich eine Tankraumsicherung gegen einen allfälligen Ölaustritt dahingehend gegeben, als entsprechend Abdichtungen, meist 3-lagige Anstriche, an Wand- und Bodenflächen bis auf Höhe der Unterkante der Tankraumtüre bzw. flächendeckend mit dem Tankinhalt abzustimmen sind.

In Falle einer Flutung des Untergeschosses von Gebäuden ist die Aufschwemmung einer Tankanlage nicht auszuschließen. Die Folge kann ein Ölaustritt sein, wobei bei größeren Mengen ein massiver Umweltschaden die Folge sein kann. Dem Gesetz folgend ist ölkontaminiertes Wasser als „Sondermüll“ einer kontrollierten Entsorgung zuzuführen. Mit geringem technischem und finanziellem Aufwand ist es möglich, Tankanlagen gegen das „Aufschwimmen“ zu sichern. Dies sollte - ausgenommen für Tankanlagen an Standorten, wo eine Aufschwemmung bzw. Überschwemmung grundsätzlich ausgeschlossen werden kann - vorgesehen werden.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Gerhard Schmid die Abgeordneten Matthias Köchl und Erwin Preiner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten, Johann Höfinger, Hannes Weninger, Gerhard Schmid und Michael Pock einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Bei der Errichtung von Öl-Tanklagern handelt es sich vorwiegend um eine bautechnische Maßnahme, die durch die Bauordnungen der Länder und die bezughabenden „Öltankverordnungen“ bzw. Bautechnikverordnungen geregelt ist. Daraus resultieren – jedoch in unterschiedlichem Detaillierungsgrad – landesrechtliche Vorgaben, wonach diese Anlagen „nach dem Stand der Technik so zu errichten, zu prüfen, zu erhalten und zu betreiben sind, sodass sie den Erfordernissen der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit etc. entsprechen“. Für den Fall, dass die Möglichkeit des Auftriebs durch Wasser besteht, sollten zur Vermeidung des Aufschwimmens derartiger Anlagen einheitliche Standards zur Aufschwimmsicherheit, zur Standsicherheit als auch zur die Ausgestaltung von Öltankanlagen – z.B. entsprechend den Regelungen der Vorarlberger Öltankverordnung – durch abgestimmte landesrechtliche Regelungen festgelegt werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Gerhard Schmid und Michael Pock einstimmig angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 06 26

                                Gerhard Schmid                                                        Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau