256 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (199 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

2011 wurde zwischen Bund und Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulform abgeschlossen (BGBl. I Nr. 115/2011). 2013 wurde diese Vereinbarung durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. I Nr. 192/2013, geändert bzw. ergänzt und die Geltungsdauer bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 verlängert. Beide Vereinbarungen sind durch das gemeinsame Bestreben des Bundes und der Länder getragen, die Betreuungsquote der Schülerinnen und Schüler an ganztägigen Schulformen bis zum Schuljahr 2018/19 zu erhöhen.

Die vom Bund zur Verfügung gestellte Anschubfinanzierung bis zu den Abrechnungsjahren 2011 und 2012 wurde von einem Teil der Länder nicht in vollem Umfang ausgeschöpft. Hinsichtlich dieser nicht ausgeschöpften Beträge erfolgt eine Verschiebung der für die Jahre 2014 und 2015 vorgesehenen Auszahlungen in die Jahre 2017 und 2018. Die Gesamthöhe des vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellten Betrags bleibt gleich.

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen soll nun insofern geändert werden, als Anschubfinanzierungsmittel des Bundes, die in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft wurden, von den Ländern unter Beibehaltung der Zweckwidmung bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 in die nächsten Jahre übertragen werden können.

Um bei der Verwendung der Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen die höchstmögliche Flexibilisierung für die Länder zu erreichen, sollen die mit BGBl. I Nr. 115/2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 37,6 Mio. Euro bei Bedarf zur Gänze auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden können, wobei 50.000,00 Euro als einmalige Zahlung pro Gruppe nicht überschritten werden dürfen.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 8. Juli 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Brigitte Jank, Mag. Dr. Matthias Strolz und Mag. Gerald Hauser sowie die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden (199 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2014 07 08

                       Mag. Elisabeth Grossmann                                                Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann