275 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Petition Nr. 18/PET: „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“,

überreicht von den Abgeordneten Hermann Lipitsch

Die gegenständliche Petition Nr. 18/PET wurde dem Nationalrat am 22. Mai 2014 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

„In Österreich werden fehlgeborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht (Fehlgeburten) nicht im Personenstandsregister eingetragen. Dies bedeutet, dass diese Kinder nicht als Menschen anerkannt und geführt werden, unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft und der Größe der Leibesfrucht. Zudem kommt es durch die 500-Gramm-Grenze zu einer Ungleichbehandlung, denn eine Schwangerschaft kann zwar weit fortgeschritten, das Kind jedoch aufgrund einer vorliegenden Mehrlingsschwangerschaft, oder gesundheitlichen Problemen im Wachstum retardiert und somit in Bezug auf die Gewichtgrenze benachteiligt sein. Dies führt bei betroffenen Eltern zu einer belastenden Situation, welche für die Verarbeitung dieses traumatischen und tragischen Ereignisses nicht hilfreich ist.

In der medizinischen Literatur sind jedoch viele Fälle von extremen Frühgeburten mit einem Gewicht von unter 500 Gramm dokumentiert, die dank dem Fortschritt der Neonatologie überleben. Im Jahr 2012 gab es laut der STATISTIK AUSTRIA 308 Lebendgeburten zwischen der 22. und 27. Schwangerschaftswoche (Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung. Erstellt am 22.05.2013).

Dieses Wissen rund um die Möglichkeiten der Neonatologie und den gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche den Umgang mit Fehl- und Totgeburten regelt, ergeben somit ein widersprüchliches Bild. Mutterschaft bzw. Elternschaft beginnt laut Österreichischem Recht bei einem Mindestkörpergewicht des Ungeborenen von 500 Gramm.

In Deutschland wurde am 15. Mai 2013 das Personenstandsgesetz hingehend verändert, dass Eltern ihre fehlgeborenen Kinder auf eigenen Wunsch beurkunden lassen können, wenn sie das möchten. Dies ist auch rückwirkend zeitlich unbegrenzt möglich. Wir wollen diese Änderung im Personenstandsgesetz in Österreich auch erreichen. In diesem Zusammenhang steht auch der § 8 des österr. Hebammengesetz, welcher die Vorgangsweise der Hebammen über die Meldung eines Personenstandfalles regelt. Wir ersuchen die Mitglieder der Bundesregierung die Vorgangsweise an das deutsche Modell anzupassen!

Auf der Internetplattform http://www.activism.com/de_AT/petition/fehlgeborene-kindersollen-als-kinder-offiziell-anerkannt-werden/475 haben bisher über 1200 Menschen dieser Änderung ihre Zustimmung erteilt ohne dass es jemals eine Kampagne oder eine mediale Beachtung gegeben hätte. Die Resonanz auf das Thema ist für uns nicht mehr von der Hand zu weisen. Wir erwarten uns eine noch viel breitere Zustimmung dazu, wenn das Thema öffentlich diskutiert wird. In Deutschland gab es bis zum Beschluss im Bundestag über 40.000 Unterstützungserklärungen!

Ich fordere daher eine Gesetzesänderung des PStG 2013 und des §8 des Hebammengesetztes durch den Nationalrat, damit frühverstorbene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht (Fehlgeburten) von den Eltern offiziell als Kinder anerkannt werden können, wenn sie das möchten.“

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Petition am 23. Mai 2014 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 17. September 2014 einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen. Die Präsidentin des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die erwähnte Petition Nr. 18/PET in seiner Sitzung am 7. Oktober 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Nikolaus Prinz, die Abgeordneten Angela Lueger, Mag. Wolfgang Gerstl, Hermann Gahr, Mag. Albert Steinhauser sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 10 07

                                 Nikolaus Prinz                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann