303 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 567/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend GuKG­Novelle für den Behindertenbereich

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 9. Juli 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) wurde vor allem in Hinblick auf die stationäre Pflege konzipiert und ist in vielen Bereichen für die Lebenswelt und den Alltag von Menschen mit Behinderung nicht praktikabel.

Behinderung darf nicht mit Krankheit gleichgesetzt werden. Dieses Problem wird auch in den abschließenden Bemerkungen zum ersten Bericht Österreichs über den Stand der Umsetzung der UN­Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im September 2013 in Punkt 8 thematisiert:

Der Ausschuss stellte fest, dass in den Gesetzen und Maßnahmen des Vertragsstaates unterschiedliche Konzepte von Behinderung bestehen. Der Ausschuss verleiht seiner Besorgnis Ausdruck, dass der Vertragsstaat den Unterschied zwischen der Definition von Behinderung und der Identifikation von Personengruppen, denen verschiedene Leistungen bereitgestellt werden sollten, missversteht. Der Ausschuss ist besorgt, dass einige dieser Definitionen dem medizinischen Modell von Behinderung entsprechen.

Menschen mit Behinderung haben oft mehrmals täglich Unterstützungsbedarf, um den Alltag zu bewältigen und akzeptieren die Unterstützung meist nur von vertrauten Personen (das heißt, von Mitarbeitern des betreuenden Teams im Haus).

Von stationären Einrichtungen für behinderte Menschen wird über Probleme zum Beispiel beim intermittierenden Katheterismus berichtet. Diese Tätigkeiten dürfen nach dem GuKG nur vom diplomierten Personal vorgenommen werden, Angehörige der Pflegehilfe und der Sozialbetreuungsberufe dürfen diese Tätigkeit auch nach ärztlicher Anweisung nicht verrichten.

Externe unterstützende Pflegekräfte werden oft aufgrund mangelnden Vertrauens oder weil die Kommunikation nicht erfolgreich möglich ist, abgelehnt. Zudem können die erforderlichen Maßnahmen nicht im Zeitpunkt des Bedarfes durchgeführt werden, sondern müssen sich nach den Zeitplänen der externen Pflegekraft richten.

Selbständige Personenbetreuer hingegen dürfen diese Tätigkeit nach ärztlicher Anweisung verrichten.

Gefordert ist daher eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG), welche den Behindertenbereich und bestimmte damit in Zusammenhang stehende Hilfeleistungen explizit aus ihrem Geltungsbereich ausschließt.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Oktober 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Johannes Rauch die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Andreas F. Karlsböck, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Eva Mückstein, Dr. Marcus Franz, Rupert Doppler, Mag. Helene Jarmer, Ulrike Königsberger­Ludwig, Claudia Durchschlag, Walter Schopf, Josef A. Riemer, Johann Hechtl, Johann Rädler und Mag. Judith Schwentner sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 10 15

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                   Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau