312 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (260 der Beilagen): Bundesgesetz über die Zustimmung und Ermächtigung zur Verwertung und Übertragung von unbeweglichem und beweglichem Bundesvermögen sowie Änderung des Bundesimmobiliengesetzes

Durch die Verwertung von nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften und zugehörigen Objekten, welche in der Verwaltung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, in der Verwaltung des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport stehen und von ehemals dem deutschen Eigentum zugehörigen Teilflächen der Reichsautobahn (verwaltet durch die ASFINAG) sowie Aufgabe von Rechten an einer ehemaligen Tauschfläche des Bundes sollen Verwertungsentgelte aufgebracht und Einsparungen von Aufwendungen im Betrieb und in der baulichen Erhaltung erzielt werden.

Durch die unentgeltliche Übertragung der vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) in Nicaragua erworbenen Liegenschaften, Objekte und Anlagen soll das Entwicklungsengagement Österreichs abgeschlossen und durch nicaraguanische Organisationen fortgesetzt werden. Bei der Verwertung am Markt hat diese bestmöglich unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbesserungspflicht für den Fall von derzeit nicht absehbaren zukünftigen werterhöhenden Faktoren zu erfolgen. Im Zusammenhang damit wird eine Anpassung und Berichtigung der Anlage A 1.1 und der Anlage B zu Artikel 1 (Historische Objekte) zum Bundesimmobiliengesetz begleitend umgesetzt.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Artikel 6 Abs. 1 Z 2 nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten betreffen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen betreffen, dem Bundesrat kein Einspruchsrecht zukommt.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. Oktober 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Bruno Rossmann, Dr. Christoph Matznetter, Petra Bayr, MA und Dr. Johannes Jarolim sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N dagegen: F, T) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (260 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 10 16

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                               Mag. Andreas Zakostelsky

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann