Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

-       Überwachung der Leistung der öst. Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (ADF, IDA, GEF)

Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der unten angeführten finanziellen Beiträge an die einzelnen internationalen Finanzinstitutionen geschaffen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich der Bund zur Beteiligung an

- ADF-XIII in Höhe von 107 475 245 EUR;

- IDA-17 in Höhe von 380 780 000 EUR;

- GEF-6 in Höhe von 50 528 000 EUR;

- der außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds bzw. der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) im Rahmen der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI; siehe BGBl. I Nr. 127/2006 vom 27. Juli 2006) in Höhe von 6 961 625,06 SZR bzw. 25 430 000 SZR;

sowie

- zur Leistung eines Beitrages an den bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) eingerichteten Debt Relief Trust Fund in Höhe von 15 480 000 EUR.

 

Diese Beträge sind auf die österreichische Official Development Assistance Quote (ODA-Quote) anrechenbar.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2043 um 0,18 % des BIP bzw. 963 Mio. € (zu Preisen von 2014) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

‑32.698

‑69.855

‑74.460

‑72.140

‑75.484

 

Auswirkungen auf die Umwelt:

Die Reduzierung der CO2 Emissionen in den Entwicklungsländern hat positive Auswirkungen auf die globale Klimaänderung von der auch Österreich profitiert. Etwa 750 Mio. Tonnen CO2 Emissionen sollen mit den GEF Maßnahmen in den EL in den nächsten vier Jahren verhindert werden. Unter anderem soll mit dem Programm der GEF die Entwicklung, Demonstration und Finanzierung von Low-Tech Technologien, die Demonstration systemischer Auswirkungen von Abmilderungsoptionen wie Low-Carbon Städtesysteme, klimasmarte Landwirtschaft und die Konservierung und Verbesserung der Kohlestoffbestands in der Forstwirtschaft sowie die Schaffung der Konditionen für die Integration von Abmilderungsoptionen in die nachhaltigen Entwicklungsstrategien der EL gefördert werden.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2014)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Um vor dem Hintergrund der Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) bzw. der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) zu gewährleisten, die den ärmsten Ländern Kredite zu sehr weichen Bedingungen und teilweise nicht rückzahlbare Finanzmittel (Grants) zur Verfügung stellen, sind weitere Wiederauffüllungen ihrer Mittel erforderlich. Im Rahmen der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (HIPC Initiative) und der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) kommt es außerdem zu Kreditausfällen für die IDA und den ADF, die durch zusätzliche Mittel internationaler Geber abgedeckt werden müssen.

Im September 2013 wurden die Verhandlungen betreffend die 13. Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XIII) und im Dezember 2013 die Verhandlungen betreffend die 17. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-17) abgeschlossen. Gleichzeitig wurde Einigung über die weitere Umsetzung der außerordentlichen Wiederauffüllung im Rahmen der MDRI für den Afrikanischen Entwicklungsfonds bis 2026 und für die IDA bis 2025 erzielt.

Damit die Globale Umweltfazilität (GEF) ihre Tätigkeit zur Bekämpfung der ständig zunehmenden globalen Umweltprobleme (Klimaänderung, biologische Vielfalt, etc.) in Entwicklungsländern aufrechterhalten kann, ist eine weitere Wiederauffüllung ihrer Mittel notwendig. Der GEF ist ein Finanzierungsmechanismus für globale Umweltabkommen, dessen Prioritäten in internationalen Verhandlungen vereinbart und in UN-Konventionen festgelegt sind. Aufgrund der Zunahme globaler Megatrends (Bevölkerungswachstum, Urbanisierung) ist der Druck auf Natürliche Ressourcen, Eco Systeme und Klima in Entwicklungsländer rasant angestiegen und hat in manchen Bereichen das Limit erreicht, wo eine Umkehr nicht mehr oder nur durch hohe Kosten möglich wird. GEF ist der einzig signifikante Finanzierungsmechanismus für die globalen Umweltkonventionen, der die Entwicklungsländer im Kampf gegen die globalen Umweltprobleme unterstützt.

Im April 2014 wurden die Verhandlungen über die 6. Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität abgeschlossen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Sofern Österreich im Einklang mit anderen Gebernationen vorgehen will, gibt es keine Alternativen zur österreichischen Beitragsleistung.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015

Evaluierungsunterlagen und -methode: Nach der Halbzeitüberprüfung von ADF-XIII; weil dafür die umfassendste Berichterstattung der Institution erfolgt.

Abgleich zwischen dem erwarteten ADF Ergebnis für die Periode 2013 – 2015 und dem tatsächlich erreichten Ergebnis.

Teilnahme an der Halbzeitüberprüfung.

Analog zu ADF-XIII, Halbzeitprüfung von IDA-17, weil auch in diesem Fall die umfassendste Berichterstattung der Institution erfolgt.

Abgleich zwischen den erwarteten IDA-17 Ergebnis für die Periode Juli 2014- Juni 2017 und dem tatsächlich erreichten Ergebnis. Teilnahme an der Halbzeitprüfung.

Die GEF-6 Evaluierung erfolgt am Ende der Wiederauffüllungsperiode (2018) in Form eines Evaluierungsberichtes. Die Evaluierungsergebnisse stellen wichtige Inputs für die folgende Wiederauffüllung dar.

Die Evaluierung erfolgt nach den in der GEF 6 Programmierung festgelegten Zielen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

 

Beschreibung des Ziels:

Verbesserter Zugang zu Infrastruktur

Verringerung der Armut

Verbesserte globale Umwelt im Bereich Klimaänderung, Biologische Vielfalt, Chemikalien und Abfall, Ozonloch, Landverödung und Internationale Gewässer

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Basis 2012 / alle ADF-Länder:

 

Durchschnittliche Straßendichte pro km2: 22km

Zugang zu Elektrizität: 32% der Bevölkerung

Zugang zu verbesserter Wasserversorgung: 59%

Zugang zu verbesserter Siedlungshygiene: 27%

Zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung von ADF-XIII (voraussichtlich im Herbst 2015) sollen in den Jahren 2013 – 2015 rd. 35 Mio. Menschen verbesserten Zugang zu Transport, rd. 29 Mio. Menschen neuen od. verbesserten Zugang zu Energie, rd. 42 Mio. Menschen verbesserten Zugang zu Wasser und Hygiene erlangt haben.

Basis FY13 (FY = Fiskaljahr – Juli 2012-Juni 2013) / alle IDA-Länder (berechnet über drei Jahre):

 

Mit Basis FY13 wurden in einer Drei-Jahresperiode 38.520 km an Straßen gebaut oder rehabilitiert, dies soll auf 40.000 – 50.000 km für IDA-17 (neue Drei-Jahresperiode) gesteigert werden.

Der Zugang zu Elektrizität soll von 8,8 Mio. Menschen im FY13 (für drei Jahre) auf 15 bis 20 Mio. Menschen in IDA-17 (für drei Jahre) ausgebaut werden.

Ein verbesserter Zugang zu Wasser soll von 32 Mio. Menschen (Basis FY13) auf dem hohen Niveau in IDA-17 beibehalten werden und 21 bis 32 Mio. Menschen erreichen.

Zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung von IDA-17 (voraussichtlich Ende 2015) sollen die Zielsetzungen der IDA-17 Periode (Juli 2014-Juni 2017) zumindest zur Hälfte bereits erreicht worden sein, d.h. rd. 20.000 – 25.000 km Straßen gebaut oder verbessert werden, rd. 7,5 Mio. Menschen einen verbesserten Zugang zu Elektrizität aufweisen, rd. 10 Mio. Menschen einen verbesserten Wasserzugang erhalten.

- Weltweit steigende Treibhausgas-Emissionen

- Zunehmende Zerstörung der biologischen Vielfalt

- Fortschreitende Landverödung in ariden, semi-ariden und subtropischen Gebieten

2018 – 750 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent vermieden, Management von rd. 300 Mio. Hektar Land- und Seelandschaft verbessert und 120 Mio. Hektar Land in nachhaltiger Bewirtschaftung ist. Quelle: GEF-6 Evaluierungsbericht 2018

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

Beschreibung der Maßnahme:

Österreich leistet Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (ADF, IDA, GEF) um in internationaler Solidarität das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele (diese zielen auf Verbesserung der Lebensumstände in Entwicklungsländern ab) zu ermöglichen.

Durch die Beiträge werden die genannten Institutionen in die Lage versetzt Entwicklungsprojekte insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Wasser und Siedlungshygiene und Projekte zum globalen Umweltschutz wie zur Verringerung des CO2 Ausstoßes und Erhalt der biologischen Vielfalt durchzuführen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Überwachung der Leistung der öst. Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (ADF, IDA, GEF)

Beschreibung der Maßnahme:

Verwaltung verfolgt die Inangriffnahme der in den Geberberichten vereinbarten Vorhaben in ADF-XIII, IDA-17 und GEF-6

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es liegen entsprechende Results Frameworks der Institutionen vor.

Teilnahme an den Halbzeitüberprüfungen

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen

32.698

69.855

74.460

72.140

75.484

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Die Einlösung der einzelnen Bundesschatzscheine im Rahmen von ADF-13, IDA-17 und GEF-6 erfolgt bis zum Jahr 2024. Die Zahlungen im Rahmen der ADF-MDRI bzw. der IDA-MDRI erfolgen in den Jahren 2022 bis 2026.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2043 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

963

0,18

*zu Preisen von 2014

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Projekt

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Transferaufwand

48.457

180.544

180.544

144.718

0

Aufwendungen gesamt

48.457

180.544

180.544

144.718

0

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Transferaufwand

0

0

0

691

10.444

Aufwendungen gesamt

0

0

0

691

10.444

 

in Tsd. €

2024

2025

2026

Gesamt

Transferaufwand

10.811

11.507

3.849

591.565

Aufwendungen gesamt

10.811

11.507

3.849

591.565

 

Transferaufwand: Die österreichischen Beiträge zu ADF-XIII, IDA-17 und GEF-6 werden durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, die österreichischen Beiträge zur ADF-MDRI, IDA-MDRI und zum Debt Relief Trust Fund werden durch Barzahlungen geleistet.

 

Die Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt ist in der Darstellung der Bundesschatzscheine (BSS) begründet: Die einzuzahlenden Beiträge sind entweder in bar (Debt Relief Trust Fund, ADF-MDRI, IDA-MDRI) oder durch den Erlag von unverzinslichen, auf Abruf fälligen BSS in drei (ADF-XIII und IDA-17) bzw. vier (GEF-6) Jahresraten zu leisten. Die einzelnen BSS werden zum Fälligkeitstermin bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegt (Bundesschatzscheingesetz 172/1991 in der Fassung vom 30. Oktober 2012, BGBl. I Nr. 91/2012) und zeitverzögert – über einen Zeitraum von mehreren Jahren (zehn Jahre bei ADF-XIII und GEF-6 bzw. neun Jahre bei IDA-17) – eingelöst. Die Darstellung im Ergebnishaushalt erfolgt zum Zeitpunkt der jeweiligen BSS-Erläge, die Darstellung im Finanzierungshaushalt erfolgt zum Zeitpunkt der in späteren Jahren erfolgenden BSS-Einlösungen. Im Gegensatz zu den BSS-Erlägen bei denen erst die späteren BSS-Einlösungen im Finanzierungshaushalt wirksam werden, kommt es bei den Barzahlungen bereits zum Fälligkeitstermin zu unmittelbaren Geldflüssen, sodass diese zur gleichen Zeit im Ergebnishaushalt und im Finanzierungshaushalt wirksam werden.

 

– Finanzierungshaushalt – Projekt

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen

32.698

69.855

74.460

72.140

75.484

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Auszahlungen

70.938

61.677

33.877

45.223

28.315

 

in Tsd. €

2024

2025

2026

Auszahlungen

11.542

11.507

3.849

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Umwelt

 

Sonstige wesentliche Umweltauswirkungen

Die Reduzierung der CO2 Emissionen in den Entwicklungsländern hat positive Auswirkungen auf die globale Klimaänderung von der auch Österreich profitiert. Etwa 750 Mio. Tonnen CO2 Emissionen sollen mit den GEF Maßnahmen in den EL in den nächsten vier Jahren verhindert werden. Unter anderem soll mit dem Programm der GEF die Entwicklung, Demonstration und Finanzierung von Low-Tech Technologien, die Demonstration systemischer Auswirkungen von Abmilderungsoptionen wie Low-Carbon Städtesysteme, klimasmarte Landwirtschaft und die Konservierung und Verbesserung der Kohlestoffbestands in der Forstwirtschaft sowie die Schaffung der Konditionen für die Integration von Abmilderungsoptionen in die nachhaltigen Entwicklungsstrategien der EL gefördert werden.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

32.698

69.855

74.460

72.140

75.484

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

gem. BFRG/BFG

45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen

 

32.698

64.695

69.300

66.980

75.484

gem. BFRG/BFG

15.01.01 Zentralstelle

 

 

5.160

5.160

5.160

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung ist im DB 45.02.04 (Besondere Zahlungsverpflichtungen) bzw. DB 15.01.01 (Zentralstelle) gegeben; diese Beträge sind sowohl im BFRG-Planung 2015-2018 als auch in den BFGs für 2014 u. 2015 enthalten.

 

Projekt

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

ADF-XIII 1. Rate

Bund

1

35.825.081,00

35.825.081

 

 

 

 

GEF-6 1. Rate

Bund

1

12.632.000,00

12.632.000

 

 

 

 

ADF-XIII 2. Rate

Bund

1

35.825.082,00

 

35.825.082

 

 

 

IDA-17 1. Rate

Bund

1

126.927.000,00

 

126.927.000

 

 

 

GEF-6 2. Rate

Bund

1

12.632.000,00

 

12.632.000

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 1. Rate

Bund

1

5.160.000,00

 

5.160.000

 

 

 

ADF-XIII 3. Rate

Bund

1

35.825.082,00

 

 

35.825.082

 

 

IDA-17 2. Rate

Bund

1

126.927.000,00

 

 

126.927.000

 

 

GEF-6 3. Rate

Bund

1

12.632.000,00

 

 

12.632.000

 

 

Debt Relief Trust Fund 2. Rate

Bund

1

5.160.000,00

 

 

5.160.000

 

 

IDA-17 3. Rate

Bund

1

126.926.000,00

 

 

 

126.926.000

 

GEF-6 4. Rate

Bund

1

12.632.000,00

 

 

 

12.632.000

 

Debt Relief Trust Fund 3. Rate

Bund

1

5.160.000,00

 

 

 

5.160.000

 

IDA-17 MDRI Rate f. 2022

Bund

1

691.000,00

 

 

 

 

 

IDA 17 MDRI Rate f. 2023

Bund

1

10.444.000,00

 

 

 

 

 

IDA-17 MDRI Rate f. 2024

Bund

1

10.432.000,00

 

 

 

 

 

ADF-XIII MDRI Rate f. 2024

Bund

1

379.000,00

 

 

 

 

 

IDA-17 MDRI Rate f. 2025

Bund

1

7.715.000,00

 

 

 

 

 

ADF-XIII MDRI Rate f. 2025

Bund

1

3.792.000,00

 

 

 

 

 

ADF-XIII MDRI Rate f. 2026

Bund

1

3.849.000,00

 

 

 

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

48.457.081

180.544.082

180.544.082

144.718.000

 

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2019

2020

2021

2022

2023

ADF-XIII 1. Rate

Bund

1

35.825.081,00

 

 

 

 

 

GEF-6 1. Rate

Bund

1

12.632.000,00

 

 

 

 

 

ADF-XIII 2. Rate

Bund

1

35.825.082,00

 

 

 

 

 

IDA-17 1. Rate

Bund

1

126.927.000,00

 

 

 

 

 

GEF-6 2. Rate

Bund

1

12.632.000,00

 

 

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 1. Rate

Bund

1

5.160.000,00

 

 

 

 

 

ADF-XIII 3. Rate

Bund

1

35.825.082,00

 

 

 

 

 

IDA-17 2. Rate

Bund

1

126.927.000,00

 

 

 

 

 

GEF-6 3. Rate

Bund

1

12.632.000,00

 

 

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 2. Rate

Bund

1

5.160.000,00

 

 

 

 

 

IDA-17 3. Rate

Bund

1

126.926.000,00

 

 

 

 

 

GEF-6 4. Rate

Bund

1

12.632.000,00

 

 

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 3. Rate

Bund

1

5.160.000,00

 

 

 

 

 

IDA-17 MDRI Rate f. 2022

Bund

1

691.000,00

 

 

 

691.000

 

IDA 17 MDRI Rate f. 2023

Bund

1

10.444.000,00

 

 

 

 

10.444.000

IDA-17 MDRI Rate f. 2024

Bund

1

10.432.000,00

 

 

 

 

 

ADF-XIII MDRI Rate f. 2024

Bund

1

379.000,00

 

 

 

 

 

IDA-17 MDRI Rate f. 2025

Bund

1

7.715.000,00

 

 

 

 

 

ADF-XIII MDRI Rate f. 2025

Bund

1

3.792.000,00

 

 

 

 

 

ADF-XIII MDRI Rate f. 2026

Bund

1

3.849.000,00

 

 

 

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

 

 

 

691.000

10.444.000

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2024

2025

2026

ADF-XIII 1. Rate

Bund

1

35.825.081,00

 

 

 

GEF-6 1. Rate

Bund

1

12.632.000,00

 

 

 

ADF-XIII 2. Rate

Bund

1

35.825.082,00

 

 

 

IDA-17 1. Rate

Bund

1

126.927.000,00

 

 

 

GEF-6 2. Rate

Bund

1

12.632.000,00

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 1. Rate

Bund

1

5.160.000,00

 

 

 

ADF-XIII 3. Rate

Bund

1

35.825.082,00

 

 

 

IDA-17 2. Rate

Bund

1

126.927.000,00

 

 

 

GEF-6 3. Rate

Bund

1

12.632.000,00

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 2. Rate

Bund

1

5.160.000,00

 

 

 

IDA-17 3. Rate

Bund

1

126.926.000,00

 

 

 

GEF-6 4. Rate

Bund

1

12.632.000,00

 

 

 

Debt Relief Trust Fund 3. Rate

Bund

1

5.160.000,00

 

 

 

IDA-17 MDRI Rate f. 2022

Bund

1

691.000,00

 

 

 

IDA 17 MDRI Rate f. 2023

Bund

1

10.444.000,00

 

 

 

IDA-17 MDRI Rate f. 2024

Bund

1

10.432.000,00

10.432.000

 

 

ADF-XIII MDRI Rate f. 2024

Bund

1

379.000,00

379.000

 

 

IDA-17 MDRI Rate f. 2025

Bund

1

7.715.000,00

 

7.715.000

 

ADF-XIII MDRI Rate f. 2025

Bund

1

3.792.000,00

 

3.792.000

 

ADF-XIII MDRI Rate f. 2026

Bund

1

3.849.000,00

 

 

3.849.000

GESAMTSUMME

 

 

 

10.811.000

11.507.000

3.849.000

 

ADF-XIII:

Österreich hat während der Verhandlungen über ADF-XIII – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von rd. 2,13% der angestrebten Geberwiederauffüllung von rd. 4,4 Mrd. SZR, das sind 93.098.632 SZR bzw. auf Basis des vereinbarten durchschnittlichen Umrechnungskurses zwischen dem SZR und dem Euro in der Periode von 1. Februar 2013 bis 31. Juli 2013 (1 SZR = 1,15193 EUR) 107.243.107 EUR zugesagt. Aus der oben erwähnten Geberkompensation für die während ADF-IX und X gewährten Grantfinanzierungen entfallen auf Österreich, seinen damaligen Lastenanteilen entsprechend, weitere 201.521 SZR bzw. 232.138 EUR. Der in § 1 Z 1 angeführte österreichische Gesamtbeitrag von 107.475.245 EUR wird durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen in drei Raten in den Jahren 2014 bis 2016 geleistet, die Einlösung der Bundesschatzscheine erfolgt in den Jahren 2014 bis 2023.

 

IDA-17 und Debt Relief Trust Fund (ehem. HIPC-Trust Fund):

Österreich hat während der Verhandlungen über IDA-17 – vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung – einen Gesamtbeitrag zu IDA-17 und HIPC von 1,49% an der angestrebten Geberwiederauffüllung von rd. 23,08 Mrd. SZR, das sind rd. 344,15 Mio. SZR bzw. auf Basis des vereinbarten durchschnittlichen Umrechnungskurses zwischen dem Euro und dem Sonderziehungsrecht in der Periode von 1. März 2013 bis 31. August 2013 (1 SZR = 1,15142 EUR), 396.260.000 EUR zugesagt. Dieser im Geberbericht ausgewiesene österreichische Gesamtbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

- Grundbeitrag in Höhe von 324,61 Mio. SZR bzw. 373.760.000 EUR (1,56% der Grundbeiträge),

- Zusatzbeitrag in Höhe von 3,65 Mio. SZR bzw. 4.200.000 EUR zur Bereinigung von finanziellen Rückständen fragiler Staaten gegenüber der IDA (0,86% der Beiträge),

- Zusatzbeitrag in Höhe von 2,45 Mio. SZR bzw. 2.820.000 EUR aus der Grantkompensation (0,86% der Beiträge),

- Beitrag zum Debt Relief Trust Fund (ehem. HIPC Trust Fund) in Höhe von 13,44 Mio. SZR bzw. 15.480.000 EUR als Ersatz für IDA Kreditausfälle (0,86% der Beiträge),

 

Der in § 1 Z 3 angeführte österreichische IDA-17 Beitrag in Höhe von 380.780.000 EUR, der sich aus dem Grundbeitrag, dem Zusatzbeitrag zur Bereinigung von finanziellen Rückständen fragiler Staaten gegenüber der IDA sowie der Zusatzbeitrag zur Kompensation von Grant Umwandlungen zusammensetzt, soll zur Gänze durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, und zwar in drei Raten in den Jahren 2015 bis 2017, geleistet werden, die Einlösung der Bundesschatzscheine erfolgt in den Jahren 2015 bis 2023.

 

Der in § 2 angeführte Beitrag zum Debt Relief Trust Fund (ehem. HIPC Trust Fund) als Ersatz für IDA Kreditausfälle in Höhe von 15.480.000 EUR soll in drei jährlichen Raten in den Jahren 2015 bis 2017 in bar geleistet werden.

 

GEF-6:

Für die GEF-6-Periode (Geschäftsjahre 2015 bis 2018) werden voraussichtlich insgesamt knapp 4,25 Mrd. SZR zur Verfügung stehen, wobei 3,8 Mrd. SZR durch Geberbeiträge aufgebracht werden. Im Rahmen der Wiederauffüllungsverhandlungen wurde von österreichischer Seite – vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung – eine Gesamtbeitragsleistung in Höhe von 50,528 Mio. EUR zugesagt. Ein Teil dieser Erhöhung wird dem Beitrag für die Fast Start Initiative im Rahmen der Klimaverhandlungen angerechnet. Der österreichische Anteil an der sechsten Wiederauffüllung der GEF beträgt 1,74 %. Der in § 1 Z 5 angeführte Beitrag soll zur Gänze durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, und zwar in vier Raten in den Jahren 2014 bis 2017, geleistet werden, die Einlösung der Bundesschatzscheine erfolgt in den Jahren 2015 bis 2024.

 

Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI):

Österreich hat sich bei den ursprünglichen Verhandlungen über die MDRI im Jahr 2006 grundsätzlich bereit erklärt, einen Beitrag in Höhe von 0,78% (österreichischer Anteil IDA-13) an der außerordentlichen Wiederauffüllung der IDA und einen Beitrag in Höhe von 1,65% (österreichischer Anteil ADF-X) an der außerordentlichen Wiederauffüllung des ADF zu leisten (siehe BGBl. I Nr. 127/2006 vom 27. Juli 2006). Österreich hat diese Beiträge vorerst nur für die ersten zehn Jahre bis 2016 für die IDA bzw. bis 2015 für den ADF fix zugesagt und eine Absichtserklärung für Zahlungen über die restliche Laufzeit von MDRI, d.h. bis 2044 für die IDA und bis 2054 für den ADF, abgegeben.

 

MDRI Kosten werden alle drei Jahre aktualisiert; nach der aktuellen Berechnung entfallen auf Österreich insgesamt ADF-MDRI Kosten von rd. 93,8 Mio. SZR. Bisher hat Österreich rd. 36,5 Mio. SZR (bis zum Jahr 2023) zugesagt. Während der ADF-XIII Periode (bis 2026) gilt es nun einen weiteren Beitrag von 6.961.625,06 SZR zuzusagen, der einerseits aufgrund der Neuberechnung überschüssige Beiträge in den Jahren 2014 bis 2023 zurückführen soll und andererseits die zusätzlichen Beiträge für die Jahre 2024 bis 2026 enthält (§ 1 Z 2).

 

Bei den IDA MDRI Kosten entfallen aufgrund der aktuellen Berechnungen zum 30. Juni 2013 auf Österreich insgesamt rd. 183,99 Mio. SZR. Bisher hat Österr. rd. 73,99 Mio. SZR (bis zum Jahr 2022) zugesagt. Während der IDA 17 Periode (bis 2025) ist daher ein weiterer Beitrag von 25.430.000 SZR zuzusagen, der einerseits aufgrund der Neuberechnung fehlende Beiträge in den Jahren 2014 bis 2022 abdecken soll und andererseits die zusätzlichen Beiträge für die Jahre 2023 bis 2025 enthält (§ 1 Z 4).

 

Bei den MDRI-Zahlungen in den Jahren 2022 – 2026 können sich allerdings noch Änderungen einerseits durch weitere Verschiebung der jährlichen Zahlungen und andererseits durch zukünftige Wechselkursanpassungen bei den in Euro ausgewiesenen Gesamtbeträgen ergeben. Für die in Euro ausgewiesenen Beträge wurden folgende Umrechnungskurse herangezogen: ADF: 1 SZR = 1,15193 EUR, durchschnittlicher Kurs vom 1. Februar 2013 bis 31. Juli 2013; IDA: 1 SZR = 1,15142 EUR, durchschnittlicher Kurs vom 1. März 2013 bis 31. August 2013.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

Einzahlungen

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0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

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Auszahlungen

32,70

69,86

74,46

72,14

75,48

70,94

61,68

33,88

45,22

28,32

 

 

 

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

Bund

Einzahlungen

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0,00

0,00

0,00

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0,00

0,00

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0,00

 

Auszahlungen

11,54

11,51

3,85

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

 

2034

2035

2036

2037

2038

2039

2040

2041

2042

2043

Bund

Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

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Auszahlungen

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Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.