381 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2013 (III-96 der Beilagen)

über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2013 (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2014) (III-66 der Beilagen)

Zu III-66 der Beilagen

Der Bericht „Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2013 (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2014)“ enthält eine gesamtwirtschaftliche Darstellung der Haushaltsführung des Bundes unter Einbeziehung der übrigen Gebietskörperschaften und die Voranschlagsvergleichsrechnung des Bundes in der Gliederung des Bundesfinanzgesetzes 2013. (Näheres siehe: III-66 der Beilagen)

Der Budgetausschuss hat den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2013 (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2014) (III-66 der Beilagen) in seiner Sitzung am 8. Mai 2014 in Verhandlung genommen. Das Wort ergriffen außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky die Abgeordneten Elmar Podgorschek, Mag. Bruno Rossmann, Ing. Waltraud Dietrich, Dr. Rainer Hable, Kai Jan Krainer, August Wöginger, Carmen Gartelgruber und Ing. Markus Vogl sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser.

Der Ausschuss beschloss einstimmig die Verhandlungen zu vertagen.

 

Zu III-96 der Beilagen

Der Bundesrechnungsabschluss dient als Grundlage zur Ausübung der Kontrollrechte des Nationalrates. Er dokumentiert das Ergebnis der Gebarung des Bundes. Der Bundesrechnungsabschluss stellt in Umsetzung des seit 1. Jänner 2013 geltenden Verfassungsgrundsatzes der „möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes“ (Art. 51 Abs. 8 B-VG) die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Bundes sowie der von ihm verwalteten Rechtsträger dar und gibt insbesondere Auskunft über den Stand der Bundesschulden. Bestandteile des Bundesrechnungsabschlusses sind die Voranschlagsvergleichsrechnung für den Ergebnishaushalt, die Voranschlagsvergleichsrechnung für den Finanzierungshaushalt, die konsolidierte Ergebnisrechnung, die konsolidierte Finanzierungsrechnung und die konsolidierte Vermögensrechnung. (Näheres siehe: III-96 der Beilagen)

Der Budgetausschuss hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 die Verhandlungen zum Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2013 (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2014) (III-66 der Beilagen) wiederaufgenommen und den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2013 (III­96 der Beilagen) erstmals in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss einstimmig Dr. Helmut Berger (Leiter des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion) für sämtliche Sitzungen des Budgetausschusses in der Tagung 2014/2015 als Auskunftsperson beizuziehen. Berichterstatter im Ausschuss zu III­96 der Beilagen war Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Dr. Rainer Hable, Elmar Podgorschek, Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Dr. Kathrin Nachbaur, Franz Kirchgatterer und Erwin Angerer sowie Dr. Helmut Berger, der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling, der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser und die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Tamandl.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V dagegen: F, G, T, N) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2013 (III-96 der Beilagen) im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.

Damit gilt der Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2013 (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2014) (III-66 der Beilagen) als miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 11 26

                           Ing. Manfred Hofinger                                                          Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau