Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Bessere zahnärztliche Versorgung für Kinder und Jugendliche

Dieses Vorhaben ist ein weiterer Schritt für den Ausbau der Leistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Konkret geht es um die Beseitigung von finanziellen Hindernissen beim Zugang zu Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Streichung der Behandlungsbeiträge für Kinder und Jugendliche für Kieferregulierungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Zahnärztekammer haben in Gesamtvertragsverhandlungen einzutreten, mit dem Ziel, die Behandlungsbeiträge für Kinder und Jugendliche für Kieferregulierungen zu streichen. Das Bundesministerium für Finanzen hat 80 Mio. Euro für die UG 24 Bundesministerium für Gesundheit bereitzustellen. Das Bundesministerium für Gesundheit überweist diese Summe an den Hauptverband, der diese Summe an die Krankenversicherungsträger aufteilt. Im Jahr 2015 erfolgt die erste Überweisung anteilsmäßig.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2044 um 0,37 % des BIP bzw. 2.123 Mio. € (zu Preisen von 2015) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Nettofinanzierung Bund

‑40.000

‑80.000

‑80.000

‑80.000

‑80.000

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2015

2016

2017

2018

2019

Aufwendungen in Mio. Euro

40

80

80

80

80

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Es wird sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendliche, die aus medizinischen Gründen eine festsitzende Kieferregulierung benötigen eine solche bekommen können und keine finanziellen Hürden zu überwinden sind, um diese Leistungen zu erhalten.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche

 

Einbringende Stelle:

BMG

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung nach Bildung, Status und Geschlecht." der Untergliederung 24 Gesundheit bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Selbstbehalte stellen gerade im Bereich der Zahngesundheit oft eine Hürde zu zahnärztlichen Leistungen dar. In diesem Bereich sind Zuzahlungen - etwa für Zahnspangen - besonders hoch. Zahn- und Kieferfehlstellungen beeinträchtigen die Funktion des Gebisses und führen zu Überlastungen einzelner Zähne, zu Kiefergelenksbeschwerden und zu einer Vielzahl an gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der Zahnstatus ist aber neben diesen medizinischen Folgen mittlerweile auch einer der stärksten Indikatoren für die soziale Herkunft eines Menschen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Beibehaltung der Behandlungsbeiträge würde den Zugang zu den zahnärztlichen Leistungen nach wie vor erschweren und dies kann zu einem gesundheitlichen Risiko durch Überlastung einzelner Zähne bzw. Kiefergelenksbeschwerden führen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Fünf Jahre nach Inkrafttreten, weil dann erst die ersten Auswirkungen auf die Zahngesundheit festgestellt werden können. Statistische Aufzeichnungen über die Verläufe der Behandlung der betroffenen Kinder und Jugendlichen müssen organisiert werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Bessere zahnärztliche Versorgung für Kinder und Jugendliche

 

Beschreibung des Ziels:

Gesündere Zähne für Kinder und Jugendliche, soziale Stigmatisierung durch Zahnfehlstellungen vermindern

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

oft unüberwindbare finanzielle Hürden (Mehrkindfamilien!) durch hohe Zuzahlungen für Kieferregulierungen

Kinder haben einen erleichterten Zugang zu Kieferregulierungen

 

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Streichung der Behandlungsbeiträge für Kinder und Jugendliche für Kieferregulierungen

Beschreibung der Maßnahme:

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Zahnärztekammer haben in Gesamtvertragsverhandlungen einzutreten, mit dem Ziel die Behandlungsbeiträge für Kinder und Jugendliche für Kieferregulierungen zu streichen. Das Bundesministerium für Finanzen hat 80 Mio. Euro für die UG 24 Bundesministerium für Gesundheit bereitzustellen. Das Bundesministerium für Gesundheit überweist diese Summe an den Hauptverband, der diese Summe an die Krankenversicherungsträger aufteilt. Im Jahr 2015 erfolgt die erste Überweisung anteilsmäßig.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2044 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

2.123

0,37

*zu Preisen von 2015

 

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Transferaufwand

40.000

80.000

80.000

80.000

80.000

Aufwendungen gesamt

40.000

80.000

80.000

80.000

80.000

 

Transferaufwand: Die Maßnahme tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Das 3. Quartal 2015 wird im BFG 2015 schlagend, das 4. Quartal 2015 und die ersten drei Quartale 2016 im BFG 2016. Der Betrag wird im jeweiligen BFRG bzw. BFG seine Bedeckung finden müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit überweist den Betrag an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Dieser teilt die Summe auf die Krankenversicherungsträger auf.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf die aktive Förderung der Gesundheit und Entwicklung von Kindern

Gefördert werden alle Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18 Lebensjahr, die Kieferregulierungen benötigen

 

Quantitative Auswirkungen auf die Gefährdung und die Entwicklung / Gesundheit von Kindern

 

Betroffene Gruppe

% der Jahreskohorte

Quelle/Erläuterung

Kinder und Jugendliche mit Zahnfehlstellungen

33

 

Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern.

 


Anhang mit detaillierten Darstellungen

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

Bedeckung

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

40.000

80.000

80.000

80.000

80.000

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2015

2016

2017

2018

2019

gem. BFRG/BFG

24.02.03 Leistungen an Sozialversicherungen

 

40.000

80.000

80.000

80.000

80.000

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung ist unter der Voraussetzung gegeben, dass das derzeitige BFRG 2014-1017 und folgende Bundesfinanzrahmengesetze um jene Beträge zu erhöhen ist, die diese Maßnahme benötigt. Auch die zukünftigen Bundesfinanzgesetze sind entsprechend zu dotieren.

Laufende Auswirkungen

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2015

2016

2017

2018

2019

Aufwand

Bund

1

40.000.000,00

40.000.000

 

 

 

 

 

 

1

80.000.000,00

 

80.000.000

80.000.000

80.000.000

80.000.000

SUMME

 

 

 

40.000.000

80.000.000

80.000.000

80.000.000

80.000.000

GESAMTSUMME

 

 

 

40.000.000

80.000.000

80.000.000

80.000.000

80.000.000

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Öffentliche Einnahmen

-       Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr

-       Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten

Gesamt- wirtschaft

Nachfrage

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

Gesamt- wirtschaft

Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre

Soziales

Arbeitsmarkt

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.