49 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 151/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wenn Slowenien seinem Ruf als europäischer Musterschüler gerecht werden will, stellt sich die Frage der Behandlung der autochthonen Restminderheit der deutschsprachigen Altösterreicher durch Laibach. Während die Kärntner Slowenen zu den europaweit am besten geschützten und geförderten Minderheiten zählen, ist die deutsche Volksgruppe in Slowenien trotz des österreichisch-slowenischen Kulturabkommens noch immer vielfältigen Diskriminierungen im täglichen Leben ausgesetzt und nicht als autochthone Minderheit anerkannt.

Die Republik Slowenien ist gefordert, die deutschsprachigen Altösterreicher als autochthone Minderheit anzuerkennen und ihnen dieselben Rechte einzuräumen, wie der italienischen und ungarischen Minderheit.

Gerade im Sinne der Achtung von Menschenrechten ist besagter Missstand in Slowenien dringend abzustellen, und auch Österreich sollte im Sinne einer gewissen moralischen „Schutzmachtfunktion“ für die in Slowenien lebenden Altösterreicher sich gegenüber Slowenien für die Anerkennung einsetzen.

Nur so ist eine positive und dauerhafte nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Slowenien auf Augenhöhe und gegenseitigem Respekt zu gewährleisten – durch einen symbolischer Akt, der aber vor allem positive Auswirkungen auf die in Slowenien lebende deutschsprachige Minderheit haben würde.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Josef A. Riemer die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Josef Muchitsch und Dr. Nikolaus Scherak.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 03 12

                  Mag. Dr. Maria Theresia Fekter                                                  Mag. Alev Korun

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau