518 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013 /8 (III-21 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

 

Der Bericht erstreckt sich auf folgende Verwaltungsbereiche:

 

Wirkungsbereich der Bundesministerien für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Gesundheit

-       Arbeitnehmerschutz in Österreich

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land– und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

-       Kanalsanierung in Gemeinden und Gemeindeverbänden der Länder Kärnten, Oberösterreich und Salzburg

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung

-       Studienvoranmeldung sowie Studieneingangs– und Orientierungsphase

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres

-       Außendienstpräsenz der Wiener Polizei; Follow–up–Überprüfung

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

-       Labortarife bei ausgewählten Krankenversicherungsträgern; Follow–up–Überprüfung

 

 

Der Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-441 d.B. (XXIV.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXIV. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Der gegenständliche Bericht wurde in der 4. Sitzung des Nationalrates der XXV. Gesetzgebungsperiode am 20. November 2013 mit der Beilagen-Bezeichnung III-21 d.B. (XXV.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 20. Februar 2014 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.

 

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 18. März 2015 unter Beiziehung einer Auskunftsperson im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG behandelt.

 

 

15. Sitzung 18. März 2015

 

Arbeitnehmerschutz in Österreich:

An der Debatte zum Kapitel „Arbeitnehmerschutz in Österreich“ am 18. März 2015 beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Mag. Ruth Becher, Mag. Judith Schwentner, Claudia Durchschlag, Martina Schenk, Mag. Gerald Loacker, sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser.

 

Als Auskunftsperson war anwesend: Dipl.-Ing. Peter Vavken (AUVA)

 

 

Bei der Abstimmung am 18. März 2015 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/8 (III-21 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2015 03 18

                                  Hermann Gahr                                                               Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau