535 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 785/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der stationären Versorgung von SchmerzpatientInnen

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Anlässlich der gerade stattgefundenen ‚Schmerzwochen‘ hat die Österreichische Schmerzgesellschaft (ÖSG) auf massive Schwächen bei der Versorgung chronischer Schmerzen hingewiesen.

Noch immer werden belastende chronische Schmerzen unterschiedlicher Ursache in ihrer Dimension häufig unterschätzt, sind oft unterdiagnostiziert und unterbehandelt und belasten Gesundheitssystem und Volkswirtschaft mit den Folgekosten von fehlender oder nicht angemessener Behandlung.

Die Behandlung von Schmerzen als eigenständiges Krankheitsbild ist nach wie vor nicht in den Leistungskatalogen der Krankenkassen vorgesehen, es gibt nur wenige ambulante und stationäre schmerztherapeutische Einrichtungen für Schmerzkranke.

Lt. ÖSG wird derzeit gerade auf dem Gebiet der Schmerztherapie massiv eingespart, Schmerzdienste in Krankenhäusern wurden abgeschafft und Schmerzambulanzen geschlossen. Neue Schmerzmedikamente werden von den Krankenkassen nur nach bürokratischem Hürdenlauf bezahlt.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Dr. Marcus Franz, Erwin Spindelberger, Claudia Durchschlag, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Josef A. Riemer sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, N dagegen: S, V, T).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 08

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                   Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau