573 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend schrittweise Senkung der Arbeiterkammerumlage

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die Anfragenbeantwortung (3089/AB) wurde es möglich einen detaillierten Einblick in die Gebarung der Arbeiterkammer zu gewinnen. Für ganz Österreich stieg die Höhe der Arbeiterkammerumlage von 278.797.709,89 € (2004) auf 390.670.065,06 € (2013), das ist eine Steigerung um 40,13%, was jährlich durchschnittlich 4,46% sind, was vor allem auf ein höheres Lohnniveau, aber auch eine positive Beschäftigungsentwicklung zurückzuführen ist.

Die Mittelverwendung der Arbeiterkammern zeigt, dass ein Einsparungspotenzial möglich wäre. Zählt man die Personalstände der Landeskammern zusammen ergibt sich eine Steigerung von 2.395,32 (2004) auf 2.623,8 (1. Halbjahr 2014) oder eine Steigerung um 9,54%. Interessant ist diese Entwicklung vor allem im Hinblick auf Nachbesetzungsstopps im öffentlichen Dienst aufgrund von Einsparungsmaßnahmen. Aufgrund der Selbstverwaltung der Kammern - die nicht angegriffen werden soll - gibt es keine Möglichkeit in die Stellenentwicklung und die Personalausgaben der Arbeiterkammern einzugreifen. So stiegen vor allem aufgrund der Mitarbeiterzahlen im abgefragten Zeitraum auch die Personalausgaben, von 131.464.820,42 € (2004) auf 183.707.306,89 € (2013), was ein Plus von 39,73% bedeutet. So stiegen in einigen Landeskammern auch die Personalausgaben als Anteil der Gesamtausgaben extrem an. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben in der AK Burgenland stieg z.B. von 49,69% auf 56,61%, in der AK Tirol z.B. von 32,83% auf 40,38%.

Auch andere (indirekte) Personalkosten stiegen. Die personalabhängigen Rückstellungen (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc.) hatten eine besonders interessante Entwicklung zu verzeichnen. Diese Rückstellungen werden getätigt, um zukünftige Ansprüche von Mitarbeiter_innen gegenüber der Arbeiterkammer bzgl. deren Ruhe- und Versorgungsbezüge, Abfertigungen etc., zu decken. Bundesweit stiegen diese Arten der Rückstellungen von 67.839.337,56 € (2004) auf 129.727.604,77 € (2013), was einer Steigerung von 91,23% entspricht. Den absoluten Ausreißer stellt hier die AK Wien dar, in der ja auch die Funktionär_innen der Bundesarbeiterkammer angesiedelt sind. Hier steigen die personalabhängigen Rückstellungen von 5.317.393 Mio. € (2004) auf 62.372.083 Mio. € (2013) – ein Plus von 1.172%.

Anstatt in eine vielbeworbene Entlastung der Arbeitnehner_innen - auch im Sinne von Verwaltungseffizienz und interner Organisationseffizienz - zu investieren, vergrößerten sich auch die allgemeinen Rücklagen immer weiter. So stieg die Höhe von Rücklagen von 87.741.523,86 € (2004) auf einen Höhepunkt von 111.031.696,19 € (2012) - Eine Steigerung von 26,54%.

Eine stufenweise Senkung der Arbeiterkammerumlage wäre nicht nur im Sinne einer effizienten Mittelverwendung von Zwangsbeiträgen, sondern auch im Sinne einer Abgabenentlastung zu forcieren, da eine Beitragssenkung insbesondere niedrige Einkommen anteilsmäßig am stärksten entlasten würde. Dies zeigt folgende Tabelle unter der Annahme einer Reduktion der Arbeiterkammerumlage um 50%:

Dass die Entlastung für geringe Einkommen am größten ist, zeigt auch folgende Grafik:

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Aufgrund einer positiv zu erwartenden Beschäftigungs- und Gehaltsentwicklung ist auch in Zukunft mit steigenden Einnahmen aufgrund der Arbeiterkammerumlage zu rechnen. Eine Senkung des Einnahmenniveaus auf jenes von 2004 scheint durch eine jährliche Absenkung der Arbeiterkammerumlage um 0,05% in den kommenden fünf Jahren möglich.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Rainer Wimmer, Mag. Michael Hammer, Mag. Judith Schwentner, Johann Hechtl, Johann Höfinger, Herbert Kickl, Gabriel Obernosterer, Mag. Birgit Schatz, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, N dagegen: S, V, G, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 15

                                  Johann Singer                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann