Entschließung

betreffend die Menschenrechtslage im österreichischen Strafvollzug und Maßnahmenvollzug

 

Der Bundesminister für Justiz wird ersucht,

-       die eingeleiteten Reformen im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs mit aller Konsequenz fortzusetzen;

-       insbesondere für jugendliche Straftäter das Konzept betreffend die Untersuchungshaft „Vermeidung, Verkürzung, Vollziehung“ fortzusetzen und dabei den Sozialnetzkonferenzen im Regelbetrieb besonderes Gewicht beizumessen;

-       unter Zuhilfenahme der multiprofessionellen Arbeitsgruppe betreffend den Zustand des Maßnahmenvollzuges nach der Evaluierung konkrete Reformvorschläge in fachlicher, organisatorischer und legislativer Hinsicht zu erstatten, wobei eine den sachlichen Anforderungen gerecht werdende Grenzziehung zwischen Strafvollzug und Psychiatrie erfolgen sollte;

-       sicherzustellen, dass ab 2015 in Zusammenarbeit mit den drei Trägervereinen eine zusätzliche Möglichkeit mit betreuten Wohngruppen als Alternative zur U-Haft angeboten wird;

-       das bereits in Wien etablierte Modell der Jugendgerichtshilfe sukzessive bundesweit zu installieren;

-       die Einrichtung eines Jugendhaftkompetenzzentrums so rasch als möglich Wirklichkeit werden zu lassen;

-       die sozialpädagogische Betreuung in ausgewählten Justizanstalten im Jugendbereich zu erweitern, mit dem Ziel einer erweiterten Betreuung der Jugendlichen und jugendlich Heranwachsenden von Montag bis Sonntag.