622 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1006/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gendergesundheit und Gesundheitsbericht

Die Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Gendergesundheit ist in Österreich ist auf zwei Ressorts - BMG und BMASK - aufgeteilt, wobei dem BKA die Koordinierungsaufgaben zur Implementierung des Gendermainstreamings in den übrigen Ressorts übertragen worden sind. Laut aktuellem Rechnungshofbericht (Gendergesundheit in Österreich 2015/3) ist die Trennung von Frauen,- Kinder, und Jugendgesundheit einerseits (BMG) bzw. Männergesundheit anderseits (BMASK) infolge der organisatorischen, inhaltlichen und finanziellen Auswirkungen nicht zweckmäßig und wenig zielführend. Wie in allen Politikfeldern müssen auch in der Gesundheitspolitik geschlechtsspezifische Auswirkungen mitgedacht und Grundlage von Entscheidungen werden. Im Unterschied etwa zur Schweiz gibt es in Österreich kein gesamthaftes Berichtwesen zum Thema Gendergesundheit. Sowohl das BMG als auch das BMASK erstellten jeweils für ihre Teilbereiche eigene Gesundheitsberichte, wodurch weder ein Überblick über die Gesamtsituation, noch eine gesamthafte Grundlage für gesundheitspolitischen Handlungs- und Forschungsbedarf vorhanden ist.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Mai 2015 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss einstimmig, Mag. Sandra Konstatzky (Stellvertretende Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft) den Verhandlungen beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Johann Hell, Claudia Durchschlag, Nurten Yilmaz und Barbara Rosenkranz.

Auf Antrag der Abgeordneten Nurten Yilmaz beschloss der Gleichbehandlungsausschuss einstimmig, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Gesundheitsausschuss zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Nurten Yilmaz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 13

                                  Nurten Yilmaz                                                                Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau