Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Neue Ausbildungsangebote, um benachteiligten Jugendlichen den Erwerb von Abschlüssen auf der Sekundarstufe II zu ermöglichen bzw. zu erleichtern

-       Stärkung von Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Innovation in der Ausbildung

-       Förderung der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungswegen

-       Weiterentwicklung der Lehrabschlussprüfung

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Rahmenbestimmung zum Erlass von Richtlinien des BMWFW für standardisierte Ausbildungen gem. § 8b Abs. 2 BAG (neuer § 8b Abs. 14)

-       Einführen einer Zielbestimmung für Qualität im BAG (neuer § 1a BAG), Einrichtung eines Qualitätsausschusses des Bundes-Berufsausbildungsbeirats (neuer § 31d BAG) und Schaffung einer Rahmenbestimmung für Modellprojekte zur Erprobung von innovativen Weiterentwicklungen des Ausbildungssystems.

-       Erforderlichkeit eines neuen Verfahrens gemäß § 3a BAG, wenn seit der letzten Lehrlingsaufnahme mind. zehn Jahre vergangen sind (§ 3a Abs. 4)

-       Möglichkeit für Modellprojekte, wenn mehrere Unternehmen in der Ausbildung zusammenwirken (§ 2a Abs. 4 BAG)

-       Möglichkeit zur aliquoten Lehrzeitverlängerung bei Lehre mit Matura (neuer § 13a BAG)

-       Möglichkeit zur aliquoten Lehrzeitverlängerung für das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen (neuer § 13b BAG)

-       Vereinfachung der Prüferbestellung sowie stärkere Berücksichtigung prüfungsdidaktischer Kompetenzen bei der Lehrabschlussprüfung (Neufassung von § 22 BAG)

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich mittelbar, wenn durch Verbreiterung und Verbesserung des dualen Ausbildungsangebots im Rahmen der Strategie „AusBildung bis 18“ die Zahl der in Ausbildung befindlichen Personen steigt. Mögliche zusätzliche Ausgaben betreffen zum einen Berufsschule, zum anderen Berufsausbildungsassistenz, betriebliche Lehrstellenförderung und AMS-Förderungen für integrative Berufsausbildung. Kosten sind mittelfristig ansteigend ab 2016 zu erwarten.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Nettofinanzierung Bund

0

‑4.393

‑8.801

‑13.226

‑17.667

Nettofinanzierung Länder

0

‑676

‑1.379

‑2.109

‑2.869

Nettofinanzierung Gesamt

0

‑5.069

‑10.180

‑15.335

‑20.536

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Das Vorhaben betrifft die Ausbildung von Jugendlichen im dualen System. Ziel ist es, sowohl das Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten zu erweitern (Maßnahmen 1, 4, 5 und 6) als auch das Qualitätsmanagement für die Lehrlingsausbildung gesetzlich zu verankern und weiterzuentwickeln (Maßnahmen 2, 3 und 7). Andere Rechtsmaterien, insb. im Bereich des Arbeitnehmer- oder Jugendschutzes, sind nicht betroffen.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

BAG Novelle 2015

 

Einbringende Stelle:

BMWFW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Rund 40 Prozent der Jugendlichen eines Altersjahrganges entscheiden sich für eine Lehrausbildung. Allerdings ist die Zahl der Lehrlinge seit mehreren Jahren (teilweise demographisch bedingt) rückläufig. Um die Lehrausbildung auch für die Zukunft als attraktive, praxisorientiere Ausbildung zu erhalten, sollen u.a. die rechtlichen Rahmenbedingungen im Berufsausbildungsgesetz weiterentwickelt werden. Dazu sollen insb. die Ausbildungsmöglichkeiten für benachteiligte Jugendliche (sog. NEETs – Not in Employment, Education or Training) erweitert, das Qualitätsmanagement ausgebaut und die Kombination von Lehre und Matura weiter erleichtert werden. Weiters sollen die Bestimmungen zur Lehrabschlussprüfung modernisiert werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne laufende Weiterentwicklung würde die duale Ausbildung in Österreich sukzessive an Bedeutung im österreichischen Bildungssystem verlieren. Aufgrund ihrer Bedeutung als praxisorientierte Ausbildungsschiene für Beschäftigung und Wirtschaft würde das tendenziell zu höherer (Jugend)Arbeitslosigkeit und Verschärfung des Fachkräftemangels führen.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

-       Institut für Höhere Studien, Steiner, „Grundlagenanalyse zur AusBildung bis 18 – Größe, Struktur und Ursprung der Zielgruppe“ – Präsentation bei der Auftaktveranstaltung „AusBildung bis 18“ am 30.1.2015

-       Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, Dornmayr / Nowak, „Lehrlingsausbildung im Überblick 2014 – Strukturdaten, Trends und Perspektiven", Wien 2014

-       Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft/Österr. Institut für Berufsbildungsforschung, Dornmayr/Proinger/Schlögl/Wallner/Wieser, „Lehrabschlussprüfungen in Österreich – Untersuchung der Eignung und Qualität der derzeitigen Modalitäten der Lehrabschlussprüfung und Reformüberlegungen", Wien 2013

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Folgende Instrumente und Berichte stehen zur Verfügung

-       Lehrlingsstatistik der Wirtschaftskammern

-       Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring der Statistik Austria

-       Gemäß § 15b BAG hat der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dem Nationalrat alle zwei Jahre zum 30. Juni (wieder 2016) einen Bericht über die Situation der Lehrlingsausbildung und Jugendbeschäftigung vorzulegen. In diesem werden die ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung des dualen Ausbildungssystems und ihre Wirkungen dargestellt.

-       Ein weiteres Instrument ist die jährliche, vom Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft herausgegebene Publikation „Lehrlingsausbildung im Überblick“

 

Ziele

 

Ziel 1: Neue Ausbildungsangebote, um benachteiligten Jugendlichen den Erwerb von Abschlüssen auf der Sekundarstufe II zu ermöglichen bzw. zu erleichtern

 

Beschreibung des Ziels:

Personen mit (nur) Pflichtschulabschluss haben ein signifikant höheres Arbeitslosigkeitsrisiko als Absolvent/innen eines Abschlusses der Sekundarstufe II ("NEETs“ – Not in Employment, Education or Training). 2013 betrug die Arbeitslosenquote gemäß Labour Force Konzept von Pflichtschulabsolvent/innen 10%, jene von Personen mit Lehrabschluss als höchster abgeschlossener Ausbildung dagegen nur 4,2% (s. Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, Lehrlingsausbildung im Überblick 2014).

Die Strategie „AusBildung bis 18“ (s. Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, Kapitel Beschäftigung) hat daher zum Ziel, dass zukünftig jeder Jugendliche über einen weiterführenden Abschluss, insb. eine berufliche Erstausbildung, verfügt. Das Institut für höhere Studien (Mario Steiner) hat in einer Untersuchung die Zahl der betroffenen 15 bis 17jährigen mit insg. 15.919 errechnet, davon könnten rund 60% potentiell durch niederschwellige Ausbildungsmöglichkeiten erreicht werden ("systemferne Kernproblemgruppe“ 45%, „unqualifizierte Beschäftigte“ 15%), das sind rund 9.600 Personen. Mittelfristig könnten annäherungsweise rund 25% dieser Zielgruppe von spezifischen dualen Angeboten profitieren.

Diese Angebote sollen weiters so konzipiert sein, dass Absolvent/innen jederzeit in korrelierende höherwertige Ausbildungen umsteigen können bzw. in diesen fortsetzen können ("Upskilling").

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Rund 9.600 Personen bis 18 befinden sich nicht in Ausbildung zu einem Abschluss auf der Sekundarstufe II, obwohl sie potentiell durch niederschwellige Angebot erreicht werden könnten (s. Institut für Höhere Studien, Steiner, „Grundlagenanalyse zur AusBildung bis 18 – Größe, Struktur und Ursprung der Zielgruppe“ – Präsentation bei der Auftaktveranstaltung „AusBildung bis 18“ am 30.1.2015)

Mittelfristig könnte bis zu einem Viertel der beschriebenen Gruppe (9.600 Personen) durch zielgruppenadäquate duale Ausbildungsangebote gemäß Berufsausbildungsgesetz erreicht werden, wobei die Inanspruchnahme laufend steigt:

2016: 5 Prozent (480 Personen)

2017: 10 Prozent (960 Personen)

2018: 15 Prozent (1.440 Personen)

2019: 20 Prozent (1.920 Personen)

2020: 25 Prozent (2.400 Personen)

 

Ziel 2: Stärkung von Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Innovation in der Ausbildung

 

Beschreibung des Ziels:

Die duale Ausbildung gilt international als Beispiel bester Praxis für eine arbeitsmarktorientierte Ausbildung. Durch die durchgängige Einbeziehung von Expert/innen der Sozialpartner in alle relevanten Entscheidungen, insb. im Bundes-Berufsausbildungsbeirat und in den Landes-Berufsausbildungsbeiräten, sowie durch die Kooperation der zwei voneinander unabhängigen Lernorte „Betrieb“ und „Berufsschule“ bzw. der korrelierenden Behörden Lehrlingsstelle und Landesschulrat/Stadtschulrat hat das System der österr. Lehrlingsausbildung eine qualitätsorientierte Grundstruktur. Dennoch bedarf es der systematischen Weiterentwicklung. Dazu haben die Sozialpartner 2013 den Prozess „Qualitätsmanagement in der Lehre“ gestartet, bei dem insb. anhand verbesserter Datenauswertungen spezifischer auf Herausforderungen in einzelnen Branchen und Regionen eingegangen werden soll, um die Erfolgsquoten in der Ausbildung zu steigern. Um diese Entwicklung zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für die Setzung einzelner Maßnahmen zu verbessern, sollen im BAG neue Bestimmungen eingeführt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Arbeitslosenquote gemäß Labour Force – Konzept von Personen mit Lehrabschluss als höchste abgeschlossene Ausbildung: 4,2% (Wert für 2013). Quelle: Statistik Austria – Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung; Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, Lehrlingsausbildung im Überblick 2014

Die Arbeitslosenquote gemäß Labour Force – Konzept von Personen mit Lehrabschluss als höchste abgeschlossene Ausbildung ist auf 3,5% gesunken (Richtwert)

Durchschnittliches Einkommen aus erster Erwerbstätigkeit von Lehrabsolvent/innen (eingeschränkt auf Personen, die innerhalb der ersten 2 Jahre nach Bildungsabschluss keine weitere Ausbildung begonnen haben): bis € 1.200 12%, € 1.200 bis € 1.800 27%, € 1.800 bis € 2.400 33 %, über € 2.400 28%. Quelle: Statistik Austria – Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring, Abschlüsse des Ausbildungsjahrgangs 2009/2010

Das durchschnittliches Einkommen aus erster Erwerbstätigkeit von Lehrabsolvent/innen liegt für mind. 88% der Personengruppe bei über € 1.200 (bzw. über dem äquivalenten Betrag gemäß Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring der Statistik Austria)

Die Abbruchsquote von Lehrabsolvent/innen beträgt 14,5% (personenbezogene Betrachtung der Jahre 2012 und 2013); Quelle: Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, Dornmayr / Nowak, „Lehrlingsausbildung im Überblick 2014 – Strukturdaten, Trends und Perspektiven", Wien 2014 (zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA liegen die aktuellen Werte (bezogen auf die Jahre 2013 und 2014) noch nicht vor.

Die Abbruchsquote von Lehrabsolvent/innen beträgt weniger als 14,5%.

Erfolgs- und Antrittsquoten bei der Lehrabschlussprüfung:

Insgesamt (inkl. überbetrieblicher Lehrausbildung) haben von den Lehrabsolvent/innen des Jahres 2012 bis Ende 2013 89,4% die Lehrabschlussprüfung positiv absolviert, 5,4% waren (nach einem oder mehreren Antritten) negativ. 5,2% sind (bis Ende 2013) nicht zur Lehrabschlussprüfung angetreten. Quelle: Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, Dornmayr / Nowak, „Lehrlingsausbildung im Überblick 2014 – Strukturdaten, Trends und Perspektiven", Wien 2014 (zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA liegen die aktuellen Werte (bezogen auf die Jahre 2013 und 2014) noch nicht vor.

Das strategische Ziel ist eine Erfolgsquote von 100%; diese lässt sich aber realistisch nicht erreichen. Annäherungshalber werden folgende Werte angenommen: Nur rund 3% der Lehrabsolvent/innen treten nicht zur Lehrabschlussprüfung bis zum Ende des Folgejahres an; nur rund 3% bestehen die Lehrabschlussprüfung (auch nach mehrmaligem Antreten) nicht.

 

Ziel 3: Förderung der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungswegen

 

Beschreibung des Ziels:

Die Lehrlingsausbildung bildet eine gute Grundlage für weiterführende Ausbildungen (insb. Meisterprüfung, Werkmeisterschulen, spezielle tertiäre Bildungsangebote v.a. von Fachhochschulen). Mit der Kombination von Lehre mit Matura (Berufsreifeprüfung) erhalten Lehrabsolvent/innen einen höheren schulischen Abschluss und – damit verbunden – einen allgemeinen Hochschulzugang. Das Modell Lehre und Matura soll weiter ausgebaut werden. Durch Modellprojekte sollen aber auch andere Bildungskarrieremöglichkeiten unterstützt werden, wie zB einfache Anrechnung von Vorqualifikationen bei der Lehrlingsausbildung, ggf. bei der Lehrabschlussprüfung „im zweiten Bildungsweg“ gemäß § 23 Abs. 5 BAG, von AHS Absolvent/innen oder auch Personen, die aufgrund von Studienzeiten bereits über anrechenbare Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Lehre mit Matura: 11.089 Personen bereiten sich im Förderprogramm für Lehrlinge auf die Berufsreifeprüfung vor (Quelle BMBF, Stichtag 15.11.2014). Das sind rund 10% aller Lehrlinge.

Rund 15% der Lehrlinge bereiten sich auf die Berufsreifeprüfung vor.

Ein aussagekräftiger Indikator für die Durchlässigkeit in die Lehre ist die Zahl der Lehrverträge mit Lehrzeitbeginn im zweiten, dritten oder vierten Lehrjahr. Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA liegt nur der Jahreswert für 2013 vor.

Abgeschlossene Lehrverträge mit Lehrzeitanrechnungen: 8.344

Mind. 8.000 abgeschlossene Lehrverträge mit Lehrzeitanrechnungen (der angenommene leichte Rückgang beim Zielwert begründet sich durch die Demographie)

 

Ziel 4: Weiterentwicklung der Lehrabschlussprüfung

 

Beschreibung des Ziels:

Die Lehrabschlussprüfung ist der grundlegende Qualifikationsnachweis in der gewerblich-industriellen Berufsausbildung. Die Prüfung wird vor einer (bezogen auf die Lernorte) externen Prüfungskommission abgelegt. Ein wesentliches Kriterium für Wertigkeit und Akzeptanz ist die Validität des Prüfungsvorganges. 2012 hat das BMWFW, im Einvernehmen mit dem BMASK, als qualitätsunterstützende Maßnahme gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 eine Clearingstelle zur Überprüfung von Prüfungsfragen und -beispielen eingerichtet sowie einen freiwilliges Zertifikat für Prüfer/innen eingeführt. Jetzt sollen auch die gesetzlichen Rahmenbestimmungen im BAG modernisiert werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Als Indikator zur Beurteilung des Stellenwertes der Lehrabschlussprüfung innerhalb des Bildungssystems kann die Gesamtzahl der durchgeführten Prüfungen herangezogen werden (inkl. außerordentlicher Antritte gemäß § 23 Abs. 5 BAG, „zweiter Bildungsweg"). Diese Daten sind aufgrund der Lehrlingsstatistik der WKO verfügbar und lassen Aussagen zur Prüfungsqualität zu. Zusätzlich werden allerdings auch qualitative Untersuchungen zweckdienlich sein (s. Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft/Österr. Institut für Berufsbildungsforschung, Dornmayr/Proinger/Schlögl/Wallner/Wieser, „Lehrabschlussprüfungen in Österreich – Untersuchung der Eignung und Qualität der derzeitigen Modalitäten der Lehrabschlussprüfung und Reformüberlegungen", Wien 2013)

Insgesamt wurden im Jahr 2014 57.580 Lehrabschlussprüfungen abgelegt.

Die Zahl der insg. abgelegten Lehrabschlussprüfungen beträgt über 58.000. Hier kann für eine positive Entwicklung ein etwas höherer Wert als zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA angenommen werden. Die absolute Zahl der Lehrlinge wird demographisch bedingt in den kommenden Jahren zwar voraussichtlich nicht steigen, allerdings steigt die Zahl der Lehrabschlussprüfungen im „zweiten Bildungsweg".

 

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Rahmenbestimmung zum Erlass von Richtlinien des BMWFW für standardisierte Ausbildungen gem. § 8b Abs. 2 BAG (neuer § 8b Abs. 14)

Beschreibung der Maßnahme:

Das BAG sieht in § 8b Abs. 2 für die gemäß § 8b Abs.4 Z 1 – 4 definierten Zielgruppen die Möglichkeit von (individuell zu vereinbarenden) Teilqualifizierungen vor. Diese müssen einen Ausschnitt eines Lehrberufs, ggf. unter Einbeziehung von Berufsbildpositionen eines anderen Lehrberufs, umfassen; Inhalt und Dauer werden gemeinsam mit der Berufsausbildungsassistenz unter Einbeziehung der Schulbehörde I. Instanz (Landesschulrat) und dem Schulerhalter (idR Bundesland) festgelegt (§ 8b Abs. 8 BAG). Dieses System hat den Vorteil auf die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen zielgerichtet eingehen zu können, bietet aber keine einheitlichen Standards mit Transparenz für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Ergänzend zur weiter möglichen Variante der individuellen Vereinbarung von Teilqualifikationen soll die gesetzliche Möglichkeit von Richtlinien des Wirtschaftsministers geschaffen werden, mit denen dieser standardisierte Ausbildungsprogramme festlegt. Ein Weiterlernen im korrespondierenden Lehrberuf im Anschluss an die absolvierte Teilqualifikation soll unkompliziert möglich sein; diese können so als Einstiegsmodule in die Lehre für lernschwächere Jugendliche fungieren. Gleichzeitig soll die Definition in § 8b Abs. 4 Z 4 konziser gefasst werden, um sicherzustellen, dass die Zielgruppe richtig erfasst wird.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Entspricht dem Indikator für Ziel 1

Entspricht dem Indikator für Ziel 1

 

Maßnahme 2: Einführen einer Zielbestimmung für Qualität im BAG (neuer § 1a BAG), Einrichtung eines Qualitätsausschusses des Bundes-Berufsausbildungsbeirats (neuer § 31d BAG) und Schaffung einer Rahmenbestimmung für Modellprojekte zur Erprobung von innovativen Weiterentwicklungen des Ausbildungssystems.

Beschreibung der Maßnahme:

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement stehen seit Jahren im Mittelpunkt der Überlegungen und Konzepte zur Weiterentwicklung der dualen Ausbildung. Ein wesentlicher neuer systematischer Ansatz ist der seit 2013 gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelte Prozess „Qualitätsmanagement in der Lehre“ ("QML"), in dem anhand aussagekräftiger(er) Auswertungen der Lehrlingsstatistik branchenspezifische und/oder regionale Herausforderungen besser datenbasiert untersucht werden können und, insb. auf Ebene der Landes-Berufsausbildungsbeiräte, entsprechende Unterstützungsmaßnahmen entwickelt werden sollen. Zur bundesweiten Steuerung wurde im Bundes-Berufsausbildungsbeirat ein Qualitätsausschuss eingerichtet. Durch die neuen Bestimmungen erhält der QML-Prozess eine explizitere rechtliche Grundlage. Dazu soll im neuen § 1a BAG eine Zielbestimmung eingeführt und im neuen § 31d BAG der Qualitätsausschuss geregelt werden. Im neuen § 1a Abs. 4 BAG ist eine Rahmenbestimmung für Modellprojekte zur Weiterentwicklung des dualen Systems vorgesehen, die alle in den vorstehenden Absätzen beschriebene Qualitätsaspekte (zB Prozessqualität, Kompetenzorientierung, Durchlässigkeit, Internationalität, Kooperation) adressieren können. Der Qualitätsausschuss hat u.a. die Aufgabe, dafür Vorschläge auszuarbeiten. Für eine allfällige Finanzierung von Modellprojekten stehen die in den (auf www.bmwfw.gv.at veröffentlichten) Richtlinien zu § 19c Abs. 1 Z 8 BAG vorgesehenen Mittel für qualitätsunterstützende Projekte zur Verfügung.

Als Begleitmaßnahme soll im neuen § 2 Abs. 6a BAG eine Bestimmung einführt werden, die dem Landes-Berufsausbildungsbeirat bei Vorliegen entsprechender Hinweise ein Antragsrecht auf Überprüfung eines Lehrbetriebes zum Zweck der Feststellung, ob die Voraussetzungen zur Ausbildung von Lehrlingen noch erfüllt sind, einräumt.

 

Umsetzung von Ziel 2, 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Entspricht den Indikatoren für Ziel 2

Entspricht den Indikatoren für Ziel 2

 

Maßnahme 3: Erforderlichkeit eines neuen Verfahrens gemäß § 3a BAG, wenn seit der letzten Lehrlingsaufnahme mind. zehn Jahre vergangen sind (§ 3a Abs. 4)

Beschreibung der Maßnahme:

Diese Maßnahme entspricht dem Regierungsprogramm und soll sicherstellen, dass Unternehmen, die über einen längeren Zeitraum keinen Lehrling mehr ausgebildet haben, noch immer über die erforderliche Infrastruktur und das erforderliche Ausbildungspersonal verfügen.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit gelten Bescheide gemäß § 3a BAG unbefristet, dh, auch wenn in einem Lehrbetrieb über einen längeren Zeitraum kein Lehrling ausgebildet wird.

Als qualitätsbezogene Maßnahme bieten sich auch hier die Indikatoren für Ziel 2 zur Beurteilung der Wirksamkeit an.

Als maßnahmenbezogener quantitativer Indikator zur Beurteilung der Inanspruchnahme der geplanten neuen Regelung werden rund 100 Verfahren gemäß dieser Bestimmung angenommen.

 

Maßnahme 4: Möglichkeit für Modellprojekte, wenn mehrere Unternehmen in der Ausbildung zusammenwirken (§ 2a Abs. 4 BAG)

Beschreibung der Maßnahme:

Durch die Bestimmungen zum Ausbildungsverbund ist auch jetzt schon ein Zusammenwirken mehrerer Unternehmen möglich, die wesentlichen Teile des Berufsbildes müssen aber vom Lehrberechtigten selbst vermittelt werden. Im Rahmen von qualitätsgesicherten Projekten soll es möglich werden, dass Unternehmen darüber hinaus zusammenarbeiten, um Lehrlinge gemeinsam auszubilden.

 

Umsetzung von Ziel 2, 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit können (außerhalb von Ausbildungsverbünden) keine Modellprojekte mit mehreren Unternehmen durchgeführt werden.

Rund 20 genehmigte Modellprojekte

 

Maßnahme 5: Möglichkeit zur aliquoten Lehrzeitverlängerung bei Lehre mit Matura (neuer § 13a BAG)

Beschreibung der Maßnahme:

Seit 2008 ist die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung für Lehrlinge (im Regelfall) kostenlos. Per November 2014 befanden sich rund 11.000 Personen im Förderprogramm, das entspricht 10 Prozent aller Lehrlinge. Zur weiteren Erleichterung dieses kombinierten Bildungsweges soll es zukünftig möglich sein, von vorneherein im Lehrvertrag eine um die für die Berufsreifeprüfung erforderliche Vorbereitungszeit verlängerte Lehrzeit zu vereinbaren.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Lehre mit Matura: 11.089 Personen bereiten sich im Förderprogramm für Lehrlinge auf die Berufsreifeprüfung vor (Quelle BMBF, Stichtag 15.11.2014). Das sind rund 10% aller Lehrlinge. (= erster Indikator zu Ziel 3)

Rund 15% der Lehrlinge bereiten sich auf die Berufsreifeprüfung vor. (= erster Indikator zu Ziel 3)

 

Maßnahme 6: Möglichkeit zur aliquoten Lehrzeitverlängerung für das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen (neuer § 13b BAG)

Beschreibung der Maßnahme:

Diese neue Bestimmung soll das Nachholen des Pflichtschulabschlusses (während einer regulären Lehre) erleichtern und eine aliquote Verlängerung der Lehrzeit im Lehrvertrag im Rahmen einer generellen Regelung ermöglichen, wenn Lehrlinge Vorbereitungskurse, zB im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung, besuchen. Auch diese Maßnahme versteht sich als Beitrag zur Strategie „AusBildung bis 18".

 

Umsetzung von Ziel 1, 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2014 haben sich im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung 597 in Ausbildung befindliche Personen auf das Nachholen des Pflichtschulabschlusse vorbereitet. Das entspricht rund 200 Personen pro Jahr. Diese Personengruppe setzt sich aus Lehrlingen und Personen in AMS Maßnahmen zur Berufsausbildung zusammen.

Quelle: Teilnehmer/innen-Monitoring der Initiative Erwachsenenbildung

Die Angebote zur Vorbereitung auf das Nachholen des Pflichtschulabschluss werden von mind. 200 Lehrlingen in Anspruch genommen.

 

Maßnahme 7: Vereinfachung der Prüferbestellung sowie stärkere Berücksichtigung prüfungsdidaktischer Kompetenzen bei der Lehrabschlussprüfung (Neufassung von § 22 BAG)

Beschreibung der Maßnahme:

Die Anforderungen an die Prüfer/innen für die Lehrabschlussprüfung sollen zum einen vereinfacht werden, indem hinsichtlich der fachlichen Qualifikation einheitlich LAP-Niveau verlangt wird, zum anderen sollen die Prüfer/innen aber verstärkt über prüfungsdidaktische Kompetenz verfügen. Dadurch soll die Kompetenz-/Lernergebnisorientierung bei der Lehrabschlussprüfung gefördert werden.

 

Umsetzung von Ziel 4

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Entspricht dem Indikator für Ziel 4

Entspricht dem Indikator für Ziel 4

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Personalaufwand

0

398

811

1.241

1.687

Werkleistungen

0

1.200

2.400

3.600

4.800

Transferaufwand

0

2.795

5.590

8.385

11.180

Aufwendungen gesamt

0

4.393

8.801

13.226

17.667

 

in VBÄ

2015

2016

2017

2018

2019

Personalaufwand

0,00

4,80

9,60

14,40

19,20

 

Erläuterung

 

Zusätzliche Aufwendungen für die öffentliche Hand können sich mittelbar durch die Maßnahme 1 (standardisierte Ausbildungsprogramme im Rahmen der Teilqualifizierung) ergeben.

Der Personalaufwand betrifft zusätzliche Ausgaben aufgrund der Beschulung in den Berufsschulen. Den Berechnungen liegen folgende Annahmen zugrunde:

-       Zusätzlich in Ausbildung befindliche Personen: 2016: 480 Schüler/innen, 2017: 960 Schüler/innen, 2018: 1.440 Schüler/innen und 2019: 1.920 Schüler/innen

-       420 Berufsschulstunden/Jahr, werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen; der Sachaufwand für Berufsschulen wird zur Gänze von den Ländern getragen (Annäherungswert 35% des direkten Personalaufwands)

-       Eine Unterrichtsstunde entspricht im Durchschnitt 1,6 Arbeitsstunden eines Lehrers/einer Lehrerin

-       Eine Berufsschulklasse entspricht im Durchschnitt 20 Schüler/innen. Das würde folgende zusätzliche Berufsschulklassen bedeuten: 2016: 24 Klassen, 2017: 48 Klassen, 2018: 72 Klassen und 2019: 94 Klassen.

Die Werkleistungen betreffen die Aufwendungen für die Berufsausbildungsassistenz (Durchschnittswert für die gesamte integrative Berufsausbildung): € 2.500,00 pro Teilnehmer/in pro Jahr

Der Transferaufwand betrifft

-       die betriebliche Lehrstellenförderung (Durchschnittswert € 1.887,00 pro Teilnehmer/in an einer Teilqualifikation pro Jahr) sowie

-       die personenbezogenen Förderungen des AMS (Durchschnittswert für die gesamte integrative Berufsausbildung € 3.936,00 pro Teilnehmer/in pro Jahr).

Der Transferaufwand ergibt sich nicht unmittelbar aus Maßnahme 1 bzw. den zu erlassenden Richtlinien für standardisierte Ausbildungen, sondern aufgrund der in den Richtlinien für die betriebliche Lehrstellenförderung gemäß § 19c Abs. 1 BAG definierten Förderungen bzw. der vom AMS, entsprechend den internen Richtlinien personenbezogen vergebenen Beihilfen.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Personalkosten

0

398

811

1.241

1.687

Betriebliche Sachkosten

0

278

568

869

1.181

Kosten gesamt

0

676

1.379

2.110

2.868

 

in VBÄ

2015

2016

2017

2018

2019

Personalaufwand

0,00

4,80

9,60

14,40

19,20

 

Erläuterung

 

Die Ausgaben für die Lehrer/innen der Berufsschule werden je zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen.

Mit zusätzlichen Berufsschüler/innen verbundener zusätzlicher Sachaufwand ist von den Ländern als Schulerhalter zu tragen.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.

 

Erläuterung:

Die Aufnahme zusätzlicher Lehrlinge erfordert die Anmeldung der Lehr- bzw. Ausbildungsverträge bei der Lehrlingsstelle.

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen.

 

Erläuterung

Die Maßnahmen des Vorhabens betreffen die Ausbildung von Lehrlingen, bei Maßnahme 1 in Teilqualifikation. Die Regelungen greifen nicht in bestehende Fördersysteme (betriebliche Lehrstellenförderung, AMS) ein, können aber Auswirkungen haben, wenn mehr Personen in Ausbildung gelangen, die sonst keinen Abschluss auf der Sekundarstufe 2 erreichen würden.

 

 

Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern.

 

Erläuterung

Maßnahme 1 soll zur Zielsetzung der Strategie „AusBildung bis 18", möglichst jedem Jugendlichen eine berufliche Erstausbildung zu ermöglichen, beitragen und für die beruflichen Persepektiven für potentielle „NEETs“ damit verbessern.

 

 

Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen aus einkommensbezogenen und/oder vermögensbezogenen Steuern, Umsatz- und Verbrauchsteuern, Verkehrsteuern und Gebühren

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen.

 

Erläuterung

Die Maßnahmen des Vorhabens haben keine direkten Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherung, die mit der Ausbildung von Lehrlingen verbunden sind.

 

Unternehmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Erläuterung

Bei Ausbildung von Lehrlingen, ggf. in Teilqualifikation (Maßnahme 1), können die Förderungen der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß § 19c Abs. 1 BAG und ggf. Förderungen des AMS für die integrative Berufsausbildung in Anspruch genommen werden.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Angebotsseitige Auswirkungen und Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen angebotsseitigen Auswirkungen und Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen.

 

Erläuterung

Maßnahme 1 soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen für zielgruppenadäquate Ausbildungsmöglichkeiten verbessern, um mehr Personen in Ausbildung zu bringen und die Zahl der NEETs zu reduzieren. Die Kosten für NEETs werden für Österreich mit jährlich 3,1 Mrd. Euro geschätzt. Quelle: Institut für Höhere Studien, Steiner, „Grundlagenanalyse zur AusBildung bis 18 – Größe, Struktur und Ursprung der Zielgruppe“ – Präsentation bei der Auftaktveranstaltung „AusBildung bis 18“ am 30.1.2015

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Die Berufsausbildung gemäß § 8b BAG hat die Integration von benachteiligten Jugendlichen in das Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt zum Ziel. Dazu kann entweder die Lehrzeit verlängert (§ 8b Abs. 1 BAG) oder bei Bedarf die Ausbildung auf Teile eines Berufsbildes eingeschränkt werden (§ 8b Abs. 2 BAG, Teilqualifikation). Durch Maßnahme 1 wird der gesetzliche Rahmen erweitert und die Grundlage für standardisierte, am Arbeitsmarkt nachgefragte Ausbildungsangebote für benachteiligte Jugendliche geschaffen.

Dadurch soll die Zielgruppe der potentiellen NEETs einfacher in die duale Ausbildung einsteigen können und bessere Chancen für das Berufsleben erhalten.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

benachteiligte Jugendliche

9.600

Institut für Höhere Studien, Steiner, „Grundlagenanalyse zur AusBildung bis 18 – Größe, Struktur und Ursprung der Zielgruppe“ – Präsentation bei der Auftaktveranstaltung „AusBildung bis 18“ am 30.1.2015

 


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

4.393

8.801

13.226

17.667

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2015

2016

2017

2018

2019

gem. BFRG/BFG

30.02.03 Pflichtschulen Sekundarstufe II

 

 

398

811

1.241

1.687

gem. BFRG/BFG

20.01.02 Aktive Arbeitsmarktpolitik

 

 

1.889

3.779

5.668

7.557

Durch Mehreinzahlungen

20.01.02 Aktive Arbeitsmarktpolitik

 

 

906

1.811

2.717

3.623

Durch Mehreinzahlungen

 

 

 

1.200

2.400

3.600

4.800

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Ausgaben für die Berufsschule sind Teil der UG 30 (erste Zeile); die Ausgaben für AMS Förderungen werden aus Mitteln der UG 20 finanziert (zweite Zeile). Die Mittel für die betriebliche Lehrstellenförderung werden vom Insolvenz-Entgelt-Fonds gemäß § 13e IESG zur Verfügung gestellt (dritte Zeile). Die Aufwendungen für die Berufsausbildungsassistenz werden aus dem Ausgleichstaxfonds (ATF) finanziert (vierte Zeile).

Von den Maßnahmen des Vorhabens kann nur die Maßnahme 1 finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben, wobei diese – wie oben dargestellt – nur mittelbar verursacht werden können, wenn mehr Jugendliche ohne Abschluss auf der Sekundarstufe II als bisher in Ausbildung kommen und dadurch zusätzliche Kosten bei der Lehrstellenförderung gemäß Berufsausbildungsgesetz bzw. des Arbeitsmarktservices, Berufsausbildungsassistenz und Berufsschulen anfallen. Die Höhe dieser Kosten kann durch die neue gesetzliche Bestimmung nicht beeinflusst werden, sondern hängt von der (weiteren) Gestaltung des Berufsschulunterrichts bzw. der relevanten Förderrichtlinien ab.

 

Ergänzende Erläuterungen zur Bedeckung, insb. Alternativszenarien:

- Maßnahme 1 bezweckt, Jugendliche, die keinen Abschluss auf der Sekundarstufe II erreichen – entweder weil sie nach der Pflichtschulzeit keine weitere Ausbildung beginnen oder weil sie eine begonnenen Ausbildung abbrechen –, ein adäquates Angebot im Rahmen der dualen Berufsausbildung zur Verfügung zu stellen, damit sie – entsprechend dem Ziel der Strategie „AusBildung bis 18“ – eine Qualifikation der (beruflichen) Erstausbildung erhalten.

Bei der Beurteilung der mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen durch Berufsschule, Lehrstellenförderung und Berufsausbildungsassistenz, ist ins Kalkül zu ziehen, dass auch alternative andere Maßnahmen, insb. im Rahmen der überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß §§ 8c, 30 und 30b BAG, Mehrkosten für den öffentlichen Haushalt verursachen: für den Bereich der Berufsschule bestünde kein Unterschied, da auch überbetrieblich ausgebildete Lehrlinge berufsschulpflichtig sind. Die Aufwendungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik wären bei der überbetrieblichen Ausbildung höher. Auch die öffentlichen Aufwendungen für die Ausbildung in berufsbildenden Schulen sind im Durchschnitt höher (vgl. Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, Dornmayr / Nowak, „Lehrlingsausbildung im Überblick 2014 – Strukturdaten, Trends und Perspektiven", Wien 2014, S. 87).

- Daneben ist zu berücksichtigen, dass die Gesamtaufwendungen der öffentlichen Hand für die duale Berufsausbildung aufgrund des demographischen Rückgangs der Zahl der Jugendlichen insgesamt tendenziell geringer werden (prognostizierter Rückgang bei der Zahl der 15jährigen bis 2016; vgl. 2014: 86.404 15jährige, bis 2016: 84.383 15jährige; Quelle: Statistik Austria, Bevölkerung im Jahresdurchschnitt, Hauptszenario).

- Weiters sind die Aufwendungen der öffentlichen Hand für Personen ohne weiterführenden Bildungsabschluss zu berücksichtigen. In einer europaweiten Untersuchung von Eurofound (Eurofound (2012), NEETs – Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe, Publications Office of the European Union, Luxembourg) werden die Gesamtkosten, die durch weder in Arbeit noch in Ausbildung befindliche Personen ("NEETs", 15-29jährige) verursacht werden, für Österreich für 2011 mit € 3,1 Mrd. beziffert. Weiters weist die Studie einen für Österreich personenbezogenen Betrag von € 17.165,- aus, der sich aus öffentlichen Ausgaben für diese Personengruppe sowie deren Mindereinnahmen aufgrund fehlender Qualifikation zusammensetzt. Diese Beträge können den dargestellten, mit der Maßnahme 1 verbundenen Aufwendungen zwar nicht direkt gegenübergestellt werden, da sich Annahmen und Bezugsgrößen der Auswertungen unterscheiden (zB werden hier unter „NEETs“ auch Personen verstanden, die bereits einen Bildungsabschluss haben, aber zum Untersuchungszeitraum weder in Arbeit noch in Ausbildung waren), verdeutlichen aber, dass eine erfolgreiche mittel- und langfristige Arbeitsmarktintegration der Zielegruppe messbare positive Effekte auf den Staatshaushalt haben wird. Dazu kommen derzeit quantitativ noch nicht untersuchte positive Auswirkungen für andere Haushaltsbereiche wie insb. Gesundheitswesen oder öffentliche Sicherheit. (s. zur Eurofound Untersuchung die oben angeführte Präsentation des IHS zur Studie „Grundlagenanalyse zur AusBildung bis 18 – Größe, Struktur und Ursprung der Zielgruppe").

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Tätigkeitsschr.

Körpersch.

Verwgr.

Fallz.

Zeit

2015

2016

2017

2018

2019

Berufsschule

 

Bund

LS-Gehob. Dienst 2 L2A1, L2A2/übrige

336

24,00 Stunden

 

397.530

 

 

 

 

 

 

 

336

48,00 Stunden

 

 

810.962

 

 

 

 

 

 

336

72,00 Stunden

 

 

 

1.240.771

 

 

 

 

 

336

96,00 Stunden

 

 

 

 

1.687.449

 

 

Länder

LS-Gehob. Dienst 2 L2A1, L2A2/übrige

336

24,00 Stunden

 

397.530

 

 

 

 

 

 

 

336

48,00 Stunden

 

 

810.962

 

 

 

 

 

 

336

72,00 Stunden

 

 

 

1.240.771

 

 

 

 

 

336

96,00 Stunden

 

 

 

 

1.687.449

SUMME

 

 

 

 

 

 

795.060

1.621.923

2.481.543

3.374.898

 

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

GESAMTSUMME

 

 

795.060

1.621.923

2.481.543

3.374.898

 

Davon Bund

 

397.530

810.962

1.240.771

1.687.449

 

Davon Länder

 

397.530

810.962

1.240.771

1.687.449

 

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

VBÄ GESAMT

 

 

9,60

19,20

28,80

38,40

 

Davon Bund

 

4,80

9,60

14,40

19,20

 

Davon Länder

 

4,80

9,60

14,40

19,20

 

Ausgehend davon, dass mittelfristig bis zu 25 Prozent der Zielgruppe der Maßnahme 1 – das wären rund 2.400 Personen – vom neuen Ausbildungsangebot profitieren können und es in den kommenden Jahren nach Inkrafttreten zu einem sukzessiven Anstieg bei der Inanspruchnahme kommt, werden annäherungshalber für 2016 5 Prozent (480 Personen), für 2017 10 Prozent (960 Personen), für 2018 15 Prozent (1.440 Personen) und für 2019 20 Prozent (1.920 Personen) der betroffenen Jugendlichen angenommen, die zusätzlich zu beschulen sind. Diese Berechnung erfolgt unter der Annahme und gemäß der Zielsetzung, dass derzeit außerhalb des Bildungssystems befindliche Personen zusätzlich in Ausbildung kommen. Geringere Aufwendungen bei anderen alternativen Maßnahmen, die ebenfalls Kosten für das Bildungssystem erzeugen (zB überbetriebliche Lehrausbildung), sind in dieser Darstellung daher nicht berücksichtigt.

Die aktuelle durchschnittliche Schüler/innenzahl pro Berufsschulklasse beträgt 20, sodass – falls die angestrebte Inanspruchnahme erreicht wird – 2016 mit 24 zusätzlichen Berufsschulklassen mit 420 Unterrichtsstunden pro Schuljahr gerechnet werden muss.

420 Unterrichtsstunden entsprechen im Durchschnitt etwa 672 Arbeitsstunden der Lehrer/innen (gerechnet mit einem durchschnittlichen Multiplikator von 1,6), die je zur Hälfte von Bund und Ländern (je 336 Arbeitsstunden) zu finanzieren sind.

Gemäß obiger Annahme sind 2017: 48, 2018: 72 und 2019: 96 zusätzliche Klassen einzurichten.

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2015

2016

2017

2018

2019

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Bund

 

0

0

0

0

 

Länder

 

278.271

567.673

868.540

1.181.214

 

Maßnahme / Leistung

Tätigkeitsschr.

Körpersch.

Verwgr.

Fallz.

Zeit

2015

2016

2017

2018

2019

Berufsschule

 

Bund

LS-Gehob. Dienst 2 L2A1, L2A2/übrige

336

24,00 Stunden

 

0,00 %

 

 

 

 

 

 

 

336

48,00 Stunden

 

 

0,00 %

 

 

 

 

 

 

336

72,00 Stunden

 

 

 

0,00 %

 

 

 

 

 

336

96,00 Stunden

 

 

 

 

0,00 %

 

 

Länder

LS-Gehob. Dienst 2 L2A1, L2A2/übrige

336

24,00 Stunden

 

70,00 %

 

 

 

 

 

 

 

336

48,00 Stunden

 

 

70,00 %

 

 

 

 

 

 

336

72,00 Stunden

 

 

 

70,00 %

 

 

 

 

 

336

96,00 Stunden

 

 

 

 

70,00 %

 

Werkleistungen

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufwand (€)

2015

2016

2017

2018

2019

Berufsausbildungsassistenz

Bund

480

2.500,00

 

1.200.000

 

 

 

 

 

960

2.500,00

 

 

2.400.000

 

 

 

 

1.440

2.500,00

 

 

 

3.600.000

 

 

 

1.920

2.500,00

 

 

 

 

4.800.000

SUMME

 

 

 

 

1.200.000

2.400.000

3.600.000

4.800.000

GESAMTSUMME

 

 

 

 

1.200.000

2.400.000

3.600.000

4.800.000

 

Die Werkleistungen betreffen die Aufwendungen für die Berufsausbildungsassistenz. Diese betragen derzeit durchschnittlich € 2.500,00 pro Jugendlichem in der integrativen Berufsausbildung und variieren je nach den Erfordernissen der Einzelfälle.

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Anz. d. Empf.

Höhe des Transferaufw. (€)

2015

2016

2017

2018

2019

betriebliche Lehrstellenförderung

Bund

480

1.887,00

 

905.760

 

 

 

 

 

960

1.887,00

 

 

1.811.520

 

 

 

 

1.440

1.887,00

 

 

 

2.717.280

 

 

 

1.920

1.887,00

 

 

 

 

3.623.040

SUMME

 

 

 

 

905.760

1.811.520

2.717.280

3.623.040

Förderungen durch das Arbeitsmarktservice

Bund

480

3.936,00

 

1.889.280

 

 

 

 

 

960

3.936,00

 

 

3.778.560

 

 

 

 

1.440

3.936,00

 

 

 

5.667.840

 

 

 

1.920

3.936,00

 

 

 

 

7.557.120

SUMME

 

 

 

 

1.889.280

3.778.560

5.667.840

7.557.120

GESAMTSUMME

 

 

 

 

2.795.040

5.590.080

8.385.120

11.180.160

 

Die durchschnittliche Förderhöhe für Ausbildungsverhältnisse gemäß § 8b Abs. 2 BAG (Teilqualifikation) in der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß § 19c Abs. 1 BAG beträgt derzeit € 1.887,00.

Die durchschnittliche Förderhöhe für Lehr- und Ausbildungsverhältnisse in integrativer Berufsausbildung im Rahmen der personenbezogenen Förderungen des AMS beträgt derzeit € 3.936,00.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

Gleichstellung von Frauen und Männern

Direkte Leistungen

-       Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung)

-       Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten

Gleichstellung von Frauen und Männern

Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

-       Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

Gleichstellung von Frauen und Männern

Öffentliche Einnahmen

-       Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr

-       Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr

Gesamt- wirtschaft

Nachfrage

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

Gesamt- wirtschaft

Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre

Soziales

Arbeitsmarkt

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.