640 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1160/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Weiterbildungskontos

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind unumstritten von besonderer Bedeutung, um langfristige Erwerbschancen zu steigern und langfristig zu sichern. Gerade auch vor dem Hintergrund einer alternden Erwerbsbevölkerung und dem Arbeitskräftepotenzial älterer Arbeitnehmer_innen ist auf die Weiterbildungschancen dieser Gruppe ein Hauptaugenmerk zu legen. Derzeit erschweren erhebliche bürokratische Barrieren und eine Vielzahl an Förderstellen den Überblick über die Möglichkeiten zur Weiterbildung und Förderung, speziell auch durch den Aufbau bundeslandspezifischer Fördermodelle. Arbeitnehmer_innen sind mit der Unübersichtlichkeit der Förderstrukturen überfordert und schränkt dahingehend das Potenzial zur Teilnahme an Weiterbildungen ein. Nur besonders gut Informierte können die verschiedenen Förderkanäle optimal nützen, was die Treffsicherheit einschränkt.

Problematisch an vielen der bestehenden Arbeitsmarkt- und Weiterbildungsförderungen ist, dass diese erst in Anspruch genommen werden können, wenn man bereits arbeitslos ist. Eine verbesserte Wirkung lässt sich erzielen, wenn bereits präventiv Weiterbildungsangebote angeboten und Anreize zur Weiterbildung gesetzt werden, damit es erst gar nicht zur Arbeitslosigkeit kommt. Aus diesem Grund stellt lebenslanges Lernen auch eine wesentliche Präventivmaßnahme gegen Arbeitslosigkeit dar.

Die Regierung muss deshalb endlich Schritte setzen, um ein individuelles Weiterbildungskonto zu etablieren. Die bereits entworfenen Modelle von Bildungskonten sind nie zur Umsetzung gekommen. Jene ‚Bildungskonten‘, die in verschiedenen Bundesländern bereits angeboten werden, stellen wiederum keine wirklichen Konten dar, sondern einfache Weiterbildungszuschüsse, die den Titel des ‚Bildungskontos‘ als Marketing-Gag einsetzen. Österreich braucht ein echtes Weiterbildungskonto, das sich in an den Beitragsleistungen zur Arbeitslosenversicherung orientiert, eine Bausparkomponente in sich trägt, aber auch ökonomisch schlechter gestellte Arbeitnehmer_innen überproportional fördert. So soll ein Teil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages als fiktiver Beitrag auf dieses Weiterbildungskonto angerechnet (‚einbezahlt‘) werden und eine staatliche Prämie diesen Beitrag zum Konto aufbessern.

Schlussendlich sollen Arbeitnehmer_innen die Möglichkeit haben, auf dieses Weiterbildungskonto zuzugreifen und diesen Betrag für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich zu nutzen. Ein solches Konto steht nicht erst im Falle einer Arbeitslosigkeit zur Verfügung, sondern ist bereits frühzeitig zur Sicherung der Erwerbschancen nutzbar. Für jene, die die Ansprüche aufgrund des Weiterbildungskontos bis zum Pensionsantritt nicht in Anspruch nehmen, verfallen diese. Finanziertbar ist die Maßnahme durch die Zusammenführung verschiedenster Weiterbildungsförderungen, die nicht nur auf Bundesebene vergeben werden, sondern auch durch einen Kostenanteil der Bundesländer, die derzeit eigene Weiterbildungsförderungen finanzieren. Bereits existierende Weiterbildungsförderungen von Bund, Ländern und Kammern sollen auf diese Weise bestmöglich gebündelt und individuell nutzbar gemacht werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, August Wöginger, Ing. Markus Vogl, Mag. Judith Schwentner, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Wolfgang Knes, Dr. Angelika Winzig, Johann Singer, Peter Wurm, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Waltraud Dietrich und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, N, dagegen: S, V, T).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Angelika Winzig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 27

                            Dr. Angelika Winzig                                                            Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann