643 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1008/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG), zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 32/2014, sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 2/2015, geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für einen Krankenhausaufenthalt von Kindern sind auf Grund der mit diesem Antrag abzuändernden Bestimmungen zwischen € 490 und € 562,- zu bezahlen. Dieser Betrag übersteigt die Kosten für Versicherte, die im Krankenhaus zur Behandlung einer Krankheit aufgenommen werden, um fast 60%. Dazu kommen noch jene erheblichen Kosten, die Eltern im Fall eines Krankenhausaufenthaltes ihrer Kinder für Begleitung verrechnet werden.

Die Krankenhausbeiträge stellen eine erhebliche finanzielle Belastung in einer Situation dar, in der die psychische und soziale Belastung für Familien besonders groß ist. Es ist nicht im Sinne der Heilung wie auch nicht geeignet zur Herstellung eines Umfelds, in dem ein Heilungsprozess begünstigt wird, Menschen, die ohnehin erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt sind, mit erheblichen Zahlungsforderungen zusätzlich zu belasten.

Dieser Gesetzesantrag zielt darauf ab, Kostenbeiträge für Krankenhausaufenthalte von Kindern abzuschaffen.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Judith Schwentner die Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Gabriel Obernosterer, Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Gerald Loacker, Peter Wurm, Werner Neubauer, Dietmar Keck, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Ing. Waltraud Dietrich.

Auf Antrag der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (für diesen Antrag: S, V, F, T, dagegen: G, N) der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Initiativantrages an den Gesundheitsausschuss zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 27

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann